Betreff
Meldung der Gruppen und Gruppenformen, der Anzahl der Plätze für U3 und Ü3-Kinder und der Betreuungszeiten gemäß § 21 Abs. 1 KiBiz zum 15.03.2019 an das Landesjugendamt
Vorlage
51/3098/XVI/2019
Art
Bericht

Beschlussvorschlag:

D. Beschlussempfehlung

§ Der Kreisjugendhilfeausschuss nimmt die aktualisierte Fortschreibung des Bedarfsplans für die Kindertageseinrichtungen zur Kenntnis.

§ Für den weiteren U3-Ausbau werden die Ausbauziele wie folgt festgelegt:

·         für die 2-jährigen (hineinwachsender Jahrgang)  100% ,

·         für die 1-jährigen 40% und

·         für die Kinder unter einem Jahr 3%.

§ Das Jugendamt wird beauftragt, den Bedarf jährlich mit der Fortschreibung des Bedarfsplanes festzustellen und alle erforderlichen Maßnahmen mit den Städten Jüchen und Korschenbroich und der Gemeinde Rommerskirchen sowie den freien Trägern abzustimmen und umzusetzen.

§ Der Kreisjugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung dem Landesjugendamt bis zum 15.03.2019 gemäß § 21 Abs. 1 KiBiz die in der Tischvorlage aufgeführten Belegungen der Kindertageseinrichtungen in Jüchen, Korschenbroich und Rommerskirchen zu melden.                                                                                      

Die im Folgenden aufgeführten Gruppenkonstellationen für die Kindertageseinrichtungen mit der entsprechenden Anzahl der Plätze für Kinder unter und über drei Jahren ist die Grundlage für die Belegung der Kindertageseinrichtungen.

§ Dem Kreisjugendamt wird die Möglichkeit eingeräumt, die Belegung der Einrichtungen in einem geringen Umfang zu verändern, soweit dies aufgrund einer Bedarfsänderung erforderlich wird.

 


Sachverhalt:

A. Bedarfsplan

Die Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung war in den zurück liegenden Jahren enormen Veränderungen durch den demographischen Wandel, durch den U3-Ausbau ab dem Kindergartenjahr 2008/09 und durch den Rechtanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder unter drei Jahren in einer Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege gemäß §24 SGB VIII ab dem 01.08.2013 ausgesetzt.

Der Bedarf hat sich seit der Einführung des Kinderförderungsgesetzes gravierend verändert. Im Jahr 2008 wurde von einer Versorgungsquote von 50% für die 2-jährigen, von 35% für die 1-jährigen und von 10% für Kinder unter einem Jahr ausgegangen. Diese Quote wurde zum Kindergartenjahr 2014/15 auf 75% für die 2-jährigen, auf 30% für die 1-jährigen und auf 3% für Kinder unter einem Jahr angepasst.

Aufgrund des Anmeldeverhaltens der Eltern, muss heute festgestellt werden, dass der Bedarf für die 2-jährigen (hineinwachsender Jahrgang) bei 100% liegt, für die 1-jährigen bei 40% und für die Kinder unter einem Jahr bei 3%.

Es wird vorgeschlagen die Bedarfsplanung entsprechend anzupassen.

 

Im Rahmen des demographischen Wandels ist in der Vergangenheit davon ausgegangen worden, dass die Kinderzahlen insgesamt zurückgehen, deshalb wurden Gruppen in Kindertageseinrichtungen für Kinder über drei Jahren in Gruppen für Kinder unter drei Jahren umgewandelt. So konnten durch den Umbau-, den Ausbau- und durch Neubaumaßnahmen seit 2008, 334 zusätzliche Plätze für Kinder unter drei Jahren in Kindertageseinrichtungen und 210 zusätzliche Plätze in der Kindertagespflege geschaffen werden. Die Prognosen für den demographischen Wandel haben sich jedoch, bezogen auf den Jugendamtsbezirk des Rhein-Kreises Neuss, nicht bestätigt.

Seit dem Kindergartenjahr 2012/13 ist wieder eine Zunahme bei den Kinderzahlen insgesamt festzustellen und damit auch ein zusätzlicher Bedarf an Plätzen für Kinder über drei Jahren. Seit dem Kindergartenjahr 2012/13 bis zum Kindergartenjahr 2018/19 wurden insgesamt 402 zusätzliche Plätze für Kinder über drei Jahren in Kindertageseinrichtungen eingerichtet. 

Weitere Plätze für Kinder über und unter drei Jahren sind im Rahmen von Neu- und Ausbaumaßnahmen in der Umsetzung. Zum Kindergartenjahr 2019/20 werden 517 U3-Plätze und 2139 Ü3-Plätze zur Verfügung stehen.

Im Kindergartenjahr 2018/19 konnte allen Kindern unter und über drei Jahren ein Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege zur Verfügung gestellt werden. Dies wird voraussichtlich auch im Kindergartenjahr 2019/20 gelingen.

