Beschlussvorschlag:
Der
Sozial- und Gesundheitsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zu Kenntnis.
Sachverhalt:
Im Rhein-Kreis Neuss lebten zum Stichtag 31. Dezember 2018 insgesamt
9.931 Flüchtlinge.
Dies sind 268 Flüchtlinge mehr als zum 31. August 2018 und 719 mehr als
zum Stichtag 30. Juni 2017 (erstmalige Erhebung der Gesamtzahlen aus dem
Ausländerzentralregister) sowie 493 mehr als Ende Dezember 2017. Über eine
Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis verfügten 6.933 Flüchtlinge und damit
232 mehr als zum letzten Stichtag am 31. August 2018 (30. Juni 2017: 5.428).
Die Zahl der Flüchtlinge im laufenden Asylverfahren ist auf 1.794 zurückgegangen
(30. Juni 2017: 2.750). Hiervon kommen 644 Flüchtlinge aus einem Land mit hoher
Bleibeperspektive (Syrien, Iran, Irak, Eritrea, Somalia). Aus Afghanistan, bei
dem man nicht mehr von einer hohen oder erhöhten Bleibeperspektive reden kann,
kommen 274 Flüchtlinge im laufenden Asylverfahren.
Aus diesen Herkunftsländern haben insgesamt 757 Menschen im Rhein-Kreis
Neuss einen Aufenthaltstitel aus familiären Gründen. Dieser Wert ist gegenüber
dem 30. Juni 2017 (hier waren es 621 Personen) um 136 Personen gestiegen,
gegenüber dem 31.08.2018 sind elf Personen mehr zu verzeichnen. Der Grund des
Familiennachzuges lässt sich in der Statistik nicht differenzieren. Diese
Personengruppe zählt rechtlich auch bei einem Nachzug zu einem Familienmitglied
mit anerkanntem Flüchtlingsstatus nicht als Flüchtling. Da diese Personengruppe
aber hinsichtlich der notwendigen Integrationsmaßnahmen vergleichbar ist,
werden die Zahlen hier mit aufgeführt.
Die Zahl der Flüchtlinge mit einer Aussetzung der Abschiebung liegt bei
1.204 Personen (30. Juni 2017: 1.034). Häufigste Gründe für die Aussetzung der
Abschiebung sind fehlende Passunterlagen sowie die Reiseunfähigkeit aus
gesundheitlichen Gründen.
Eine detaillierte Übersicht über die Flüchtlingszahlen sowie eine
grafische Darstellung der ausgewerteten Quartale zum 31. Dezember 2018 liegen
als Anlage 1 und Anlage 2 zu TOP 4 bei.
Asylgeschäftsbericht
des BAMF (Dezember 2018):
Bezogen auf das gesamte Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ergibt
eine Auswertung des Asylgeschäftsberichtes des BAMF zu den Flüchtlingszahlen 8.900
gestellte Erst- und Folgeanträge im Dezember 2018 gegenüber 12.976 im September
2018, 12.622 im März 2018, 14.293 im Dezember 2017, 16.520 im September 2017
und 15.261 Erst- und Folgeanträgen im Juni 2017, wobei die Spitze der
gestellten Erst- und Folgeanträge mit 18.711 im November 2017 lag.
Eine Aufstellung und Grafik zur Entwicklung der Asyl-Erstanträge aus
den Ländern mit hoher Bleibeperspektive (Syrien, Iran, Irak, Eritrea, Somalia)
und Afghanistan ist als Anlage 3 zu TOP 4 beigefügt.
Die beim BAMF anhängigen Verfahren konnten von 146.551 im Juni 2017 auf
58.325 im Dezember 2018 abgebaut werden, im September 2018 waren noch 59.738
Verfahren anhängig, sodass hier ein weiterer Abbau verzeichnet werden kann. Im Dezember
2018 hat das BAMF 13.295 Entscheidungen getroffen, davon 5.118 positive
Entscheidungen. Die Schutzquote betrug im Dezember 2018 38.5 % (gegenüber 38,9
% im September 2018, 26,4 % im Juni 2018, 30,5 im März 2018, 37,0 im Dezember
2017, 39,7 % im September 2017 und 39,9 % im Juni 2017). Eine entsprechende
Übersicht liegt als Anlage 4 zu TOP 4 bei.
Rückführungen:
Erfolgte durchgeführte
Abschiebungen in 2018 (Stand 31.12.2018):
|
RKN |
NE |
DO |
2018 |
76 |
21 |
4 |
Nicht alle
Abschiebeversuche sind erfolgreich. Das Ausländeramt der Stadt Dormagen erfasst
statistisch keine gescheiterten Abschiebeversuche. Zahlen zu gescheiterten
Abschiebeversuchen liegen daher nur von den Ausländerbehörden der Stadt Neuss
und des Rhein-Kreises Neuss vor.
Gescheiterte
Abschiebungen:
|
RKN |
NE |
2018 |
101 |
13 |