Betreff
Strukturwandel, Braunkohlenplanung und Energiewirtschaft
Stand: Mai/Juni 2019
Vorlage
61/3316/XVI/2019
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Kreisausschuss berät die Vorlage der Verwaltung und nimmt diese zur Kenntnis.

 


Sachverhalt:

  1. Strukturwandel

 

·         Eckpunkte für ein „Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen“

 

Das Bundeskabinett hat mit Datum vom 22.05.2019 die Eckpunkte zur Umsetzung der strukturpolitischen Empfehlungen der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ in Vorbereitung eines „Strukturstärkungsgesetzes Kohleregionen“ beschlossen (Anlage). Die Eckpunkte sind der erste Schritt auf dem Weg zur Umsetzung der Empfehlungen der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ hin zu einem verbindlichen Vereinbarungs- und Gesetzespaket.

 

Die Empfehlungen der WSB-Kommission stellen einen tragbaren Kompromiss zur aktiven Gestaltung des mit dem Ausstieg aus der Braunkohlegewinnung und  Braunkohleverstromung Kohle verbundenen Strukturwandel dar. Diese gilt es nun, möglichst Eins-zu-eins in ein entsprechendes Gesetzespaket umzusetzen.

 

Die vom Bundeskabinett beschlossenen Eckpunkte stellen eine gute Grundlage für die weitere konkrete, vertragliche und gesetzliche Ausgestaltung der notwendigen Rahmenbedingungen für die aktive Gestaltung des Strukturwandels in und aus der Region dar.  Aus Sicht des Rhein-Kreises Neuss wird ausdrücklich das Engagement der Landesregierung und des Ministerpräsidenten zur Erreichung dieser Eins-zu-eins Umsetzung gewürdigt. Dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass auf der Bundesebene auch namhafte Akteure den Eckpunkten kritisch gegenüberstehen. Zudem war es von elementarer Bedeutung, dass die Landesregierung erfolgreich darauf gedrungen hat, dass die Eckpunkte noch vor der Europawahl vom Bundeskabinett beschlossen werden.

 

Die vom Bundeskabinett beschlossenen Eckpunkte beinhalten bereits viele gute Ansatzpunkte um verlässliche Rahmenbedingungen für die betroffenen Regionen zur Gestaltung und Bewältigung des Strukturwandels zu schaffen. Im nun anstehenden Gesetzgebungsverfahren muss es nun darum gehen, - gemeinsam mit der Landesregierung Nordrhein-Westfalen - Regelungen und Verbindlichkeiten im kommenden Gesetzespaket so zu treffen, dass der Strukturwandel aktiv, konstruktiv und zielgerichtet aus der Region heraus gestaltet werden kann.

 

Vor diesem Hintergrund ergehen sich für das weitere Gesetzgebungsverfahren folgende Anregungen:

 

-       Die für den Strukturwandel in den betroffenen Regionen in Aussicht gestellten Strukturfördermittel müssen gezielt für Projekte eingesetzt werden, die einen klar definierten Mehrwert für die aktive Gestaltung des Strukturwandels in der jeweiligen Region haben. Eine Inanspruchnahme des Finanzrahmens für Projekte oder Maßnahmen, die auch ohne den Strukturwandel umgesetzt werden oder werden müssen, die also nicht strukturwandelimmanent sind, schwächt den Gestaltungsrahmen für einen aktiven Strukturwandel und dürfen daher nicht aus den von der Kommission ermittelten Finanzbudget von insgesamt 40 Mrd. € finanziert werden.

 

Generell ist es von hoher Bedeutung, dass der Strukturwandel in der Region und durch die Region gestaltetet wird und somit den betroffenen Regionen ausreichende und konkrete Mitgestaltungs- und Mitsteuerungsmöglichkeiten für den Strukturwandel gegeben werden. Der Kommissionsbericht fordert unter Ziffer 2.4 zu Recht:

 

Die Menschen und Akteure in den betroffenen Regionen gestalten den Strukturwandel in ihrer Heimat durch ihr Engagement und ihre Ideen. Die Politik unterstützt diese Entwicklung und belässt die notwendigen Freiräume.“

 

 

 

-       Gute und kreative Projektideen sollen im Revier selbst entwickelt werden und diese dann im folgenden Prozess transparent bewertet, weiterqualifiziert und mit Strukturfördermitteln aus passenden Förderprogrammen gefördert werden. Ein zentral in gesteuerter Strukturwandel kann nicht gelingen, dies haben die Erfahrungen mit anderen Strukturwandelprozessen gezeigt.