Als Anlage 1 liegt die Fortschreibung des Bedarfsplanes für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege 2018/19 für die Städte Jüchen und Korschenbroich sowie für die Gemeinde Rommerskirchen vor.

Die Verwaltung wird in der Sitzung die Bedarfsplanung erläutern.

 

 

 

 

 

 


B. Landeszuschuss zu den Betriebskosten der Kindertageseinrichtungen

Das Land gewährt dem Jugendamt auf der Grundlage einer zum 15. März für das im gleichen Kalenderjahr beginnende Kindergartenjahr vorzulegenden verbindlichen Mitteilung für jedes Kind, das in einer im Bezirk des Jugendamtes nach KiBiz geförderten Kindertageseinrichtung eines Trägers nach § 6 Abs. 1 betreut werden soll, einen pauschalierten Zuschuss.

Gemäß § 19 Abs. 3 KiBiz wird im Rahmen der Jugendhilfeplanung des Jugendamtes entschieden, welche der in der Anlage zu § 19 Abs. 1 KiBiz genannten Gruppenformen mit welcher Betreuungszeit in den Einrichtungen angeboten werden. Die Jugendhilfeplanung ist vom Jugendhilfeausschuss zu beschließen.

Die Kindertageseinrichtungen mit ihren Gruppenformen und der Anzahl der Plätze für Kinder unter und über drei Jahren ist der Anlage 1 (Bedarfsplanung) zu entnehmen.

Trotz der enormen Zuzüge von jungen Familien mit Kindern kann auch im Kindergartenjahr 2019/20 allen Kindern über drei Jahren ein Kindergartenplatz angeboten werden. Dennoch wird die Möglichkeit der gesetzlich möglichen Überbelegung (max. zwei Kinder pro Gruppe) im Verlauf des Kindergartenjahres genutzt werden müssen. Der vom KiBiz (Anlage 1 zu § 19) vorgegebene Personalschlüssel wird dabei erfüllt. U3-Gruppen sollen grundsätzlich nicht überbelegt werden.

C. Antragsverfahren

Die Träger von Kindertageseinrichtungen beantragen bis zum 20.02. eines Jahres die Kindpauschalen gemäß § 20 Abs. 1 KiBiz beim Kreisjugendamt. Dieses Verfahren ist im § 2 der Satzung des Rhein-Kreises Neuss vom 20.07.2015 zur Förderung der Kindertageseinrichtungen wie folgt geregelt:

§ 2  Antragsverfahren

 

(1) Der Träger der Kindertageseinrichtung (Träger) beantragt bis zum 20.02. eines Jahres beim Jugendamt des Rhein-Kreises Neuss (Jugendamt) für das zum 01.08. desselben Jahres beginnende Kindergartenjahr die Mittel für

 

1.    Kindpauschalen gemäß § 20 Absatz 1 KiBiz

2.    Mietzuschuss gemäß § 20 Absatz 2 KiBiz und

3.    Zuschuss für eingruppige Einrichtungen oder Waldkindergartengruppen gemäß
§ 20 Absatz 3 KiBiz

 

Der Antrag erfolgt nach vorgegebenem Muster über die webbasierte Anwendung KiBiz.web. Dabei sind auch Angaben zu machen zum

 

1.    Status als zertifiziertes Familienzentrum,

2.    Status für plusKITA-Einrichtungen nach § 21a KiBiz und

3.    Status für zusätzlichen Sprachförderbedarf nach § 21b KiBiz.

 

Die entsprechenden Anträge sind vom Kreisjugendamt zu prüfen und bis zum 15.03. über KiBiz.web beim Landesjugendamt zu stellen.

Der aktuelle Stand der Anträge / Meldungen gemäß § 21 Abs. 1 an das Landesjugendamt wird dem Ausschuss als Tischvorlage vorgelegt, da zum Zeitpunkt der Erstellung der Sitzungsvorlage noch keine angemessene Aussage getätigt werden kann.

Für die Tischvorlage wird folgendes Formular verwendet:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gruppenformen in den Einrichtungen


 

 

Gruppenformen:

Gruppenform I. 4 bis 6 zweijährige Kinder plus 14 bis 16 Kinder ab 3 Jahre, insgesamt max. 20 Kinder

Gruppenform II: max. 10 Kinder unter 3 Jahren

Gruppenform III: max. 25 Kinder über 3 Jahre

inklusive Gruppe: max. 17 Kinder, davon bis zu 6 Kinder mit Behinderung und 11 Kinder ohne Behinderung

Waldgruppe: max. 20 Kinder ab 3 Jahre oder 20 Kinder ab 2 Jahre mit höchstens     5 Kinder unter drei Jahren

 

Für die Kindertagespflege wird folgende Meldung abgegeben:

 

Kindertagespflegepersonen und Betreuungsplätze

Ort / Anzahl

KTP

U3-Plätze

U3-Kinder mit Behinderung

Ü3-Plätze bis zum Schuleintritt

Jüchen

17

59

0

0

Korschenbroich

33

105

0

0

Rommerskirchen

13

47

0

0

gesamt

63

211

0

0

Kindertagespflegeperson (KTP)