Betreff
Örtliche Planung nach § 7 APG NRW - Bericht zur Umsetzung der Handlungsempfehlungen
Vorlage
50/3001/XVI/2018
Art
Bericht

Beschlussvorschlag:

Der Sozial- und Gesundheitsausschuss nimmt den Bericht zur Umsetzung der Handlungsempfehlungen zur „Örtlichen Planung“ zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt dem Kreistag eine Beschlussfassung zur „Verbindlichen Bedarfsplanung“ gemäß dem Verfahrensvorschlag der Verwaltung aus der Erläuterung zur heutigen Sitzung herbeizuführen.


Sachverhalt:

In der Sitzung des Kreisausschusses am 20.06.2018 wurden zur Umsetzung der Handlungsempfehlungen zur „Örtlichen Planung“ nach § 7 APG NRW die ersten konkreten Punkte beschlossen.

 

Diese Punkte sind:

 

1.       Gewinnung von Pflegepersonal

2.       Schaffung solitärer Kurzzeitpflegeplätze im gesamten Kreisgebiet

3.       Schaffung der Voraussetzungen für den Kreistagsbeschluss für eine „Verbindliche Bedarfsplanung 2019“

4.       Aufbau einer Anbieterdatenbank

5.       Sozialraumorientierung und Quartiersarbeit im kreisangehörigen Raum

6.       Alternative Wohnformen

 

Die Verwaltung wird in der Sitzung zur Umsetzung der einzelnen Handlungsempfehlungen berichten.

 

Bezüglich des Punktes 3 „Schaffung der Voraussetzungen für den Kreistagsbeschluss für eine verbindliche Bedarfsplanung 2019“ hat das ALP-Institut am 21.11.2018 telefonisch mitgeteilt, dass IT.NRW entgegen früherer Zusagen die notwendigen Daten der Pflegestatistik auf Kreisebene erst Mitte Dezember 2018 herausgeben wird. Bislang hatte IT.NRW erklärt, bereits Mitte November das entsprechende Datenmaterial zu veröffentlichen. Somit wird die vom APG geforderte und vom MAGS NRW gegenüber dem Rhein-Kreis Neuss präzisierte Datenbasis, die für eine rechtskonforme verbindliche Pflegebedarfsplanung mit kommunenscharfer Betrachtung benötigt wird, nicht bis zur Kreistagssitzung am 19.12.2018 vorliegen. Auf die Rechtskonformität der „Verbindlichen Bedarfsplanung“ ist vor dem Hintergrund eines gegen die Städteregion Aachen laufenden Klageverfahrens mit besonderer Sorgfalt zu achten.

 

Würde der Kreistag keine „Verbindliche Bedarfsplanung“ verabschieden, bestünde die Gefahr, dass Neubauvorhaben ohne jegliche Möglichkeit einer Steuerung durch den Rhein-Kreis Neuss angezeigt und realisiert werden.

 

Die Verwaltung schlägt daher folgende Vorgehensweise vor:

 

In der Sitzung des Kreistages am 19.12.2018 wird eine „Verbindliche Bedarfsplanung“ auf Grundlage des vorhandenen Datenmaterials mit kreisweiter Betrachtung verabschiedet, damit auch ab 01.01.2019 keine Neubauprojekte ohne eine Bedarfsbestätigung durch die Verwaltung möglich sind. Der Kreistagsbeschluss wird so ausgestaltet, dass schnellstmöglich durch erneuten Kreistags- oder Kreisausschussbeschluss eine „Verbindliche Bedarfsplanung“ mit kommunenscharfer Betrachtung verabschiedet wird, sobald dem Rhein-Kreis Neuss die dafür notwendige Datenbasis vorliegt.

 

Diese Regelung vermeidet weitere Fehlentwicklungen, wie sie vor Einführung der „Verbindlichen Bedarfsplanung“ als kommunales Steuerungsinstrument nicht vermieden werden konnte, und entspricht gleichzeitig dem Wunsch der bisherigen Kreistagsbeschlüsse zur Bedarfsplanung, auf eine ausgewogene Verteilung der Pflegeplätze auf das gesamte Kreisgebiet zu achten.