 

-       Die in den Eckpunkten genannten Beträge für die in Aussicht gestellten Strukturfördermittel sind durchweg mit der Einschränkung „bis zu“ versehen. Um eine Verlässlichkeit und Verbindlichkeit herzustellen, wäre es sinnvoll, die Beträge als absolute Beträge zu formulieren.

 

-       Die zwischen Bund, Ländern, Regionen und den betroffenen Kommunen zu treffenden Regelungen müssen in einer passenden rechtlichen Form getroffen werden. Die WSB-Kommission hat in ihrem Abschlussbericht hier das Instrument des Staatsvertrages empfohlen. Aus Sicht der Vertreter des Rheinischen Revieres wäre die ein geeigneter Rechtsrahmen.

 

-       Der Strukturwandel im Rheinischen Braunkohlerevier ist mit enormen räumlichen Transformationsprozessen verbunden. Für die derzeit noch durch die Tagebau und Kraftwerke beanspruchten Flächen wird sich eine Entwicklungsmöglichkeit zum Teil erst in Jahren und Jahrzenten ergeben. Die Umformung und Neuentwicklung dieser Flächen ist einer der wichtigsten großen Prozesse zur Bewältigung des Strukturwandels und wird einen Zeitrahmen über 2038 in Anspruch nehmen.

Vor diesem Hintergrund regen wir an, die Laufzeit für die Verteilung der Fördermittel nicht bis 2038 zu begrenzen und auch keine degressive sondern eine bedarfsgerechte Zuteilung zu ermöglichen.

 

-       Ein Großteil der notwendigen Projekte für den Strukturwandel muss auf regionaler und kommunaler Ebene umgesetzt werden. Hier ist es von hoher Bedeutung, dass die bereitgestellten Förderprogramme und Förderkulissen transparent und in ihrer praktischen Abwicklung gut handhabbar und flexibel sind. Der bürokratische Aufwand sollte so gering wie möglich gehalten werden.

 

-       In den Eckpunkten ist bereits ein wichtiger Aspekt für die kommunalen Akteure vor Ort angesprochen, konkret die Möglichkeit, auch konsumtive Maßnahmen durch Bund und Länder fördern zu lassen.

Für die Entwicklung und Umsetzung konkreter Projekte des Strukturwandels auf regionaler und kommunaler Ebene ist dringend und zwingend zusätzliches Fachpersonal in nicht unerheblichem Umfang erforderlich. Wir regen daher an, die Förderinstrumentarien so auszugestalten, dass eine bedarfsgerechte Förderung zusätzlichen Personals - insbesondere auf der kommunalen Ebene - ermöglicht wird.

 

 

 

 

  1. Braunkohlenplanung

 

A.   Aktuelle Termine

 

1.   Sitzung des Braunkohlenausschusses

 

Die Geschäftsstelle des Braunkohlenausschusses bei der Bezirksregierung Köln hat mitgeteilt, dass die ausgefallene Sitzung des Braunkohlenausschusses neu terminiert worden ist. In Abstimmung mit den Fraktionen und dem Vorsitzenden wird die Sitzung nunmehr am 06. September 2019 stattfinden.

           

2.   Scoping-Termine

 

Am 27.05.2019 fanden beim Erftverband in Bergheim Scoping-Termine zur Verlängerung der wasserrechtlichen Erlaubnis für Versickerungsmaßnahmen im Bereich der Niers und des Trietbaches sowie zur Verlängerung der wasserrechtlichen Erlaubnis für die Sümpfung (Tagebau Garzweiler) statt. Die wasserrechtlichen Erlaubnisse sind derzeit jeweils bis zum 31.12.2023 befristet. Die RWE Power AG beabsichtigt die wasserrechtliche Erlaubnis für die Fortsetzung der Entnahme und Ableitung von Grundwasser für die Entwässerung des Tagebaus Garzweiler bis zum 31.12.2030 zu beantragen. Die Entwässerungsmaßnahmen sollen zum Zwecke der Standsicherheit von Böschungen und Sohle fortgesetzt werden. Die Versickerungsmaßnahmen im Bereich der Niers/Trietbach sollen zum Schutz der Feuchtgebiete im Norden des Tagebaugebiets Garzweiler bis zum 31.12.2050 fortgesetzt werden. Im Rahmen der Scoping-Termine wurde mit den Fachleuten die Festlegung des jeweiligen Untersuchungsrahmens für die Umweltverträglichkeitsuntersuchung erörtert.

 

 

  1. Energiewirtschaft

 

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