Betreff
Digitalisierungsstrategie Wirtschaft im Rhein-Kreis Neuss :
Aufbau Startup- und Innovationscluster - Integrationskonzept für die regionale Wirtschaft
Vorlage
ZS5/3193/XVI/2019
Art
Bericht

Beschlussvorschlag:

Der Kreisausschuss stimmt der Durchführung des Konzeptes „Aufbau Startup- und Innovationscluster - Integrationskonzept für die regionale Wirtschaft“ als Bestandteil der Ausführung und Umsetzung der Digitalisierungsstrategie „Wirtschaft im Rhein-Kreis Neuss“ zu.

 

 

 

 


Sachverhalt:

Die Wirtschaftsförderung hat 2018 die Digitalisierungsstrategie Wirtschaft im Rhein-Kreis Neuss – Perspektiven für Innovation und digitale Transformation am Wirtschaftsstandort Rhein-Kreis Neuss – erarbeitet, welche in der Sitzung des Kreisausschuss am 19.09.2018 vorgestellt wurde.

Die Strategie weist verschiedene Handlungsfelder und Maßnahmen aus, die der Rhein-Kreis Neuss schwerpunktmäßig als Leistung von Wirtschaftsförderung zur Unterstützung einer erfolgreichen  „digitalen Transformation“ der hiesigen Wirtschaft umzusetzen beabsichtigt.


Punkt 4.1.3. beschäftigt sich mit dem Entwicklungsfeld „Digitale Gründungen und Startups (Seite 52/53)“ und nennt als Umsetzungsmaßnahme, den Aufbau eines Startup-Ökosystems im Rhein-Kreis Neuss voranzutreiben. Dies u.a. dadurch, dass die notwendige Infrastruktur zur Förderung des Gründungsgeschehens  im Rhein-Kreis Neuss - etwa durch die weitere Schaffung von Co-Working Spaces als „Räume für Innovationsentwicklungen“ gestärkt werden soll. In der Umsetzung eben dessen steht das nachfolgende Evaluierungs- und Umsetzungskonzept über den Aufbau des Startup- und Innovationscluster - Integrationskonzept für die regionale Wirtschaft:

Der Rhein-Kreis Neuss, die Stadt Neuss, die Sparkasse Neuss sowie die Immobilien-eigentümer des Objektes Moselstraße 14 (sog. „Pressehaus“) beabsichtigen, im Wege einer Kooperation ein sogenanntes „Innovationshub/ Coworkingspaces“ auf der Moselstraße 14 zu etablieren. Weiterer Projektpartner ist das Unternehmen Blanko GmbH als externer Dienstleister (und möglicher späterer Betreiber des Innovationshub/ Coworkingspaces).

 

Die Kooperationspartner sehen einen gemeinsamen  Bedarf für einen „Innovationshub/ Coworkingspaces“ sowohl im Rhein-Kreis wie auch in der Stadt Neuss, wobei im weiteren Prozess sowohl die Mitwirkungsbereitschaft der in Stadt und Kreis ansässigen Betriebe als auch die Eignung des Objekts Moselstraße 14 noch näher untersucht werden sollen (vgl. nachfolgend 1.).

 

Der Aufbau eines solchen Hubs erfordert Vorarbeiten und externe Expertise. Die zum Aufbau des Ökosystems für Startups- und Innovationen erforderlichen Arbeiten werden vom externen Dienstleister Blanko GmbH in Kooperation mit den Wirtschaftsförderungen von Rhein-Kreis Neuss und Stadt Neuss erbracht (vgl. 2.).

 

Die Finanzierung der externen Beratungsleistungen erfolgt in der Initiierungsphase durch eine Förderung von Rhein-Kreis Neuss, Stadt Neuss und Sparkasse Neuss. Die externen Kosten in der Implementierungsphase werden von den Immobilieneigentümern getragen (vgl. 3.).

