Betreff
Anfrage der SPD-Kreistagsfraktion zur Umsetzung des Masterplan "Grün"
Vorlage
61/3120/XVI/2019
Art
Anfrage (alt)

Beschlussvorschlag:

Der Planungs- und Umweltausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Umsetzung des „Entwicklungsplans Kulturlandschaft im Rhein-Kreis Neuss“ zur Kenntnis.


Sachverhalt:

Die Verwaltung beantwortet die Anfrage der SPD-Kreistagsfraktion (Anlage) wie folgt:

Zunächst ist festzustellen, dass die Bezeichnung „Masterplan Grün“ für den Rhein-Kreis Neuss noch aus der Erarbeitungszeit dieser Planung stammt und in dieser Zeit noch unter Bezug auf den sogenannten „Masterplan: Grün der Region Köln-Bonn„ unter diesem Namen geführt wurde. Die Endfassung der Planung für den Rhein-Kreis Neuss erhielt die Bezeichnung „Entwicklungsplan Kulturlandschaft im Rhein-Kreis Neuss“. Im Folgenden wird diese Bezeichnung verwendet.

 

Frage: Welche Zuständigkeit hat der Kreis für die Umsetzung, welche die Kommunen?

 

Der Entwicklungsplan Kulturlandschaft im Rhein-Kreis Neuss ist eine informelle oder auch gutachterliche Angebotsplanung. Die Umsetzung der Planung ist von Projektinitiativen Dritter und der Akquisition von Fördermitteln abhängig. Unmittelbar kulturlandschaftsbezogene Förderinstrumente bestehen nicht.

 

Gemäß politischer Beschlusslage soll die Verwaltung des Kreises insbesondere vorhandene Projektinitiativen Dritter (insbesondere der Kommunen) fachlich und verfahrenstechnisch unterstützen sowie neue Projektinitiativen anstoßen.

 

Für die Kommunen ergibt sich durch den Entwicklungsplan Kulturlandschaft ein bevorzugter Zugang bei der Akquisition von Fördermitteln zur Umsetzung kommunaler Projekte des Entwicklungsplanes. Regelmäßig wird für die Qualifikation von Förderanträgen die Einbindung der Einzelprojekte in eine übergeordnete Planung gefordert. In diesem Zusammenhang hat sich der Entwicklungsplan Kulturlandschaft als geeignete und anerkannte Planung auf Kreisebene erwiesen.

 

Frage: Welche Projekte des Masterplans „Grün“ wurden bisher umgesetzt oder befinden sich gerade in der Umsetzung?

 

In der Realisierung befinden sich die Projekte:

 

-          „Landschaftsgalerie Strategischer Bahndamm“ in Rommerskirchen, Grevenbroich und Neuss (Förderung Grüne Infrastruktur)

-          „Route Kulturlandschaftsnetz“ auf dem Gebiet der Gemeinde Rommerskirchen (Förderung Grüne Infrastruktur)

-          „Naturpädagogische Entwicklung des Lößhohlweges Butzheim“ (Umsetzung durch den Rhein-Kreis Neuss über die Förderung Grüne Infrastruktur)

 

Weiterhin bestehen Initiativen des Kreises zur Akquisition von Förderquellen für das kreisübergreifende Projekt „Kulturlandschaftsroute“.

Frage: Welche Projekte sollen in den kommenden Jahren umgesetzt werden?

 

Umsetzungsplanungen und –initiativen bestehen für folgende Projekte des Entwicklungsplanes Kulturlandschaft:

 

-          „Erholung und Freizeit an der Straberger/Nievenheimer Seenplatte“ (Dormagen)

-          „Entwicklungskonzept Altrheinschlingen“ (Meerbusch)

-          „Erlebnisraum Römerstraße Limesstraße“ (Meeerbusch)

-          Diverse weiter Projektvorschläge des Entwicklungsplanes werden über das Freiflächenkonzept der Stadt Meerbusch planerisch fortentwickelt

-          „Grüne Fuge Jüchen“ (Der Projektvorschlag wird über den Zweckverband Tagebaufolgenlandschaft Garzweiler im sogenannten „Grünen Ring Garzweiler“ fortentwickelt)

-         „Route Kulturlandschaftsnetz im Rhein-Kreis Neuss“ (Die Verwaltung sucht Förderzugänge für diesen kreisübergreifenden Projektvorschlag)

-          „Landwirtschaft im Kulturlandschaftsnetz“ (Aktuell finden Abstimmungen zur Konkretisierung dieses Projektvorschlags mit der Verwaltung, dem Rheinischen Landwirtschaftsverband und der Landwirtschaftskammer NRW statt)

 

Frage: Wurden bisher Kreismittel zur Unterstützung der Realisierung von den Kommunen abgerufen und wenn ja, in welcher Höhe?

 

Das Projekt „Erholung und Freizeit an der Straberger/Nievenheimer Seenplatte“ (Dormagen) wurde durch ein Artenschutzgutachten vom Rhein-Kreis Neuss unterstützt (Gesamtkosten: 19.504,- Euro, 80 % Landesförderung, 20% Kreisanteil).

Im Übrigen erfolgte die Unterstützung der Kommunen durch eine intensive fachliche und verfahrenstechnische Begleitung der kommunalen Projekte durch die Kreisverwaltung.