Stand: Mai/Juni 2019
Beschlussempfehlung:
Der Kreisausschuss berät die Vorlage der Verwaltung und nimmt diese zur Kenntnis.
Sachverhalt:
- Strukturwandel
·
Eckpunkte für ein
„Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen“
Das Bundeskabinett hat mit Datum vom 22.05.2019 die Eckpunkte zur
Umsetzung der strukturpolitischen Empfehlungen der Kommission „Wachstum,
Strukturwandel und Beschäftigung“ in Vorbereitung eines
„Strukturstärkungsgesetzes Kohleregionen“ beschlossen (Anlage). Die Eckpunkte
sind der erste Schritt auf dem Weg zur Umsetzung der Empfehlungen der
Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ hin zu einem verbindlichen
Vereinbarungs- und Gesetzespaket.
Die Empfehlungen der WSB-Kommission stellen einen tragbaren Kompromiss
zur aktiven Gestaltung des mit dem Ausstieg aus der Braunkohlegewinnung
und Braunkohleverstromung Kohle
verbundenen Strukturwandel dar. Diese gilt es nun, möglichst Eins-zu-eins in
ein entsprechendes Gesetzespaket umzusetzen.
Die vom Bundeskabinett beschlossenen Eckpunkte stellen eine gute
Grundlage für die weitere konkrete, vertragliche und gesetzliche Ausgestaltung
der notwendigen Rahmenbedingungen für die aktive Gestaltung des Strukturwandels
in und aus der Region dar. Aus Sicht des
Rhein-Kreises Neuss wird ausdrücklich das Engagement der Landesregierung und
des Ministerpräsidenten zur Erreichung dieser Eins-zu-eins Umsetzung gewürdigt.
Dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass auf der Bundesebene auch namhafte
Akteure den Eckpunkten kritisch gegenüberstehen. Zudem war es von elementarer
Bedeutung, dass die Landesregierung erfolgreich darauf gedrungen hat, dass die
Eckpunkte noch vor der Europawahl vom Bundeskabinett beschlossen werden.
Die vom Bundeskabinett beschlossenen Eckpunkte beinhalten bereits viele
gute Ansatzpunkte um verlässliche Rahmenbedingungen für die betroffenen
Regionen zur Gestaltung und Bewältigung des Strukturwandels zu schaffen. Im nun
anstehenden Gesetzgebungsverfahren muss es nun darum gehen, - gemeinsam mit der
Landesregierung Nordrhein-Westfalen - Regelungen und Verbindlichkeiten im
kommenden Gesetzespaket so zu treffen, dass der Strukturwandel aktiv, konstruktiv
und zielgerichtet aus der Region heraus gestaltet werden kann.
Vor diesem Hintergrund ergehen sich für das weitere
Gesetzgebungsverfahren folgende Anregungen:
-
Die für den Strukturwandel in den betroffenen
Regionen in Aussicht gestellten Strukturfördermittel müssen gezielt für
Projekte eingesetzt werden, die einen klar definierten Mehrwert für die aktive
Gestaltung des Strukturwandels in der jeweiligen Region haben. Eine
Inanspruchnahme des Finanzrahmens für Projekte oder Maßnahmen, die auch ohne
den Strukturwandel umgesetzt werden oder werden müssen, die also nicht
strukturwandelimmanent sind, schwächt den Gestaltungsrahmen für einen aktiven
Strukturwandel und dürfen daher nicht aus den von der Kommission ermittelten
Finanzbudget von insgesamt 40 Mrd. € finanziert werden.
Generell ist es von hoher Bedeutung, dass der Strukturwandel in der
Region und durch die Region gestaltetet wird und somit den betroffenen Regionen
ausreichende und konkrete Mitgestaltungs- und Mitsteuerungsmöglichkeiten für
den Strukturwandel gegeben werden. Der Kommissionsbericht fordert unter Ziffer
2.4 zu Recht:
„Die Menschen und Akteure in den
betroffenen Regionen gestalten den Strukturwandel in ihrer Heimat durch ihr
Engagement und ihre Ideen. Die Politik unterstützt diese Entwicklung und
belässt die notwendigen Freiräume.“
-
Gute und kreative Projektideen sollen im Revier
selbst entwickelt werden und diese dann im folgenden Prozess transparent
bewertet, weiterqualifiziert und mit Strukturfördermitteln aus passenden Förderprogrammen
gefördert werden. Ein zentral in gesteuerter Strukturwandel kann nicht
gelingen, dies haben die Erfahrungen mit anderen Strukturwandelprozessen
gezeigt.