 

Den erfolgreichen Abschluss der Arbeiten zum Aufbau des Ökosystems vorausgesetzt erfolgt der Betrieb des Innovationshubs/ Coworkingspaces privatwirtschaftlich. Die Kooperationsbeiträge von Rhein-Kreis Neuss, Stadt Neuss und Sparkasse Neuss im Betrieb werden im Prozess definiert und im Wege einer (weiteren) Kooperationsvereinbarung fixiert (vgl. 4.).

 

 

 

 

 

1.     Bedarf für ein Innovationshub (und Motivation der Kooperationspartner)

 

Rhein-Kreis Neuss, Stadt Neuss und Sparkasse Neuss kooperieren bereits seit Jahren im Bereich der Beratung und Begleitung „klassischer Existenzgründungen“. In der jüngeren Vergangenheit engagieren sich Rhein-Kreis Neuss, Stadt Neuss und Sparkasse Neuss zunehmend im Bereich der Unterstützung der sogenannten „Start-up-Szene“. Ziel ist es dabei, das Klima für innovative Gründungen in Stadt und Kreis durch den Aufbau der dafür erforderlichen Infrastruktur und Netzwerke weiter zu stärken. Neben anderen Maßnahmen steht dabei die Förderung des Angebots an Coworkingspaces im Fokus.

 

Der Rhein-Kreis Neuss ist seit 2016 einer von vier Gesellschaftern  des „digihub Düsseldorf/Rheinland“. Mit dem „ChemLab“ hat der Rhein-Kreis Neuss im September 2018 bereits einen branchenbezogenen „Innovationshub“ im Rhein-Kreis Neuss zusammen mit der Stadt Dormagen und dem Chempark Betreiber Currenta initiiert. Die Stadt Neuss kooperiert im Rahmen ihres Immobilienservice bereits seit Jahren mit Anbietern von „kleineren“ Coworkingspaces (u.a.: Hermann-Fischer-Haus in Norf; Office Center in Hoisten). Im Jahr  2018 ist das “First Choice Business Center Neuss” im Sirius Office Center Neuss im Büro- und Dienstleistungszentrum Hammfeld hinzugetreten. Der Rat der Stadt Neuss hat die Verwaltung ferner mit Beschluss vom 29. Juni 2018 ermächtigt, eine Kooperation mit dem noch zu errichtenden „Ideengeberhaus Neuss“ einzugehen. Dieses Angebot am Habichtweg im Neusser Süden wird sich speziell an Start-Ups aus dem Bereich der IT-Branche und verwandter Branche richten.

 

Die Kooperationspartner stimmen in der Einschätzung überein, dass das damit skizzierte (bestehende und in Entstehung befindliche) Angebot an Cowokingspaces mittelfristig nicht ausreichend ist, um der Start-Up-Szene in der Stadt Neuss und im Rhein-Kreis Neuss den gewünschten Rückenwind zu verleihen. Es fehlt ein zentraler „Leuchtturm“, um die Gründerszene nachhaltig in den Rhein-Kreis-Neuss und in die Stadt Neuss anzuziehen. Damit einhergehend fehlt es derzeit noch an der gebotenen Verknüpfung der Szene mit den im Kreis und in der Stadt  Neuss ansässigen Unternehmen und mit einem zentral gelegenen Ort, an welchem die Szene ihre Heimat finden kann.

 

Die Immobilieneigentümer haben in Düsseldorf Erfahrungen mit dem Aufbau eines Innovationshubs gemacht. Sie sind Eigentümer des Objekts Rather Straße 25, in welchem das „super 7000“ (https://super7000.de/) sehr erfolgreich etabliert werden konnte. Das aus der Garage Bilk hervorgegangenen „Super 7000“ auf der Rather Straße in Düsseldorf-Derendorf gilt als innovativer Coworking-Hotspot: Es bezeichnet sich selbst als „Mutter aller Coworking Spaces“. Mitgeschäftsführer ist Herr Markus Lezaun

 

Die Blanko GmbH mit Sitz im Super 7000 ist eine Kommunikationsagentur. Geschäftsführer der Agentur ist Herr Markus Lezaun, zugleich Mitgründer und Mitgeschäftsführer des „Super 7000“.

