Sachverhalt:
Gemäß
Ziffer 5.4.2 der Richtlinie für die
Förderung Kommunaler Integrationszentren vom 27. März 2018 gewährt das Land NRW
Sachausgaben für den Aufbau, den Einsatz und die fachliche Begleitung von
Übersetzungs-bzw. Dolmetscherpools bis zur Höhe von maximal 50.000 € pro Jahr.
Ein
detailliertes Konzept sowie sämtliche Verwaltungsformulare in diesem
Zusammenhang wurden vom KI in 2018 erstellt, welche sowohl
förderrichtliniengerecht sind als auch rechtlich geprüft wurden.
Ein kreisweiter
sog. „Ehrenamtlicher Sprachhelferpool“ ist zurzeit im Aufbau. Mehrsprachige
Ehrenamtliche, die fließend Deutsch sowie eine weitere Sprache sprechen, sollen
zwischen Institutionen und Neuzugewanderten in Alltagssituationen sprachlich
vermitteln. Ausgangsituation ist die Problematik, dass viele Neuzugewanderte,
die noch nicht oder kaum Deutsch sprechen, oft nicht effizient mit öffentlichen
Institutionen in Kontakt treten können.
Aufgrund der
schwerwiegenden Verantwortung der übersetzenden Tätigkeit in manchen Bereichen
ist ein Einsatz der Sprachhelferinnen und Sprachhelfer auf Polizeibehörden,
während Gerichtsverfahren, bei Gesundheitsgutachten, bei medizinischen
Fragestellungen, insbesondere in Krankenhäusern und psychiatrischen Kliniken,
bei der Ermittlung von sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfen sowie in
allen anderen Gesprächssituationen mit erheblichen Rechtsfolgen, insbesondere
solche mit Auswirkungen auf Angelegenheiten des Vermögens des Berufes und der
Gesundheit, ausgeschlossen.
Die
ehrenamtlichen Sprachhelferinnen und Sprachhelfer können aber beispielsweise
bei Elterngesprächen in Schulen und Kindergärten sowie bei der Schulberatung
des KI vermitteln.
Für ihre
Tätigkeit erhalten die Ehrenamtlichen eine Aufwandsentschädigung. Vor ihrem
ersten Einsatz wird von Seiten des KI eine Grundlagenschulung durchgeführt. Die
ersten Sprachhelferinnen und Sprachhelfer haben bereits eine Schulung
absolviert und sind einsatzbereit.
Weitere
ehrenamtliche Sprachhelferinnen und Sprachhelfer, die Menschen mit geringen Deutschkenntnissen
in Alltagssituationen unterstützen möchten, werden gesucht. Auskunft erteilt
Anna-Lena Halloun vom KI unter Tel. 02181-601 5060 bzw. per E-Mail
anna-lena.halloun@rhein-kreis-neuss.de.