Betreff
Grundwasser-Belastung in Kaarst-Holzbüttgen
Vorlage
68/3315/XVI/2019
Aktenzeichen
68.2-40/Ka
Art
Mitteilung

Sachverhalt:

Im Rahmen einer Kanalsanierungsmaßnahme an der Nordkanalallee in Kaarst-Holzbüttgen wurden im vergangenen Herbst Belastungen des Grundwassers mit leichtflüchtigen halogenierten Kohlenwasserstoffen (kurz LHKW) festgestellt. LHKW sind Bestandteil vieler Lösungs- und Extraktionsmittel. Der Schaden wurde nicht durch die Kanalbaumaßnahme verursacht. Die Verwaltung vermutet, dass der Grundwasserschaden durch einen ehemaligen Chemikaliengroßhandel nahe des Kaarster Bahnhofs verursacht wurde. Der Schaden wurde bis dahin als stationär eingeschätzt, scheint sich jedoch bis in den Bereich der Nordkanalallee ausgeweitet zu haben.

 

Aus Gründen der Gesundheitsvorsorge und der beginnenden Gartensaison wurde der Bevölkerung mittels Pressemitteilung vom 29.03.2019 empfohlen, das Gartenbrunnenwasser für bestimmte Zwecke nicht zu verwenden. Dazu zählt neben der Nutzung als Trinkwasser beispielsweise auch die Nutzung für Außenduschen, Plasch- und Schwimmbecken sowie die Bewässerung von Nahrungsmittelpflanzen. Die Bewässerung von Zierpflanzen mit Brunnenwasser ist unbedenklich. Auch das Wasserwerk Büttgen-Driesch ist nicht gefährdet.

 

Wegen der Brisanz bei der Bevölkerung wurde mit Unterstützung der Stadt Kaarst für den 16.04.2019 eine Bürgerversammlung zur Information und Beantwortung von Fragen einberufen. An der Versammlung haben rund 100 Bürgerinnen und Bürger teilgenommen.

 

Bis zum Stichtag 31.05.2019 haben 72 Betroffene ihre Brunnen für Wasseruntersuchungen auf Kosten des Kreises angemeldet. Ziel ist die Durchführung der Probenahme bis zum 05.07.2019 abzuschließen. Die Dokumentation der Untersuchungsergebnisse inkl. Probenahmeprotokolle soll bis zum 19.07.2019 vorliegen. Anschließend wird der Kreis eine Bewertung vornehmen und die Betroffenen zeitnah unterrichten.

 

Als weitere Maßnahme werden drei Grundwassermessstellen in diesem Bereich gesetzt. Damit soll der Schaden weiter eingegrenzt und erkundet werden.

 

Der Kreisausschuss wurde über die Situation bereits am 10.04.2019 unterrichtet.