Betreff
Vereinbarung über die Durchführung der Aufgaben der unteren Bauaufsicht durch die Gemeinde Jüchen
Vorlage
ZS2/3027/XVI/2018
Art
Bericht

Sachverhalt:

Vereinbarung über die Durchführung der Aufgaben der unteren Bauaufsicht für den Rhein-Kreis Neuss durch die Gemeinde Jüchen

 

Die Gemeinde Jüchen wird am 1. Januar 2019 zur Stadt und erhält damit die Zuständigkeit für die untere Bauaufsicht. Um weiterhin ein effektives und wirtschaftliches Arbeiten für beide Verwaltungen zu ermöglichen, haben Gemeinde und Kreis eine Kooperation hinsichtlich der unteren Bauaufsicht für das Gemeindegebiet Rommerskirchen beschlossen.

 

Zunächst war der Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung nach § 23 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG) vorgesehen, die eine Aufgabenübertragung vom Kreis auf die Gemeinde zum Inhalt hatte. Diese hat der Kreistag in seiner Sitzung am 26.06.2018 beschlossen. Die Bezirksregierung Düsseldorf hat die nach § 24 (2) des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG) erforderliche Genehmigung unter Hinweis auf die eingeschränkten Möglichkeiten der Aufgabenübertragung nach Gemeinde- und Kreisordnung abgelehnt.

 

Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen hat nun empfohlen, eine vertragliche Vereinbarung unterhalb der Schwelle des GkG abzuschließen und zu regeln, dass die Aufgaben durch Personal der Gemeinde Jüchen wahrgenommen werden. Es wurde daher wurde eine neue Vereinbarung über die Durchführung der Aufgaben der unteren Bauaufsicht abgeschlossen. Der Kreis bleibt Aufgabenträger und bedient sich zur Aufgabenwahrnehmung der personellen und sächlichen Ressourcen der Gemeinde Jüchen. Die künftige Stadt Jüchen handelt im Namen des Kreises.

 

Hinsichtlich Personalübernahme und Kostenerstattung bleibt es bei den zuvor getroffenen Regelungen.