Sachverhalt:
Die SPD-Kreistagsfraktion hat
den Vorsitzenden des Schulausschusses, Herrn Schmitz, gebeten, den als Anlage
beigefügten Antrag auf die Tagesordnung der Schulausschuss-Sitzung am
14.05.2019 zu setzen.
Zu diesem Antrag nimmt die
Verwaltung wie folgt Stellung:
Über den Ausbau der digitalen
Ausstattung der Kreisschulen im Rahmen des Landesprogramms „Gute Schule 2020“
hat die Verwaltung im Schulausschuss regelmäßig berichtet, zuletzt in der
Sitzung am 07.02.2019.
Die Fördermittel des Landes sind
primär dafür vorgesehen, die digitale Infrastruktur der Schulen zu optimieren
(insbesondere: schnelle Internetverbindungen, WLAN). Mit einem Teil der Mittel
sollen IPads für die Förderschulen beschafft werden.
Darüber hinaus ist vorgesehen,
das Konzept „Bring Your Own Device“ am BBZ Neuss-Hammfeld zu erproben. Von den
Ergebnissen dieser Erprobung ist abhängig, ob und wie das Konzept insgesamt
umgesetzt werden kann.
Nach der JIM-Studie 2018 des
Medienpädagogischen Forschungsverbundes Südwest, einer Basisuntersuchung zum
Medienumgang 12- bis 19-jähriger Jugendlicher (Jugend, Information, Medien –
JIM), besitzen 97 % der Jugendlichen ein Smartphone. Zukünftig ist davon
auszugehen, dass Schülerinnen und Schüler diese Geräte erfolgreich im
Unterricht einsetzen können (Citrix-Lösung).
Für die Ausstattung der
Schülerinnen und Schüler der Berufskollegs mit mobilen Endgeräten hat der
Kreistag des Rhein-Kreises Neuss keine Mittel aus der Landesförderung
eingeplant. Auch sind im Doppelhaushalt
2019 – 2020 für diesen Zweck keine Haushaltsmittel des Kreises
veranschlagt. Die im Schuletat vorgesehenen Ansätze für Lernmittel sind für die
Beschaffung von Schulbüchern bestimmt. Darüber hinaus stehen jeder Schule noch
Ansätze für Unterrichtsmittel und Vermögengegenstände bis zu einem Wert von 800
€ zur Verfügung. Aus diesen Ansätzen müssen alle Sachkosten für
Unterrichtsmaterial bzw. für Vermögensgegenstände bis zu einem Wert von 800 €
finanziert werden.
Schülerinnen und Schüler, deren
Erziehungsberechtigte Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket beziehen,
haben Anspruch auf 100 € pro Schuljahr für persönlichen Schulbedarf, die auch
für technische Hilfsmittel eingesetzt werden können.