Betreff
Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der offenen Ganztagsschule an Förderschulen des Rhein-Kreises Neuss
Vorlage
40/3186/XVI/2019
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag, den vorliegenden Entwurf einer Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der offenen Ganztagsschule an den Förderschulen des Rhein-Kreises Neuss zu beschließen.


Sachverhalt:

Auf der Grundlage einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen dem Rhein-Kreis Neuss und der Stadt Dormagen vom 23.01.2015 werden die Elternbeiträge für den offenen Ganztag an Förderschulen des Rhein-Kreises Neuss im Auftrag und Namen des Rhein-Kreises Neuss vom Jugendamt der Stadt Dormagen erhoben.

 

Aus Anlass der Übernahme der Herbert-Karrenberg-Schule in die Trägerschaft des Kreises hat die Verwaltung Gespräche mit der Stadt Dormagen über die Erhebung der Beiträge für den offenen Ganztag geführt. Bei diesen Gesprächen hat die Stadt Dormagen darum gebeten, dass die Beitragssatzungen der Stadt und des Kreises weiter synchronisiert werden, um die Rechtsgrundlagen für das Jugendamt der Stadt Dormagen weitgehend zu vereinheitlichen.

 

Daraufhin wurden in dem vorliegenden Satzungsentwurf Regelungen zur Beitragsbefreiung von Hilfeempfängern und Menschen, denen die Beitragsbelastung nicht zuzumuten ist, eingefügt (§ 4 Abs. 6 und 7), ebenso datenschutzrechtliche Regelungen zur Auskunfts- und Anzeigepflicht (§ 6). Diese Regelungen entsprechen nun den Regelungen in der Satzung der Stadt Dormagen vom 13.12.2018. Ohne die Anpassung können Kinder von Hilfeempfängern nicht ohne Einkommensprüfung von den Beiträgen des offenen Ganztags befreit werden.

 

Der Entwurf der geänderten Satzung (Anlage) wurde am 07.02.2019 im Schulausschuss beraten. Der Schulausschuss beschloss, die Beschlussfassung in die nächste Sitzung des Schulausschusses zu vertagen. Um zu verhindern, dass sich durch die Vertagung die beabsichtigte Entlastung von Kindern gering verdienender Eltern in Schulen des Rhein-Kreises Neuss verzögert, schlug die Verwaltung im Einvernehmen mit den Ausschussmitgliedern vor, die Angelegenheit erneut zur Beratung in den Kreisausschuss zu geben.