Beschlussempfehlung:
Der Kreistag nimmt die nach § 22 Abs. 4 KomHVO NRW vorzulegende Übersicht über die gemäß § 22 Abs. 1-3 KomHVO übertragenen Ermächtigungen mit Angabe der Auswirkungen auf den Ergebnisplan und den Finanzplan 2019 wird zur Kenntnis genommen.
Sachverhalt:
Nach § 22 Abs. 4 Kommunalhaushaltsverordnung NRW (KomHVO NRW) ist dem
Kreistag eine Übersicht über die Ermächtigungsübertragungen mit den
Auswirkungen auf den Ergebnis- und den Finanzplan vorzulegen. Die gemäß § 22
Abs. 1-3 KomHVO NRW von 2018 nach 2019 übertragenen Ermächtigungen haben im
Abschlussjahr 2018 keinerlei Einfluss auf das Jahresergebnis. 2019 führen sie
zu einer Erhöhung der Planungspositionen, wodurch sich dann bei
Inanspruchnahme eine
Auswirkung auf das Jahresergebnis 2019 ergeben kann. Die Kreisumlage ist
hiervon nicht tangiert.
Die von 2018 übertragenen Ermächtigungen erhöhen die Planungspositionen
des Jahres 2019 wie folgt:
AUFWENDUNGEN |
8.548.971,88 € |
AUSWIRKUNGEN AUF DEN ERGEBNISPLAN 2019 |
8.548.971,88 € |
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AUSZAHLUNGEN AUS LFD. VERWALTUNGSTÄTIGKEIT |
8.475.649,99 € |
AUSZAHLUNGEN AUS INVESTITIONSTÄTIGKEIT |
23.210.706,12 € |
AUSWIRKUNGEN AUF LIQUIDE MITTEL |
31.759.678,00 € |
Eine Gesamtübersicht der zu
übertragenden Ermächtigungen mit den entsprechenden Begründungen ist in der
Anlage beigefügt.