Betreff
Bestätigung Gesamtabschluss 2016 und Entlastung des Landrates
Vorlage
014/2992/XVI/2018
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

1.  Der Gesamtabschluss des Rhein-Kreises Neuss zum 31.12.2016 wird gemäß § 53 Abs. 1 KrO NRW i.V.m. §§ 116 Abs. 1 S. 3 und 96 Abs. 1 GO NRW in der vom Rechnungs-prüfungsausschuss in seiner Sitzung am 28.11.2018 testierten Fassung mit einer Gesamtbilanzsumme von 643.948.222,37 € und einem Gesamtjahresfehlbetrag von 6.874.203,17 € bestätigt.

2.  Die Kreistagsmitglieder sprechen gemäß §§ 116 und 96 Abs. 1 Satz 4 GO NRW in Verbindung mit § 53 KrO NRW dem Landrat bezüglich der Aufstellung des Gesamtabschlusses 2016 uneingeschränkt Entlastung aus.

 


Sachverhalt:

Der Entwurf des Gesamtabschlusses zum 31.12.2016 wurde vom Kreiskämmerer, der sich dabei der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Heilmaier & Partner GmbH (Krefeld) bediente, aufgestellt und mit Datum vom 16.06.2018 dem Landrat zur Bestätigung vorgelegt. Der vom Landrat bestätigte Entwurf wurde in der Sitzung des Kreistages vom 26.06.2018 eingebracht und zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen.

 

Nach § 116 Abs. 6 Satz 1 i.V.m. § 96 Abs. 1 GO NRW prüft der Rechnungsprüfungsausschuss den Gesamtabschluss. Zur Durchführung der Prüfung bedient er sich der Rechnungsprüfung (§ 101 Abs. 8 GO NRW).

 

Der Gesamtabschluss 2016 ist von der Rechnungsprüfung dahingehend geprüft worden, ob er unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage des Kreises ergibt. Das Ergebnis der Prüfung ist im Bericht Nr. 18/0811 über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2016 des Rhein-Kreises Neuss  zusammengefasst und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 28.11.2018 den Gesamtabschluss 2016 beraten. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat sich den von der Rechnungsprüfung vorgelegten „Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2016 des Rhein-Kreises Neuss“ und den uneingeschränkten Bestätigungsvermerkes zu eigen gemacht und das Ergebnis seiner Beratungen in einem eigenen Bestätigungsvermerk zusammengefasst; der Bestätigungsvermerk wurde vom Ausschussvorsitzenden und dem Leiter der Rechnungsprüfung unterzeichnet.

Der „Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2016 des Rhein-Kreises Neuss“ ist allen Kreistagsabgeordneten mit der Einladung zur Rechnungsprüfungsausschusssitzung übersandt worden.

 

Entsprechend der Beschlussfassung des Rechnungsprüfungsausschusses wird vorgeschlagen: