Betreff
Sachstand Ortsumgehung B 59n in Rommerskirchen-Sinsteden
Vorlage
40/3068/XVI/2019
Art
Mitteilung

Beschlussvorschlag:

Der Kulturausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.


Sachverhalt:

In der letzten Sitzung des Kulturausschusses am 11.10.2018 wurde seitens der Verwaltung zugesagt, über den aktuellen Sachstand hinsichtlich der Ortsumgehung Sinsteden B 59n, der Beschilderung des Kreiskulturzentrums sowie der Verkehrsplanung und der Maßnahmen der Verkehrsberuhigung zur berichten:

 

Ortsumgehung:

Die Maßnahme „B59n Ortsumgehung Sinsteden“ befindet sich aktuell mit den Erdbauarbeiten im ersten Bauabschnitt. Diese sollen bis Mitte Februar abgeschlossen werden. Parallel beginnen die Arbeiten an der Entwässerung: Einbau der Entwässerungskanäle und Endausbau der beiden Sickerbecken. Für die Monate März bis Mai 2019 ist der eigentliche Straßenbau geplant.

 

Die nördliche und südliche Einmündung nach Sinsteden bzw. der nördliche und südliche Anschluss der B59n an die bestehende B59 erfolgt dann voraussichtlich von Mai bis August. Mit dem Anschluss werden die wesentlichen Baumaßnahmen abgeschlossen sein. Mit der Freigabe der Ortsumgehung Sinsteden ist nach Auskunft des zuständigen Landesbetriebes Straßenbau NRW (Straßen.NRW) im August 2019 zu rechnen.

 

Beschilderung:

Hinsichtlich der Hinweisbeschilderung wird derzeit unmittelbar am Kulturzentrum und zusätzlich im Knotenpunkt B 477/K 24 mit touristischer Beschilderung auf das „Kulturzentrum Sinsteden“ hingewiesen. Seitens Straßen NRW wurde bislang keine Möglichkeit zu einer Ausweitung der Aufstellorte für die touristische Beschilderung gesehen.

 

Nach Fertigstellung der B59n (Ortsumgehung Sinsteden) wird der Ort über zwei Zufahrten an die Umgehung angeschlossen. Die Beschilderung (nach der Straßenverkehrsordnung sowie wegweisende Beschilderung) sind jedoch nicht Teil des Planfeststellungsverfahrens.

 

Seitens des Rhein-Kreises Neuss ist es geplant, an den beiden Zufahrten die vorgesehenen Hinweistafeln um die touristische Wegweisung zu ergänzen, entweder alleinstehend oder integriert. Hierfür ist jedoch die Zustimmung seitens Straßen.NRW erforderlich.

 

Der Rhein-Kreis Neuss beabsichtigt, sobald der Markierungs- und Beschilderungsplan für die zukünftige B 59n vorliegt, auf Straßen.NRW einzuwirken, die gewünschte Wegweisung in diesen aufzunehmen.

 

Die Kosten für die touristische Wegweisung (und alle hierfür erforderlichen Arbeiten) sind hierbei vom Antragsteller/Veranlasser zu tragen.

 

Innerörtliche Gestaltungsplanung:

Die B59 (alt) innerhalb der Ortslage Sinsteden wird zu einer Gemeindestraße zurückgestuft. Der Rückbau und die Gestaltung der alten Ortsdurchfahrt Sinsteden liegt nach der Abstufung im Zuständigkeitsbereich der Gemeinde Rommerskirchen.

 

Die Gemeinde hat zwischenzeitlich ein Büro mit der Entwicklung eines Konzeptes über die zukünftige Gestaltung beauftragt. Im weiteren Verfahren sollen die Bürger und Anlieger an der Erstellung der Konzeptplanung beteiligt werden. Zu diesem Zeitpunkt besteht dann die Gelegenheit, Anregungen und Bedenken vorzutragen.