Beschlussvorschlag:
Der Planungs-
und Umweltausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Umsetzung des „Entwicklungsplans
Kulturlandschaft im Rhein-Kreis Neuss“ zur Kenntnis.
Sachverhalt:
Die Verwaltung
beantwortet die Anfrage der SPD-Kreistagsfraktion (Anlage) wie folgt:
Zunächst ist festzustellen, dass die
Bezeichnung „Masterplan Grün“ für den Rhein-Kreis Neuss noch aus der
Erarbeitungszeit dieser Planung stammt und in dieser Zeit noch unter Bezug auf
den sogenannten „Masterplan: Grün der Region Köln-Bonn„ unter diesem Namen
geführt wurde. Die Endfassung der Planung für den Rhein-Kreis Neuss erhielt die
Bezeichnung „Entwicklungsplan Kulturlandschaft im Rhein-Kreis Neuss“. Im
Folgenden wird diese Bezeichnung verwendet.
Frage: Welche
Zuständigkeit hat der Kreis für die Umsetzung, welche die Kommunen?
Der Entwicklungsplan Kulturlandschaft im
Rhein-Kreis Neuss ist eine informelle oder auch gutachterliche Angebotsplanung.
Die Umsetzung der Planung ist von Projektinitiativen Dritter und der
Akquisition von Fördermitteln abhängig. Unmittelbar kulturlandschaftsbezogene
Förderinstrumente bestehen nicht.
Gemäß politischer Beschlusslage soll die Verwaltung des Kreises
insbesondere vorhandene Projektinitiativen Dritter (insbesondere der Kommunen)
fachlich und verfahrenstechnisch unterstützen sowie neue Projektinitiativen
anstoßen.
Für die Kommunen ergibt sich durch den Entwicklungsplan Kulturlandschaft
ein bevorzugter Zugang bei der Akquisition von Fördermitteln zur Umsetzung
kommunaler Projekte des Entwicklungsplanes. Regelmäßig wird für die
Qualifikation von Förderanträgen die Einbindung der Einzelprojekte in eine
übergeordnete Planung gefordert. In diesem Zusammenhang hat sich der
Entwicklungsplan Kulturlandschaft als geeignete und anerkannte Planung auf
Kreisebene erwiesen.
Frage: Welche
Projekte des Masterplans „Grün“ wurden bisher umgesetzt oder befinden sich
gerade in der Umsetzung?
In der Realisierung befinden sich die Projekte:
-
„Landschaftsgalerie Strategischer Bahndamm“ in
Rommerskirchen, Grevenbroich und Neuss (Förderung Grüne Infrastruktur)
-
„Route Kulturlandschaftsnetz“ auf dem Gebiet der
Gemeinde Rommerskirchen (Förderung Grüne Infrastruktur)
-
„Naturpädagogische Entwicklung des Lößhohlweges
Butzheim“ (Umsetzung durch den Rhein-Kreis Neuss über die Förderung Grüne
Infrastruktur)
Weiterhin bestehen Initiativen des Kreises zur Akquisition von
Förderquellen für das kreisübergreifende Projekt „Kulturlandschaftsroute“.
Frage: Welche
Projekte sollen in den kommenden Jahren umgesetzt werden?
Umsetzungsplanungen und –initiativen bestehen für folgende Projekte des
Entwicklungsplanes Kulturlandschaft:
-
„Erholung und Freizeit an der
Straberger/Nievenheimer Seenplatte“ (Dormagen)
-
„Entwicklungskonzept
Altrheinschlingen“ (Meerbusch)
-
„Erlebnisraum Römerstraße
Limesstraße“ (Meeerbusch)
-
Diverse weiter Projektvorschläge
des Entwicklungsplanes werden über das Freiflächenkonzept der Stadt Meerbusch
planerisch fortentwickelt
-
„Grüne Fuge Jüchen“ (Der
Projektvorschlag wird über den Zweckverband Tagebaufolgenlandschaft Garzweiler
im sogenannten „Grünen Ring Garzweiler“ fortentwickelt)
-
„Route Kulturlandschaftsnetz im
Rhein-Kreis Neuss“ (Die Verwaltung sucht Förderzugänge für diesen kreisübergreifenden
Projektvorschlag)
-
„Landwirtschaft im
Kulturlandschaftsnetz“ (Aktuell finden Abstimmungen zur Konkretisierung dieses
Projektvorschlags mit der Verwaltung, dem Rheinischen Landwirtschaftsverband
und der Landwirtschaftskammer NRW statt)
Frage: Wurden
bisher Kreismittel zur Unterstützung der Realisierung von den Kommunen
abgerufen und wenn ja, in welcher Höhe?
Das Projekt „Erholung
und Freizeit an der Straberger/Nievenheimer Seenplatte“ (Dormagen) wurde durch
ein Artenschutzgutachten vom Rhein-Kreis Neuss unterstützt (Gesamtkosten:
19.504,- Euro, 80 % Landesförderung, 20% Kreisanteil).
Im Übrigen erfolgte die Unterstützung der Kommunen durch eine intensive fachliche und verfahrenstechnische Begleitung der kommunalen Projekte durch die Kreisverwaltung.