Betreff
Warnung der Bevölkerung
Vorlage
32/3130/XVI/2019
Art
Bericht

Sachverhalt:

Der Warnung der Bevölkerung im Brand- und Katastrophenschutz kommt eine große Bedeutung zu. Die primäre Zuständigkeit bei der Warnung der Bevölkerung obliegt sowohl den Kommunen als auch dem Kreis. Während bei den Kommunen als Warnmittel Warndurchsagen mittels Lautsprecherfahrzeugen und der Sirenenalarm als Warnmittel in Betracht kommen, nutzt der Kreis die Möglichkeiten der Warn-App NINA, den Lokalhörfunksender (auch im „Radio on air-Verfahren“), und die sozialen Medien.

Den Sirenen sind zur Warnung der Bevölkerung unerlässlich, da sie über den notwendigen Weckeffekt verfügen. Im Rhein-Kreis Neuss sind die Kommunen Dormagen, Korschenbroich und Meerbusch nahezu flächendeckend mit Sirenen versorgt. Die Stadt Neuss will – beginnend im Februar 2019 – bis zum Jahr 2021 ein Sirenennetz aufbauen.

Im Übrigen wird auf den als Anlage beigefügten „Warnerlass“ verwiesen.