Beschlussvorschlag:
Sachverhalt:
Die Bautätigkeit in
Nordrhein-Westfalen (NRW) erreichte im Jahr 2017 mit 48.300 Wohnungen ein
Niveau wie zuletzt vor zehn Jahren. Zugleich wurden 52.500 neue Wohnungen genehmigt,
im Jahr 2018 waren es nach vorläufigen Zahlen sogar 55.500. Obwohl der Trend
also in die richtige Richtung geht, ist man von den jährlich 80.000 neuen
Wohnungen, die Nordrhein-Westfalen in den nächsten Jahren benötigt, allerdings noch
ein gutes Stück entfernt. Die Folgen: Die Marktlage ist in vielen Teilen des
Landes so angespannt wie lange nicht, die Mieten und Kaufpreise sind auch im
vergangenen Jahr fast flächendeckend stark angestiegen. Deutlich ist: Wir
brauchen mehr Wohnungsneubau und dabei kommt es vor allem auf mehr bezahlbaren
Wohnraum an. (Quelle Wohnungsmarktbericht NRW 2018 der NRW.Bank)
Im Rhein-Kreis Neuss stellt sich der Bedarf nach der Wohnungsbedarfsanalyse der InWIS Forschung und Beratung GmbH, Bochum, (behandelt im Kreisausschuss am 30.08.2017, TOP Ö9, Vorlage II/2197/XVI/2017) wie folgt dar: kreisweit werden in den Jahren 2017 – 2030 insgesamt 20.152 Wohnungen benötigt; davon im öffentlich geförderten Segment 4.795 Wohnungen. Die Bezirksregierung Düsseldorf geht in ihrer neuesten Berechnung für den Rhein-Kreis Neuss von einem Bedarf von 24.963 zusätzlichen Wohneinheiten im Zeitraum von 2018 – 2040 aus. Für den gesamten Zeitraum wird dabei ein Bevölkerungswachstum prognostiziert, so dass es langfristig wirksamer Lösungen bedarf.
In der Wohnungsbedarfsanalyse von InWIS ist die Bautätigkeit 2015 und 2016 berücksichtigt. Der durch weitere Flüchtlingszuwanderung entstehende zusätzliche Bedarf ist hiervon noch nicht umfasst. . Der benötigte Wohnungsbedarf ist zudem auch kommunalscharf darstellt, so dass den kreisangehörigen Kommunen eine fundierte Handlungsgrundlage erstellt worden ist. Es ist zudem im Gutachten herausgearbeitet, dass sich der Bedarf auf alle Wohnungsgrößen erstreckt. Benötigt werden Wohnungen in allen Größen und für Familien, Paare und Alleinstehende. Nachfrageschwerpunkte liegen bei Wohnungen unter 50 m², zwischen 50 und 65 m² sowie über 95 m², jeweils insbesondere im preisgünstigen Segment
In 2017 wurden im Rhein-Kreis Neuss insgesamt 1.116 Wohneinheiten fertiggestellt. Zur Deckung des von InWIS ermittelten Bedarfs müssten aber jährlich 1.439 Wohneinheiten fertiggestellt werden. Im öffentlich geförderten Wohnungsbau besteht laut der Analyse ein jährlicher Bedarf von 343 Wohneinheiten. In 2017 wurden hier nur 234 Wohneinheiten fertiggestellt. Die Gesamtzahl der Wohnungsfertigstellungen für 2018 liegt aktuell noch nicht vor.
Im Kontext der Diskussion um „bezahlbaren Wohnraum“ und der Forderung nach mehr „öffentlich gefördertem Wohnraum“ werden daher dem Sozial- und Gesundheitsausschuss die aktuellen Förderbestimmungen des Landes zur Kenntnis gegeben.
Förderung 2019
Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen (MHKBG NRW) hat zwischenzeitlich die Förderbestimmungen für 2019 rückwirkend zum 01.02.2019 in Kraft gesetzt und die Mittelzuteilung vorgenommen.
Die Wohnraumförderbestimmungen sind im Wesentlichen unverändert geblieben.
Auf die Kritik der Kommunalen Spitzenverbände
hin hat das MHKBG NRW leichte Anpassungen am Wohnraumförderprogramm vorgenommen.
Um die Wirtschaftlichkeit der Mietwohnraum-förderung zu erhöhen wurden die
Tilgungsnachlässe in den Mietenstufen 1 und 2 um 5 Prozentpunkte auf dann 15%
erhöht. Damit erhofft sich das MHKBG im Zusammenwirken mit einer
überproportionalen Anhebung der Bewilligungsmieten eine deutlich verbesserte
Rentabilität. Im Mietwohnungsbereich wurde der Fördersatz je
Quadratmeterwohnfläche auf 1.950 EUR (in Jüchen: 1.780 EUR) angehoben. Die
Mietobergrenzen (6,20 EUR bzw. 5,70 EUR für Jüchen) blieben unverändert.
