Beschlussempfehlung:
Die Beschlussfassungen zu den Tagesordnungspunkt 4.1 – 4.13 ergehen unter dem Vorbehalt, dass die Haushaltssatzung des Rhein-Kreises Neuss durch die Aufsichtsbehörde genehmigt wird.
Sachverhalt:
Der Kreistag des Rhein-Kreises Neuss hat in seiner Sitzung am 25.03.2009 mehrheitlich die Haushaltssatzung nebst Anlagen des Rhein-Kreises Neuss für das Haushaltsjahr 2009 beschlossen. Damit sind im
- Produkt 050.331.010, 2.318.898 €
- Produkt 050.312.010, 247.471 € (Schuldnerberatung)
- Produkt 050.351.012, 300.980 € (Integration von Migranten)
zur Förderung der Wohlfahrtspflege bereitgestellt worden.
Die Mittel werden unter den nachfolgenden Tagesordnungspunkten 4.1 – 4.13 den einzelnen Zuschussbereichen zugeordnet und entsprechend den vorliegenden Anträgen bzw. nach den mit der Arbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbänden abgestimmten Verteilerschlüsseln aufgeteilt.
Die Haushaltssatzung des Rhein-Kreises Neuss ist noch nicht von der Bezirksregierung Düsseldorf genehmigt. Die einzelnen Beschlussfassungen zu Tagesordnungspunkt 4 – Förderung der Verbände der Freien Wohlfahrtspflege im Haushaltsjahr 2009 sind daher unter dem Vorbehalt der Genehmigung der Haushaltssatzung durch die Aufsichtsbehörde zu treffen.