 

Aus der bestehenden Zusammenarbeit der Immobilieneigentümer und der Blanko GmbH um Herrn Lezaun in Düsseldorf ist die Idee entstanden, das im Herbst letzten Jahres von den Immobilieneigentümern erworbene Objekt Moselstraße 14 (sog. „Pressehaus“) auf seine Eignung als Standort für einen Innovationshub/ Coworkingspaces zu untersuchen. In einem mehrstufigen Prozess, der nach der Vorstellung der Kooperationspartner noch im Jahr 2019 abgeschlossen werden soll, soll sowohl die Bereitschaft der ansässigen Unternehmen  zur Kooperation mit einem Innovationshub als auch die Eignung des Standorts an der Moselstraße 14 näher untersucht werden.

 

 

2.     Prozess zum Aufbau des Ökosystems für Startups- und Innovationen

 

Die Kooperationspartner möchten bei der Etablierung des Innovationshubs/ Coworkingspaces auf die Expertise des externen Dienstleisters „Blanko GmbH“ (s.o. 1.) zurückgreifen. Die Unternehmen in Stadt und Kreis erhalten so eine versierte Ansprache durch einen Anbieter, der bereits bewiesen hat, dass er Coworkingspaces „kann“. Diese Referenz garantiert dem Projekt eine hohe Aufmerksamkeit und zugleich Glaubwürdigkeit. Der im Folgenden darzustellende Prozess ist außerdem ohne Inanspruchnahme externer Unterstützung nicht in einem überschaubaren, der Dynamik des Betätigungsfeldes angemessenen, Zeitraum durchzuführen.

 

Der Prozess erfolgt in fünf Arbeitsschritten, wobei sich die Initiierungsphase und die Implementierungsphase unterscheiden lassen. Die Einzelheiten sind dem nachfolgenden Schaubild und dem Angebot der Firma Blanko GmbH vom 2. Januar 2019 zu entnehmen, welches als Anlage 1 dieser Beratungsunterlage beigefügt ist.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In der Initiierungsphase erfolgt die Definition von Zielgruppen. Auf der Grundlage von Interviews mit ausgewählten Ansprechpartnern in Unternehmen wird eine Workshopreihe konzeptioniert und durchgeführt. Es schließt sich die Erarbeitung der Positionierung für die  Standorte Rhein-Kreis Neuss und Stadt Neuss an. Die Ergebnisse werden in der Zielsetzung der weiteren Entwicklung des Projekts ausgewählten Unternehmen und Partnern präsentiert.

 

Die Initiierungsphase umfasst die Arbeitspakete 1 bis 4 des Schaubilds und des Angebots in der Anlage 1. Die Aufgaben der Initiierungsphase werden vom externen Dienstleister in Zusammenarbeit mit den Wirtschaftsförderungen von Rhein-Kreis und Stadt Neuss erbracht.

 

Am Ende der Initiierungsphase wird feststehen, ob die Unternehmen aus dem Kreis- und dem Stadtgebiet Neuss (wie von den Kooperationspartnern erwartet) die Idee der Etablierung eines Innovationshubs/ Coworkingpaces „annehmen“. Gleichzeitig kann bis zu diesem Zeitpunkt auch die Eignung des Standorts Moselstraße für einen solchen Hub verifiziert werden. In den Workshops werden Startup- und Innovationsbranchen identifiziert und so erste Schwerpunkte für die Positionierung des Standorts entwickelt worden sein.

 

Die Initiierungsphase über 7 Monate soll nach Möglichkeit am 1.4.2019 starten und am 31.10. 2019 mit einem Ergebnis für die sich unmittelbar anschließende Implementierungsphase abschließen.  