-
Die in den Eckpunkten genannten Beträge für die in
Aussicht gestellten Strukturfördermittel sind durchweg mit der Einschränkung
„bis zu“ versehen. Um eine Verlässlichkeit und Verbindlichkeit herzustellen,
wäre es sinnvoll, die Beträge als absolute Beträge zu formulieren.
-
Die zwischen Bund, Ländern, Regionen und den
betroffenen Kommunen zu treffenden Regelungen müssen in einer passenden
rechtlichen Form getroffen werden. Die WSB-Kommission hat in ihrem
Abschlussbericht hier das Instrument des Staatsvertrages empfohlen. Aus Sicht
der Vertreter des Rheinischen Revieres wäre die ein geeigneter Rechtsrahmen.
-
Der Strukturwandel im Rheinischen Braunkohlerevier
ist mit enormen räumlichen Transformationsprozessen verbunden. Für die derzeit
noch durch die Tagebau und Kraftwerke beanspruchten Flächen wird sich eine
Entwicklungsmöglichkeit zum Teil erst in Jahren und Jahrzenten ergeben. Die
Umformung und Neuentwicklung dieser Flächen ist einer der wichtigsten großen
Prozesse zur Bewältigung des Strukturwandels und wird einen Zeitrahmen über
2038 in Anspruch nehmen.
Vor diesem Hintergrund regen wir an, die Laufzeit für die Verteilung
der Fördermittel nicht bis 2038 zu begrenzen und auch keine degressive sondern
eine bedarfsgerechte Zuteilung zu ermöglichen.
-
Ein Großteil der notwendigen Projekte für den
Strukturwandel muss auf regionaler und kommunaler Ebene umgesetzt werden. Hier
ist es von hoher Bedeutung, dass die bereitgestellten Förderprogramme und
Förderkulissen transparent und in ihrer praktischen Abwicklung gut handhabbar
und flexibel sind. Der bürokratische Aufwand sollte so gering wie möglich gehalten
werden.
-
In den Eckpunkten ist bereits ein wichtiger Aspekt
für die kommunalen Akteure vor Ort angesprochen, konkret die Möglichkeit, auch
konsumtive Maßnahmen durch Bund und Länder fördern zu lassen.
Für die Entwicklung und Umsetzung konkreter Projekte des
Strukturwandels auf regionaler und kommunaler Ebene ist dringend und zwingend
zusätzliches Fachpersonal in nicht unerheblichem Umfang erforderlich. Wir regen
daher an, die Förderinstrumentarien so auszugestalten, dass eine
bedarfsgerechte Förderung zusätzlichen Personals - insbesondere auf der
kommunalen Ebene - ermöglicht wird.
- Braunkohlenplanung
A.
Aktuelle Termine
1.
Sitzung des
Braunkohlenausschusses
Die Geschäftsstelle des Braunkohlenausschusses bei der Bezirksregierung
Köln hat mitgeteilt, dass die ausgefallene Sitzung des Braunkohlenausschusses
neu terminiert worden ist. In Abstimmung mit den Fraktionen und dem
Vorsitzenden wird die Sitzung nunmehr am 06. September 2019 stattfinden.
2.
Scoping-Termine
Am 27.05.2019 fanden beim Erftverband in Bergheim Scoping-Termine zur
Verlängerung der wasserrechtlichen Erlaubnis für Versickerungsmaßnahmen im
Bereich der Niers und des Trietbaches sowie zur Verlängerung der
wasserrechtlichen Erlaubnis für die Sümpfung (Tagebau Garzweiler) statt. Die
wasserrechtlichen Erlaubnisse sind derzeit jeweils bis zum 31.12.2023
befristet. Die RWE Power AG beabsichtigt die wasserrechtliche Erlaubnis für die
Fortsetzung der Entnahme und Ableitung von Grundwasser für die Entwässerung des
Tagebaus Garzweiler bis zum 31.12.2030 zu beantragen. Die
Entwässerungsmaßnahmen sollen zum Zwecke der Standsicherheit von Böschungen und
Sohle fortgesetzt werden. Die Versickerungsmaßnahmen im Bereich der
Niers/Trietbach sollen zum Schutz der Feuchtgebiete im Norden des
Tagebaugebiets Garzweiler bis zum 31.12.2050 fortgesetzt werden. Im Rahmen der
Scoping-Termine wurde mit den Fachleuten die Festlegung des jeweiligen
Untersuchungsrahmens für die Umweltverträglichkeitsuntersuchung erörtert.
- Energiewirtschaft
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