Darüber hinaus wird es landesweit neben der
Erhöhung der Darlehensbeträge als Investitions-anreiz eine flächendeckende
Option von fünf tilgungsfreien Anfangsjahren bei der Darlehens-förderung geben.
Landesweit stehen für das laufende Förderjahr 1,28 Milliarden Euro zur Verfügung. Hiervon wurden dem Rhein-Kreis Neuss in einer ersten Tranche zugeteilt zur Förderung von:
-
Eigenheimen:
2.600.000 EUR
-
Mietwohnungen:
20.600.000 EUR
-
Modernisierung:
2.336.000 EUR
Damit stehen für den Rhein-Kreis Neuss zunächst ausreichend Fördermittel zur Verfügung. Sofern ein weiterer Bedarf, insbesondere im Mietwohnungsbereich, notwendig sein sollte, können zusätzliche Mittel beim MHKBG NRW angefordert werden.
Förderung 2017 und 2018
Für die Jahre 2017 und 2018 wurden landesweit für die soziale
Wohnraumförderung jeweils 1,1 Milliarden Euro bereitgestellt.
Dem Rhein-Kreis Neuss wurden für den Mietwohnungsbau in 2017 zunächst
15,3 Millionen Euro zugewiesen, die dann im Laufe des Förderjahres auf
insgesamt 27,8 Millionen Euro aufgestockt wurden. Hiermit wurden 217 neue
Mietwohnungen gefördert.
Für das Förderjahr 2018 standen der hiesigen Bewilligungsbehörde
zunächst 16,9 Millionen Euro für den Mietwohnungsbau zur Verfügung. Durch
ergänzende Zuweisungen konnten dann bis zum 15.12.2018 kreisweit für 275 neue
Mietwohnungen insgesamt 36,6 Millionen Euro bewilligt werden.
Die in die verschiedenen Kommunen des Rhein-Kreises geförderten
Wohnungen und den gewährten Fördermitteln können der nachstehenden Tabelle und
den beigefügten Anlagen 1 und 2 entnommen werden. Eine Kontingentierung der dem
Rhein-Kreis Neuss zugewiesenen Fördermittel auf die einzelnen Kommunen ist
nicht erforderlich, da bislang noch kein Antrag wegen nicht ausreichende Mittel
zurückgewiesen werden musste und bei Bedarf beim zuständigen Ministerium über
die bereits erfolgte Zuteilung in Höhe von 20,6 Millionen Euro weitere Mittel
angefordert werden können.
Geförderter
Mietwohnungsbau
Stadt |
erteilte Förderzusagen |
Summe |
|
2017 |
2018 |
||
Dormagen |
4 |
0 |
4 |
Grevenbroich |
31 |
43 |
74 |
Rommerskirchen |
0 |
0 |
0 |
Kaarst |
28 |
2 |
30 |
Jüchen |
0 |
0 |
0 |
Korschenbroich |
35 |
15 |
50 |
Meerbusch |
84 |
0 |
84 |
Neuss |
35 |
215 |
250 |
Gesamt |
217 |
275 |
492 |
Ø
Steigende Anzahl geförderter Wohneinheiten Ø
Steigerung Gesamtfördervolumen von 27,8 Mio. € in 2017 auf 36,6
Mio. € in 2018
Zahlen zum
Wohnungsbestand mit öffentlicher Förderung im Rhein-Kreis Neuss
Der Gesamtwohnungsbestand an öffentlich geförderten Mietwohnungen
beläuft sich zum 31.12.2018 auf 11.400 Wohnungen.
Seit 2014 sind 1.879 Wohneinheiten aus der Sozialbindung gefallen,
entweder durch planmäßigen Tilgungsablauf oder durch Ende der Nachwirkungsfrist
bei vorzeitiger Rückzahlung der Fördermittel. Bezugsfertig wurden im
Erhebungszeitraum 729 geförderte Wohnungen, insgesamt gefördert wurden von 2014
– 2018 1.055 Wohnungen. Damit hat sich der Bestand deutlich
reduziert.
Eine Übersicht mit Angaben zu den kreisangehörigen Kommunen ist als Anlage 3 beigefügt.
Abschließend wird nochmals darauf hingewiesen, dass mit den Mietobergrenzen der Wohnungsbauförderung auch innerhalb der Angemessenheitswerte (Mietobergrenzen) des Grundsicherungsrelevanten Mietspiegels durchaus Wohnraum geschaffen werden kann. Das ist im Ausschuss bereits erörtert worden; die als Anlage 4 beigefügte Übersicht stellt dies klar.
Anlagen:
1. Förderergebnis 2017 MW
2. Förderergebnis 2018 MW
3. Übersicht Wohnungsbestand öffentl. Förderung RKN
4. Übersicht Mietwerte Kommunen