Betreff
Ehrenamtlicher Sprachhelferpool
Vorlage
50/3140/XVI/2019
Art
Mitteilung

Sachverhalt:

Gemäß Ziffer  5.4.2 der Richtlinie für die Förderung Kommunaler Integrationszentren vom 27. März 2018 gewährt das Land NRW Sachausgaben für den Aufbau, den Einsatz und die fachliche Begleitung von Übersetzungs-bzw. Dolmetscherpools bis zur Höhe von maximal 50.000 € pro Jahr.

Ein detailliertes Konzept sowie sämtliche Verwaltungsformulare in diesem Zusammenhang wurden vom KI in 2018 erstellt, welche sowohl förderrichtliniengerecht sind als auch rechtlich geprüft wurden.

Ein kreisweiter sog. „Ehrenamtlicher Sprachhelferpool“ ist zurzeit im Aufbau. Mehrsprachige Ehrenamtliche, die fließend Deutsch sowie eine weitere Sprache sprechen, sollen zwischen Institutionen und Neuzugewanderten in Alltagssituationen sprachlich vermitteln. Ausgangsituation ist die Problematik, dass viele Neuzugewanderte, die noch nicht oder kaum Deutsch sprechen, oft nicht effizient mit öffentlichen Institutionen in Kontakt treten können.

Aufgrund der schwerwiegenden Verantwortung der übersetzenden Tätigkeit in manchen Bereichen ist ein Einsatz der Sprachhelferinnen und Sprachhelfer auf Polizeibehörden, während Gerichtsverfahren, bei Gesundheitsgutachten, bei medizinischen Fragestellungen, insbesondere in Krankenhäusern und psychiatrischen Kliniken, bei der Ermittlung von sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfen sowie in allen anderen Gesprächssituationen mit erheblichen Rechtsfolgen, insbesondere solche mit Auswirkungen auf Angelegenheiten des Vermögens des Berufes und der Gesundheit, ausgeschlossen.

Die ehrenamtlichen Sprachhelferinnen und Sprachhelfer können aber beispielsweise bei Elterngesprächen in Schulen und Kindergärten sowie bei der Schulberatung des KI vermitteln.

Für ihre Tätigkeit erhalten die Ehrenamtlichen eine Aufwandsentschädigung. Vor ihrem ersten Einsatz wird von Seiten des KI eine Grundlagenschulung durchgeführt. Die ersten Sprachhelferinnen und Sprachhelfer haben bereits eine Schulung absolviert und sind einsatzbereit.

Weitere ehrenamtliche Sprachhelferinnen und Sprachhelfer, die Menschen mit geringen Deutschkenntnissen in Alltagssituationen unterstützen möchten, werden gesucht. Auskunft erteilt Anna-Lena Halloun vom KI unter Tel. 02181-601 5060 bzw. per E-Mail anna-lena.halloun@rhein-kreis-neuss.de.