 

Die Implementierungsphase umfasst die Erarbeitung eines Integrationskonzepts für Wirtschaft, Politik, Partner und Medien. Maßnahmen-, Zeit- und Budgetplan münden in die Erstellung des Betriebs- und Finanzierungskonzepts für das Innovationshub. Von Medienarbeit begleitet werden potentielle (in den vorherigen Arbeitsschritten des Prozesses identifizierte) Partner mit dem Ziel angesprochen, werthaltige Letter of Intent (LOI) für den Start des Innovationshubs/ Coworkingspace zu generieren und diese für eine aktive Ausgestaltung und Mitwirkung im weiteren Konzept des Innovationshub zu binden.

 

Die Leistungen der Implementierungsphase sind im Arbeitspaket 5 in dem Angebot in der Anlage 1 näher dargestellt. Sie werden wesentlich vom externen Dienstleister erbracht, dem die übrigen Kooperationspartner zuarbeiten.

 

Am Ende der Implementierungsphase geht das Innovationshub in Betrieb. Der externe Dienstleister wird sich mit den Immobilieneigentümern darüber verständigen, ob er den Innovationshub dauerhaft betreibt.

 

 

3.     Die Finanzierung des Projekts

 

Das Projekt ist einerseits für die Wirtschaftsstandorte Neuss und Rhein-Kreis Neuss nützlich. Bei erfolgreichem Abschluss aller Arbeitspakete und Inbetriebnahme des Hubs generieren andererseits die Immobilieneigentümer Einnahmen (durch Vermietung von Coworking-spaces).

 

Die Eigentümer gehen dabei zunächst durch Verzicht auf eine anderweitige (langfristige) Vermietung für die Laufzeit des Projekts in Vorleistung. Weitere Risiken resultieren für die Eigentümer daraus, dass sich im Zuge der Initiierungsphase (auch) herausstellen kann:

·         dass die Wirtschaft in der Stadt Neuss und im Rhein-Kreis Neuss (anders als von den Kooperationspartnern vorausgesetzt) das Projekt nicht annimmt und auf die Etablierung eines Innovationshub/ Coworkingspaces in Neuss verzichtet wird

·         dass die Wirtschaft in der Stadt Neuss und im Rhein-Kreis Neuss zwar die Idee eines Innovationshub annimmt, der Standort Moselstraße jedoch bei den Unternehmen/ Partnern keine Unterstützung erfährt

 

Übersteht das Projekt hingegen die Initiierungsphase und gelangt in die Arbeitsphase 5, besteht für die Eigentümer die konkrete Aussicht, über das Betriebs- und Finanzierungskonzept eine langfristig erfolgreiche Nutzung ihres Objekts als Innovationshub sicherstellen zu können.

 

Für die öffentlich-rechtlichen Kooperationspartner ist das Projekt hingegen selbst dann nützlich, wenn es am Ende nicht zur Etablierung des Hub auf der Moselstraße kommt. In jedem Fall wird die Initiierungsphase die Erkenntnis bringen, ob und in welchem Umfang die heimische Wirtschaft die Einrichtung eines Innovationshub als Chance für sich erkennt und zu unterstützen bereit ist. Stellt sich heraus, dass der Gedanke zwar grundsätzlich auf fruchtbaren Boden, der Standort Moselstraße aber durchfällt, besteht die Möglichkeit einen anderen geeigneten Standort zur Etablierung eines Hub zu identifizieren.

 

Dieser Interessenlage und Risikoverteilung entsprechend haben sich die Kooperationspartner darauf verständigt, dass die öffentlich-rechtlichen Kooperationspartner die externen Kosten der Arbeitspakete 1 bis 4 (Initiierungsphase) tragen, während die Immobilieneigentümer die Kosten der externen Beratung und Unterstützung im Arbeitspaket 5 (Implementierungsphase) übernehmen.

