Betreff
Kreishaushalt 2019/2020: Beteiligungsrechte der kreisangehörigen Städte und Gemeinde
Vorlage
20/3065/XVI/2019
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Gemäß § 55 Abs. 1 KrO NRW erfolgt die Festsetzung der Kreisumlage im  Benehmen mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden. Das Benehmen ist 6 Wochen vor Aufstellung des Entwurfes der Haushaltssatzung einzuleiten.

1.    Das Verfahren zur Benehmensherstellung wurde auf der Bürgermeisterkonferenz am 05.11.2018 eingeleitet und auf der Kämmerertagung am 17.12.2018 fortgesetzt.

Gemäß § 55 Abs. 2 KrO NRW sind Stellungnahmen der kreisangehörigen Städte und   Gemeinden im Rahmen der Benehmensherstellung dem Kreistag zur Kenntnis zu geben. Schriftliche Stellungnahmen liegen zurzeit noch nicht vor.

 

2.    Gemäß § 55 Abs. 2 Satz 2 KrO NRW ist den kreisangehörigen Gemeinden zudem vor Beschlussfassung über die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen in öffentlicher Sitzung Gelegenheit zur Anhörung zu geben.

In der Sitzung des Finanzausschusses am 06.03.2019 besteht für die Gemeinden Gelegenheit zur Anhörung und Stellungnahme.

 

3.     Die Entscheidungen über die Haushaltssatzung, insbesondere die Gestaltung der Hebesätze erfolgt unter Berücksichtigung der Finanzlage der Städte und der Gemeinde im Rhein-Kreis Neuss.

Die nachfolgenden Übersichten stellen die Finanzsituation der Kommunen im Zeitvergleich und im Hinblick auf die Ergebnisse der Auswirkungen des Gemeindefinanzierungsgesetzes des Landes dar. Insgesamt hat sich die finanzielle Lage der kreisangehörigen Städte und Gemeinde positiv entwickelt.

 

Im Einzelnen:

 

a) Umlagegrundlagen

 

 

Die Umlagegrundlagen sinken gegenüber 2018 um 72,2 Mio. € in 2019. Dies liegt im Wesentlichen aber in einem die Umlagegrundlagen 2017 beeinflussenden Sondereffekt einer kreisangehörigen Stadt begründet. Bereinigt man diesen Betrag steigen die Umlagegrundlagen gegenüber dem Vorjahreszeitraum deutlich an.

Für 2020 wurden die Umlagegrundlagen mit dem Steigerungssatz des Orientierungsdatenerlasses hochgerechnet. Sie liegen mit 43,5 Mio. € aber immer noch deutlich unter denen des Jahres 2018.

 

 

b) Steuerkraft

 

 

Die Steuerkraft als maßgebliche Kennzahl für die Finanzkraft der kreisangehörigen Städte und Gemeinde hat sich von 2015 bis 2019 um rund 88 Mio. € erhöht. Im Hinblick auf den das Jahr 2018 prägenden Sondereffekt ist auch hier von weiter positiven Entwicklungen auszugehen.

 

 

  c) Schlüsselzuweisungen

 

Die Erträge der Kommunen aus allgemeinen Schlüsselzuweisungen erhöhen sich um nahezu                9,9 Mio. € deutlich auf 28,6 Mio. €, im Gegensatz zu den Vorjahren ist die Stadt Neuss nicht mehr abundant.

 

 

d) Abrechnung ELAG

 

Die Abrechnung des Einheitslastenabrechnungsgesetzes des Landes an die Kommunen sorgt auf der Ebene der kreisangehörigen Städte und Gemeinde in der Regel für nachträgliche Ausgleichszahlungen, die seit 2015 erheblich angestiegen sind und in 2019 mit rund 31,3 Mio. € zu Buche schlagen.

 

 

e) Allgemeine Investitionspauschale

 

 

Auch die Zuflüsse der Kommunen aus der Allgemeinen Investitionspauschale sind seit 2015 stetig gestiegen und belaufen sich auf rund 20,2 Mio. € kreisweit.

 

 

 

f) Aufwands-/Unterhaltungspauschale (neu ab 2019)

 

 

Die vom Gesetzgeber im GFG 2019 erstmals eingeführte Aufwands- und Unterhaltungspauschale gewährt den Städten und der Gemeinde einen Betrag von rund 2,5 Mio. €. Sie ist nicht umlagewirksam und verbleibt den Kommunen ungeschmälert.

Der Kreis muss nach wie vor den Unterhaltungsaufwand für das Anlagevermögen aus allgemeinen Finanzmitteln realisieren.

 

 

g) Sportpauschale

 

Die den Kommunen gewährte Sportpauschale steigt im Betrachtungszeitraum auf rund 1,3 Mio. € an.

 

 

h) Schul-/Bildungspauschale

 

 

Steigerungen erfolgen ebenso bei der Zuweisung für die Kommunen aus der Schul- und Bildungspauschale, die sich auf rund 13,3 Mio. € erhöht.

 

 

i) Hebesätze Gewerbesteuer

 

Hebesätze Grundsteuer B

 

Bei der Entwicklung der Hebesätze der Gewerbesteuer ist festzustellen, dass diese in 2019 unverändert geblieben sind.

Die Hebesätze der Grundsteuer B werden in Dormagen um 8 Prozentpunkte, in Rommerskirchen um 15 Prozentpunkte und in Korschenbroich um 110 Prozentpunkte angehoben.

 

 

j) HSK/HSP (Stärkungspakt)

 

 

Von den acht kreisangehörigen Städten und der Gemeinde hat eine Kommune ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen, eine Kommune nimmt am Stärkungspakt teil.

 

 

k) Allgemeine Rücklage und Ausgleichsrücklage

 

Die Entwicklung des Eigenkapitals belegt, dass die Kommunen ihre haushaltswirtschaftliche Situation in den letzten Haushaltsjahren verbessern konnten. Allein die Stadt Grevenbroich verfügt nicht mehr über eine Ausgleichsrücklage, die übrigen Kommunen waren in der Lage, die Ausgleichsrücklage – wenn auch zum Teil nur geringfügig – durch Ergebnisüberschüsse aufzufüllen.

Bei der Allgemeinen Rücklage zeigt sich im Jahresvergleich ein durchaus konstantes Bild im Ausbau des Eigenkapitals.

 

 

l) Ergebnisfehlbeträge/Ergebnisüberschüsse in Mio. €

* ohne Jahresergebnisse Gebäudemanagement, ISN AöR, Liegenschaften und Vermessung Neuss, Tiefbaumanagement Neuss und Städtische Friedhöfe Neuss (insgesamt +7,72 Mio. €)

 

In der Regel führten die Planergebnisse im Haushaltsvollzug zu deutlich positiveren Jahresabschlüssen. Sie spiegeln sich in der Entwicklung des Eigenkapitals wider.

 

 

 

 

Zusammenfassend ist festzustellen, dass die Kommunen bei der Kreisumlage nominal in 2019 gegenüber dem Vorjahr um 43,8 Mio. € entlastet werden. Dies trägt wesentlich zur Verbesserung der Haushaltslage aller Kommunen bei.

Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass mit Rücksicht auf die Liquidität der Städte und Gemeinde die Festsetzung der Abschläge auf die Kreisumlagezahlungen im 1. und 2. Quartal 2019 bereits dem voraussichtlich zu erwartenden Umlagevolumen angepasst worden ist.