Beschlussvorschlag:

Der Sozial- und Gesundheitsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zu Kenntnis.


Sachverhalt:

Der Bericht nimmt auf den Sachstandsbericht an den Kreisausschuss vom 07.11.2018 Bezug.

 

Im Rhein-Kreis Neuss lebten zum Stichtag 31. August 2018 insgesamt 9.663 Flüchtlinge.

 

Dies sind 200 Flüchtlinge mehr als zum 30. Juni 2018 und 451 mehr als zum Stichtag 30. Juni 2017 (erstmalige Erhebung der Gesamtzahlen aus dem Ausländerzentralregister) sowie 225 mehr als Ende Dezember 2017. Über eine Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis verfügten 6.701 Flüchtlinge und damit 193 mehr als zum letzten Stichtag am 30. Juni 2018 (30. Juni 2017: 5.428).

 

Die Zahl der Flüchtlinge im laufenden Asylverfahren ist auf 1.823 zurückgegangen (30. Juni 2017: 2.750). Hiervon kommen 628 Flüchtlinge aus einem Land mit hoher Bleibeperspektive (Syrien, Iran, Irak, Eritrea, Somalia). Aus Afghanistan, bei dem man nicht mehr von einer hohen oder erhöhten Bleibeperspektive reden kann, kommen 288 Flüchtlinge im laufenden Asylverfahren.

 

Aus diesen Herkunftsländern haben insgesamt 746 Menschen im Rhein-Kreis Neuss einen Aufenthaltstitel aus familiären Gründen. Dieser Wert ist gegenüber dem 30. Juni 2017 (hier waren es 621 Personen) um 125 Personen gestiegen, gegenüber dem 30.06.2018 ist eine Person weniger zu verzeichnen. Der Grund des Familiennachzuges lässt sich in der Statistik nicht differenzieren. Diese Personengruppe zählt rechtlich auch bei einem Nachzug zu einem Familienmitglied mit anerkanntem Flüchtlingsstatus nicht als Flüchtling. Da diese Personengruppe aber hinsichtlich der notwendigen Integrationsmaßnahmen vergleichbar ist, werden die Zahlen hier mit aufgeführt.

 

Die Zahl der Flüchtlinge mit einer Aussetzung der Abschiebung liegt bei 1.139 Personen (30. Juni 2017: 1.034). Häufigste Gründe für die Aussetzung der Abschiebung sind fehlende Passunterlagen sowie die Reiseunfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen.

 

Eine detaillierte Übersicht über die Flüchtlingszahlen sowie eine grafische Darstellung der ausgewerteten Quartale zum 31. August 2018 liegen als Anlage 1 und Anlage 2 bei.

 

Asylgeschäftsbericht des BAMF:

 

Bezogen auf das gesamte Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ist die Zahl der gestellten Asylerst- und Folgeanträge auf 13.001 im Oktober 2018 gegenüber 14.984 im Oktober 2017 gesunken.

 

Die beim BaMF anhängigen Asylverfahren wurden von 87.187 im Oktober 2017 auf 59.640 im Oktober 2018 reduziert. Die Schutzquote im Jahr 2018 liegt zum Stand 31.10.2018 bei 33,9 %; der entsprechende Vorjahreswert beträgt 43,7 %. Ein Überblick aus der Asylgeschäftsstatistik des BaMF für den Monat Oktober 2018 ist als Anlage 3 beigefügt.

 

Die beim BAMF anhängigen Verfahren konnten von 146.551 im Juni 2017 auf 59.738 im September 2018 abgebaut werden, im Juni 2018 waren allerdings nur 52.514 Verfahren anhängig, sodass sich hier wieder eine Steigerung ergeben hat. Im September 2018 hat das BAMF 16.008 Entscheidungen getroffen, davon 6.225 positive Entscheidungen. Die Schutzquote betrug im September 2018 38,9 % (gegenüber 26,4 % im Juni 2018, 37,0 % im Dezember 2017, 39,7 % im September 2017 und 39,9 % im Juni 2017). Eine entsprechende Übersicht liegt als Anlage 4 bei.

 

Rückführungen:

 

Erfolgte durchgeführte Abschiebungen in 2018 (Stand 22.10.2018):

 

RKN

NE

DO

2018

109

21

3

 

Nicht alle Abschiebeversuche sind erfolgreich. Das Ausländeramt der Stadt Dormagen erfasst statistisch keine gescheiterten Abschiebeversuche. Zahlen zu gescheiterten Abschiebeversuchen liegen daher nur von den Ausländerbehörden der Stadt Neuss und des Rhein-Kreises Neuss vor.

Gescheiterte Abschiebungen:

 

RKN

NE

2018

83

13

 

Unbegleitete minderjährige Ausländer (UmA):

 

Im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes befinden sich zurzeit 29 UmA und 13 ehemalige (jetzt volljährige) UmA. Die Fallzahlen sind relativ stabil, verschoben haben sich aber die Herkunftsländer. Waren es zunächst Jugendliche aus Afghanistan und Syrien, so sind es nun junge Menschen aus den Nord- und Westafrikanischen Staaten. Es handelt sich dabei ausnahmslos um männliche Jugendliche.

 

Von den betreuten UmA und ehemaligen UmA haben vier die Flüchtlingseigenschaft anerkannt bekommen, alle anderen unterliegen einem subsidiären Schutz oder einem Abschiebeverbot.

 

Erfreulich ist, dass sich, bis auf drei Neuaufnahmen, alle in Schule oder Ausbildung befinden.

  

 

Fakten zur Asylpolitik des Sachverständigenrates deutscher Stiftungen für Integration und Migration:

 

Der Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration ist eine Initiative von Stiftung Mercator, VolkswagenStiftung, Bertelsmann Stiftung, Freudenberg Stiftung, Robert Bosch Stiftung, Stifterverband und Vodafone Stiftung Deutschland.

 

In einem Faktenpapier hat der Sachverständigenrat die wichtigsten Informationen und Zahlen zur Asylpolitik in Deutschland und auf EU-Ebene im 1. Halbjahr 2018 zusammengestellt. Darin werden Strukturdaten, Asylverfahren und -leistungen sowie Regelungen im Bildungsbereich und für die Erwerbstätigkeit dargestellt. Das Faktenpapier zur Asylpolitik ist als Anlage 5 beigefügt.

 

Weiterleitung der Integrationspauschale des Bundes an die Kommunen

 

Der Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen hat am 20.11.2018 mitgeteilt, dass in 2019 die Integrationspauschale des Bundes erstmals in voller Höhe an die Kommunen weitergegeben wird.

 

Die Kommunen erhalten insgesamt 432,8 Millionen Euro. Das Geld ist als Ausgleich für die Kosten gedacht, die bei der Integration der Flüchtlinge entstehen.

 

Die vollständige Weitergabe ist auch ein Zeichen dafür, dass die Integrationsleistungen der Kommunen von Seiten des Landes gesehen und entsprechend gewürdigt werden. Dies ist als Signal zu werten, dass die Kommunen mit ihren Problemen nicht alleine gelassen werden und die notwendigen Kraftanstrengungen in Sachen Integrationsarbeit vor Ort entsprechend unterstützt werden.