Betreff
Digitale Ausstattung der Kreisschulen (Antrag der SPD-Kreistagsfraktion)
Vorlage
40/3245/XVI/2019
Art
Antrag

Sachverhalt:

Die SPD-Kreistagsfraktion hat den Vorsitzenden des Schulausschusses, Herrn Schmitz, gebeten, den als Anlage beigefügten Antrag auf die Tagesordnung der Schulausschuss-Sitzung am 14.05.2019 zu setzen.

Zu diesem Antrag nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

Über den Ausbau der digitalen Ausstattung der Kreisschulen im Rahmen des Landesprogramms „Gute Schule 2020“ hat die Verwaltung im Schulausschuss regelmäßig berichtet, zuletzt in der Sitzung am 07.02.2019.

Die Fördermittel des Landes sind primär dafür vorgesehen, die digitale Infrastruktur der Schulen zu optimieren (insbesondere: schnelle Internetverbindungen, WLAN). Mit einem Teil der Mittel sollen IPads für die Förderschulen beschafft werden.

Darüber hinaus ist vorgesehen, das Konzept „Bring Your Own Device“ am BBZ Neuss-Hammfeld zu erproben. Von den Ergebnissen dieser Erprobung ist abhängig, ob und wie das Konzept insgesamt umgesetzt werden kann.

Nach der JIM-Studie 2018 des Medienpädagogischen Forschungsverbundes Südwest, einer Basisuntersuchung zum Medienumgang 12- bis 19-jähriger Jugendlicher (Jugend, Information, Medien – JIM), besitzen 97 % der Jugendlichen ein Smartphone. Zukünftig ist davon auszugehen, dass Schülerinnen und Schüler diese Geräte erfolgreich im Unterricht einsetzen können (Citrix-Lösung).

Für die Ausstattung der Schülerinnen und Schüler der Berufskollegs mit mobilen Endgeräten hat der Kreistag des Rhein-Kreises Neuss keine Mittel aus der Landesförderung eingeplant. Auch sind im Doppelhaushalt  2019 – 2020 für diesen Zweck keine Haushaltsmittel des Kreises veranschlagt. Die im Schuletat vorgesehenen Ansätze für Lernmittel sind für die Beschaffung von Schulbüchern bestimmt. Darüber hinaus stehen jeder Schule noch Ansätze für Unterrichtsmittel und Vermögengegenstände bis zu einem Wert von 800 € zur Verfügung. Aus diesen Ansätzen müssen alle Sachkosten für Unterrichtsmaterial bzw. für Vermögensgegenstände bis zu einem Wert von 800 € finanziert werden.

Schülerinnen und Schüler, deren Erziehungsberechtigte Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket beziehen, haben Anspruch auf 100 € pro Schuljahr für persönlichen Schulbedarf, die auch für technische Hilfsmittel eingesetzt werden können.