Betreff
Förderung der Verbände der Freien Wohlfahrtspflege im Haushaltsjahr 2009
Vorlage
50/913/2009
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

 

Die Beschlussfassungen zu den Tagesordnungspunkt 4.1 – 4.13 ergehen unter dem Vorbehalt, dass die Haushaltssatzung des Rhein-Kreises Neuss durch die Aufsichtsbehörde genehmigt wird.

 

 

 

 

 


Sachverhalt:

 

Der Kreistag des Rhein-Kreises Neuss hat in seiner Sitzung am 25.03.2009 mehrheitlich die Haushaltssatzung nebst Anlagen des Rhein-Kreises Neuss für das Haushaltsjahr 2009 beschlossen. Damit sind im

 

-          Produkt 050.331.010,  2.318.898 €

-          Produkt 050.312.010,    247.471 € (Schuldnerberatung)

-          Produkt 050.351.012,    300.980 € (Integration von Migranten)

 

zur Förderung der Wohlfahrtspflege bereitgestellt worden.

 

Die Mittel werden unter den nachfolgenden Tagesordnungspunkten 4.1 – 4.13 den einzelnen Zuschussbereichen zugeordnet und entsprechend den vorliegenden Anträgen bzw. nach den mit der Arbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbänden abgestimmten Verteilerschlüsseln aufgeteilt.

 

Die Haushaltssatzung des Rhein-Kreises Neuss ist noch nicht von der Bezirksregierung Düsseldorf genehmigt. Die einzelnen Beschlussfassungen zu Tagesordnungspunkt 4 – Förderung der Verbände der Freien Wohlfahrtspflege im Haushaltsjahr 2009 sind daher unter dem Vorbehalt der Genehmigung der Haushaltssatzung durch die Aufsichtsbehörde zu treffen.