Sachverhalt:
Gemäß § 55 Abs. 1 KrO
NRW erfolgt die Festsetzung der Kreisumlage im
Benehmen mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden. Das Benehmen
ist 6 Wochen vor Aufstellung des Entwurfes der Haushaltssatzung einzuleiten.
1.
Das
Verfahren zur Benehmensherstellung wurde auf der Bürgermeisterkonferenz am 05.11.2018
eingeleitet und auf der Kämmerertagung am 17.12.2018 fortgesetzt.
Gemäß § 55
Abs. 2 KrO NRW sind Stellungnahmen der kreisangehörigen Städte und Gemeinden im Rahmen der Benehmensherstellung dem
Kreistag zur Kenntnis zu geben. Schriftliche Stellungnahmen liegen zurzeit noch
nicht vor.
2.
Gemäß §
55 Abs. 2 Satz 2 KrO NRW ist den kreisangehörigen Gemeinden zudem vor
Beschlussfassung über die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen in öffentlicher
Sitzung Gelegenheit zur Anhörung zu geben.
In der
Sitzung des Finanzausschusses am 06.03.2019 besteht für die Gemeinden
Gelegenheit zur Anhörung und Stellungnahme.
3.
Die Entscheidungen über die Haushaltssatzung,
insbesondere die Gestaltung der Hebesätze erfolgt unter Berücksichtigung der
Finanzlage der Städte und der Gemeinde im Rhein-Kreis Neuss.
Die
nachfolgenden Übersichten stellen die Finanzsituation der Kommunen im
Zeitvergleich und im Hinblick auf die Ergebnisse der Auswirkungen des Gemeindefinanzierungsgesetzes
des Landes dar. Insgesamt hat sich die finanzielle Lage der kreisangehörigen
Städte und Gemeinde positiv entwickelt.
Im Einzelnen:
a)
Umlagegrundlagen
Die
Umlagegrundlagen sinken gegenüber 2018 um 72,2 Mio. € in 2019. Dies liegt im Wesentlichen
aber in einem die Umlagegrundlagen 2017 beeinflussenden Sondereffekt einer
kreisangehörigen Stadt begründet. Bereinigt man diesen Betrag steigen die
Umlagegrundlagen gegenüber dem Vorjahreszeitraum deutlich an.
Für 2020 wurden
die Umlagegrundlagen mit dem Steigerungssatz des Orientierungsdatenerlasses
hochgerechnet. Sie liegen mit 43,5 Mio. € aber immer noch deutlich unter denen
des Jahres 2018.
b) Steuerkraft
Die Steuerkraft als maßgebliche Kennzahl für die Finanzkraft der kreisangehörigen Städte und Gemeinde hat sich von 2015 bis 2019 um rund 88 Mio. € erhöht. Im Hinblick auf den das Jahr 2018 prägenden Sondereffekt ist auch hier von weiter positiven Entwicklungen auszugehen.
c) Schlüsselzuweisungen
Die Erträge der Kommunen aus allgemeinen Schlüsselzuweisungen erhöhen sich um nahezu 9,9 Mio. € deutlich auf 28,6 Mio. €, im Gegensatz zu den Vorjahren ist die Stadt Neuss nicht mehr abundant.
d) Abrechnung ELAG
Die Abrechnung des Einheitslastenabrechnungsgesetzes des Landes an die Kommunen sorgt auf der Ebene der kreisangehörigen Städte und Gemeinde in der Regel für nachträgliche Ausgleichszahlungen, die seit 2015 erheblich angestiegen sind und in 2019 mit rund 31,3 Mio. € zu Buche schlagen.
e) Allgemeine Investitionspauschale
Auch die Zuflüsse der Kommunen aus der Allgemeinen Investitionspauschale sind seit 2015 stetig gestiegen und belaufen sich auf rund 20,2 Mio. € kreisweit.
f) Aufwands-/Unterhaltungspauschale (neu ab 2019)
Die vom Gesetzgeber im GFG 2019 erstmals eingeführte Aufwands- und Unterhaltungspauschale gewährt den Städten und der Gemeinde einen Betrag von rund 2,5 Mio. €. Sie ist nicht umlagewirksam und verbleibt den Kommunen ungeschmälert.
Der Kreis muss nach wie vor den Unterhaltungsaufwand für das Anlagevermögen aus allgemeinen Finanzmitteln realisieren.
g) Sportpauschale
Die den Kommunen gewährte Sportpauschale steigt im Betrachtungszeitraum auf rund 1,3 Mio. € an.
h) Schul-/Bildungspauschale
Steigerungen erfolgen ebenso bei der Zuweisung für die Kommunen aus der Schul- und Bildungspauschale, die sich auf rund 13,3 Mio. € erhöht.
i) Hebesätze Gewerbesteuer
Hebesätze Grundsteuer B
Bei der Entwicklung der Hebesätze der Gewerbesteuer ist festzustellen, dass diese in 2019 unverändert geblieben sind.
Die Hebesätze der Grundsteuer B werden in Dormagen um 8 Prozentpunkte, in Rommerskirchen um 15 Prozentpunkte und in Korschenbroich um 110 Prozentpunkte angehoben.
j) HSK/HSP (Stärkungspakt)
Von den acht kreisangehörigen Städten und der Gemeinde hat eine Kommune ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen, eine Kommune nimmt am Stärkungspakt teil.
k) Allgemeine Rücklage und
Ausgleichsrücklage
Die Entwicklung des Eigenkapitals belegt, dass die Kommunen ihre haushaltswirtschaftliche Situation in den letzten Haushaltsjahren verbessern konnten. Allein die Stadt Grevenbroich verfügt nicht mehr über eine Ausgleichsrücklage, die übrigen Kommunen waren in der Lage, die Ausgleichsrücklage – wenn auch zum Teil nur geringfügig – durch Ergebnisüberschüsse aufzufüllen.
Bei der Allgemeinen Rücklage zeigt sich im Jahresvergleich ein durchaus konstantes Bild im Ausbau des Eigenkapitals.
l) Ergebnisfehlbeträge/Ergebnisüberschüsse in Mio. €
* ohne Jahresergebnisse Gebäudemanagement, ISN AöR, Liegenschaften und Vermessung Neuss, Tiefbaumanagement Neuss und Städtische Friedhöfe Neuss (insgesamt +7,72 Mio. €)
In der Regel führten die Planergebnisse im Haushaltsvollzug zu deutlich positiveren Jahresabschlüssen. Sie spiegeln sich in der Entwicklung des Eigenkapitals wider.
Zusammenfassend ist festzustellen, dass die Kommunen bei der Kreisumlage nominal in 2019 gegenüber dem Vorjahr um 43,8 Mio. € entlastet werden. Dies trägt wesentlich zur Verbesserung der Haushaltslage aller Kommunen bei.
Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass mit Rücksicht auf die Liquidität der Städte und Gemeinde die Festsetzung der Abschläge auf die Kreisumlagezahlungen im 1. und 2. Quartal 2019 bereits dem voraussichtlich zu erwartenden Umlagevolumen angepasst worden ist.