 

Im Einzelnen ergibt sich auf der Grundlage des in der Anlage 1 dargestellten Angebots folglich die nachfolgend dargestellte Kostenaufteilung (Anm.: der im Angebot dargestellte „Rabatt“ von 4.000,-- € wurde zu gleichen Teilen von der Angebotssumme der Arbeitspakete 1 bis 4 einerseits und 5 andererseits in Abzug gebracht; alle Beträge sind Nettobeträge):

 

 

Arbeitspakete 1 – 4             Arbeitspaket 5

Kostenträger                     („Initiierungsphase“)           („Implementierungsphase“)

 

Sparkasse:                        13.000 €                           -/-

 

Rhein-Kreis:                          7.700 €                          -/-

 

Stadt:                                 7.700 €                          -/-

 

Eigentümer:                       ./.                                   35.500 €

 

Gesamtbetrag:                   28.400 €                           35.500 €                 (= 63.900 €)

 

 

Zusätzlich erbringen der Rhein-Kreis und die Stadt über ihre beteiligten Wirtschaftsförderungen die im Angebot in der Anlage 1 dargestellten „Eigenleistungen“ in Form von Expertise und „human resources“. Die beiden Gebietskörperschaften teilen sich ferner die Kosten für die Produktion von Werbemitteln und Arbeitsmaterialien, die Anmietung von Räumlichkeiten und Cateringkosten, soweit diese in der Initiierungsphase anfallen.

 

Die zwischen den Kooperationspartnern vereinbarte Kostenteilung ist sachgerecht. Sie trägt dafür Sorge, dass die öffentlich-rechtlichen Kooperationspartner die externen Dienstleistungen insoweit tragen, als diese dem Wirtschaftsraum insgesamt zugutekommen, während der Immobilieneigentümer die Kosten der Maßnahmen schultert, welche ihm auch einen konkreten Nutzen zu bringen geeignet sind.

 

Durch eine zwischen den Kooperationspartnern abgeschlossene Vereinbarung verpflichten sich die Immobilieneigentümer, die Implementierung zu beauftragen, wenn und soweit die Initiierungsphase den Nachweis erbracht hat, dass die Etablierung des Innovationshubs am Standort Moselstraße erfolgsversprechend ist.

 

 

4.     Betrieb des Innovationshubs/ Coworkingspaces

 

Mit dem Abschluss des Projekts geht das Innovationshub/ Coworkingspaces auf der Moselstraße 14 in Betrieb. Die öffentlich-rechtlichen Kooperationspartner beabsichtigen, sich auch im Betrieb des Hubs einzubringen. Dies entspricht der Erwartungshaltung der Eigentümer.

 

Die Kooperationspartner werden daher im weiteren Prozess prüfen, welche Kooperationsbeiträge im Betrieb des Innovationshubs wünschenswert und leistbar sind. Ziel ist dabei auf jeden Fall, eine „Präsenz“ der Kooperationspartner im Objekt, sicherzustellen. Dies kann etwa durch (temporäre) Anmietung von Räumlichkeiten im Objekt, das Angebot von Beratungsdienstleistungen und die Durchführung von Veranstaltungen auf der Moselstraße 14 geschehen.

 

Finanzielle Auswirkungen       

 

Der Kostenanteil zur Finanzierung der externen Dienstleistungen und die weiteren auf den Rhein-Kreis Neuss entfallenden Kosten (Werbemittel, Arbeitsmaterialien etc.) werden aus dem Budget Wirtschaftsförderung 150.571.010 aus dem Sachkonto 52910280 Digitalisierungsstrategie Wirtschaft RKN getragen.

 

Herr Markus Lezaun, Geschäftsführer der Blanko GmbH und Betreiber des Co-Working-Spaces Super7000 wird in der Sitzung über die Konzeptausführung und über die damit verbundenen  Ziele eines Innovationshub/Co-Working Space am Standort Moselstraße in Neuss ausführen.