Betreff
Wildwasserpark Dormagen
Vorlage
52/3282/XVI/2019
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Sportausschuss begrüßt die Planungen zum Bau eines Wildwasserparks in Dormagen. Zusammen mit der Stadt Dormagen soll eine erste Grobplanung (Vorentwicklungsstudie) und weitere Fachgutachten (Wasser, Lärm, Verkehr, Boden etc.) in Auftrag gegeben werden. Der Sportausschuss ist über die Ergebnisse zu informieren.


Sachverhalt:

In Neuss existiert ein Landesleistungsstützpunkt für den Wildwasserkanusport. Auf der Erft findet u.a. das regelmäßige Stützpunkttraining von Landes- und Bundeskadersportlern statt. Insgesamt trainieren jede Woche rund 600 Kanuten aus zahlreichen Vereinen an diesem Standort. Hinzu kommen zahlreiche Freizeitfahrer und kommerziell angebotene Raftingfahrten. Der Standort ist jedoch mittelfristig gefährdet, da spätestens ab 2030 die Sümpfungswassereinleitungen durch den Tagebau eingestellt werden. Es gibt deshalb vom WSC Bayer Dormagen und Kanuverband NRW vorangetriebene Überlegungen, nur wenige Kilometer von der bisherigen Strecke entfernt, einen Wildwasserpark in Dormagen zu errichten. Auf einer solchen künstlichen Wildwasserstrecke könnten die Kadersportler künftig trainieren, zudem wäre die Ausrichtung (internationaler) Wettkämpfe möglich. Des Weiteren soll es auch Angebote für den Breitensport sowie eine allgemeine touristische Vermarktung geben. Die Maßnahme wird zwischenzeitlich auch vom Bundesverband DKV unterstützt.

 

Um die Erfolgsaussichten der Maßnahme beurteilen zu können, erfolgte die Beauftragung einer Machbarkeitsstudie durch den Kanuverband NRW an die fwi hamburg, einer Unternehmensberatung für Freizeitimmobilien. Die Erstellung der Studie wurde seitens des Landes NRW, des Rhein-Kreises Neuss und der Stadt Dormagen zu gleichen Teilen gefördert. Sie wurde im November 2018 fertiggestellt. In ihr wurden die Standortanforderungen benannt und ein Standortcheck durchgeführt. Es erfolgte eine Analyse des Nachfragepotenzials, eine Grobkonzeption sowie eine Auslastungsprognose. Dabei wurden neben den ökonomischen auch die ökologischen Aspekte beleuchtet und bewertet.

 

Als Standort für den WWP kommt im Stadtgebiet Dormagen nur der Straberger See in Frage. Auch wenn die genaue Verortung der Anlage zwar noch der weiteren Konkretisierung bedarf, so könnte der Standort östlich des vorhandenen Strandbades liegen.

 

In der Studie wurden drei verschiedene Bauvarianten mit unterschiedlichen Streckenlängen und Zusatzangeboten untersucht. Dabei hat sich die sog. Variante 1a als diejenige mit den niedrigsten Investitionskosten und einem operativ ausgeglichenen Ergebnis (ohne Abschreibung und Verzinsung) herausgestellt.

 

Variante 1a umfasst den Bau eines olympiatauglichen Kanals mit 270m Länge (zuzügl. Gebäudeinfrastruktur und ohne touristische Zusatzangebote).

 

Der Bau einer separaten Trainingsstrecke mit Fließwasser ist nicht vorgesehen, soll in die Planungen einbezogen werden. Eine solche Trainingsstrecke ist nur noch bei olympischen Wettkämpfen vorgeschrieben. Auf der olympischen Ebene wird diskutiert diese Anforderung aufzugeben. Für alle übrigen Wettbewerbe, bis hin zu Weltmeisterschaften, und für den Trainingsbetrieb wird eine separate Trainingsstrecke nicht benötigt. Falls Rhein-Ruhr City den Zuschlag bekommen sollte und die Anforderung an einen solchen Kanal weiterhin besteht, soll die Möglichkeit der Nachrüstung bestehen.

 

Die geschätzten Bruttoinvestitionen für die Variante 1a liegen beim fwi hamburg gerundet zwischen 11,8 bis 15,5 Mio. €, bei den beiden internationalen Anbietern von Wildwasserparks Hydrostadium zwischen 7,4 und 10,3 Mio. € sowie bei S20 Design bei 21,5 Mio. €. Die Kostenschätzung der Fa. S20 Design für Variante 3 liegt bei 37,67 Mio. €. Es war Vorgabe aus der Planungsgruppe, dass die Grunderwerbskosten als auch die Erschließung nicht in die Investitionskosten einfließen sollen. Die Kosten der Erschließung fallen vielmehr in das Gesamtprojekt der Stadt Dormagen zur Entwicklung des Sees.

 

Die Gegenüberstellung zeigt erhebliche Abweichungen hinsichtlich der geschätzten Gesamtinvestitionen. Dies verdeutlicht die Schwierigkeit bei der Ermittlung der Baukosten bei diesem hochspeziellen Bauvorhaben in der jetzigen Planungsphase, welches erst einmal in ähnlicher Form in Deutschland realisiert worden ist.

Bevor eine konkrete Kostenschätzung nach DIN 276 erstellt werden kann, muss die Grundstücksfrage geklärt und diverse Gutachten (Boden, Wasser, Verkehr, Lärm etc.) beauftragt werden.

 

Die Machbarkeitsstudie zeigt auf, dass eine Trennung von Trägerschaft und Betrieb der Anlage sinnvoll ist. Der Träger soll Eigentümer des Grundstücks und der baulichen Anlagen sein. Der Betrieb sollte über eine Betreibergesellschaft organisiert werden. Dies könnte eine Tochter einer städtischen und/oder kreiseigenen Gesellschaft sein.

 

Im Rahmen der Konzepterstellung für die Rhein Ruhr Olympic City wurde bisher als möglicher Austragungsort für die Kanu-Slalom-Wettbewerbe stets Duisburg genannt. Das Präsidium des Dt. Kanu-Verbandes hat sich im Januar 2019 offiziell für Dormagen als geeigneten Standort ausgesprochen, weil hier deutlich konkretere Planungen vorliegen. Der Präsident des Verbandes hat die Stadt Duisburg und den dortigen Stadtsportbund über diese Einschätzung seines Präsidiums informiert.