Beschlussvorschlag:

Der Kreisausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

 


Sachverhalt:

Im Rhein-Kreis Neuss lebten zum Stichtag 31. März 2019 insgesamt 9.843 Flüchtlinge.

Dies sind 88 Flüchtlinge weniger als zum 31. Dezember 2018 und 631 mehr als zum Stichtag 30. Juni 2017 (erstmalige Erhebung der Gesamtzahlen aus dem Ausländerzentralregister) sowie 405 mehr als Ende Dezember 2017. Über eine Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis verfügten 6.922 Flüchtlinge und damit 11 weniger als zum letzten Stichtag am 31. Dezember 2018 (30. Juni 2017: 5.428).

 

Die Zahl der Flüchtlinge im laufenden Asylverfahren ist auf 1.743 zurückgegangen (30. Juni 2017: 2.750). Hiervon kommen 629 Flüchtlinge aus einem Land mit hoher Bleibeperspektive (Syrien, Iran, Irak, Eritrea, Somalia). Aus Afghanistan, bei dem man nicht mehr von einer hohen oder erhöhten Bleibeperspektive reden kann, kommen 235 Flüchtlinge im laufenden Asylverfahren.

 

Aus diesen Herkunftsländern haben insgesamt 760 Menschen im Rhein-Kreis Neuss einen Aufenthaltstitel aus familiären Gründen. Dieser Wert ist gegenüber dem 30. Juni 2017 (hier waren es 621 Personen) um 139 Personen gestiegen, gegenüber dem 31.12.2018 sind 3 Personen mehr zu verzeichnen. Der Grund des Familiennachzuges lässt sich in der Statistik nicht differenzieren. Diese Personengruppe zählt rechtlich auch bei einem Nachzug zu einem Familienmitglied mit anerkanntem Flüchtlingsstatus nicht als Flüchtling. Da diese Personengruppe aber hinsichtlich der notwendigen Integrationsmaßnahmen vergleichbar ist, werden die Zahlen hier mit aufgeführt.

 

Die Zahl der Flüchtlinge mit einer Aussetzung der Abschiebung liegt bei 1.178 Personen (30. Juni 2017: 1.034). Häufigste Gründe für die Aussetzung der Abschiebung sind fehlende Passunterlagen sowie die Reiseunfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen.

 

Eine detaillierte Übersicht über die Flüchtlingszahlen Im Rhein-Kreis Neuss gesamt sowie eine grafische Darstellung der ausgewerteten Quartale zum 31. März 2019 liegen als Anlage 1 und Anlage 2 zu TOP 2 bei.

 

Asylgeschäftsbericht des BAMF (März 2019):

 

Bezogen auf das gesamte Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ergibt eine Auswertung des Asylgeschäftsberichtes des BAMF zu den Flüchtlingszahlen 12.762 gestellte Erst- und Folgeanträge im März 2019 gegenüber 8.900 im Dezember 2018, 12.976 im September 2018, 13.255 im Juni 2018, 12.622 im März 2018, 14.293 im Dezember 2017, 16.520 im September 2017 und 15.261 Erst- und Folgeanträgen im Juni 2017, wobei die Spitze der gestellten Erst- und Folgeanträge mit 18.711 im November 2017 lag.

 

Die beim BAMF anhängigen Verfahren konnten von 146.551 im Juni 2017 auf 53.224 im März 2019 abgebaut werden, im Dezember 2018 waren noch 58.325 Verfahren anhängig, sodass hier ein weiterer Abbau verzeichnet werden kann. Im März 2019 hat das BAMF 19.587 Entscheidungen getroffen, davon 7.903 positive Entscheidungen. Die Schutzquote betrug im März 2019 40,3 % (gegenüber 38,5 % im Dezember 2018, 38,9 % im September 2018, 26,4 % im Juni 2018, 30,5 im März 2018, 37,0 im Dezember 2017, 39,7 % im September 2017 und 39,9 % im Juni 2017). Eine entsprechende Übersicht liegt als Anlage 3 zu TOP 2 bei.

 

Eine Aufstellung und Grafik zur Entwicklung der Asyl-Erstanträge aus den Ländern mit hoher Bleibeperspektive (Syrien, Iran, Irak, Eritrea, Somalia) und Afghanistan ist als Anlage 4 zu TOP 2 beigefügt.

Bericht über Flüchtlingseinrichtungen in den kreisangehörigen Kommunen:

 

Im Kreisausschuss am 10.04.2019 erfolgte eine Anfrage zu den vor Ort in den kreisangehörigen Kommunen betriebenen Flüchtlingseinrichtungen. Das Kommunale Integrationszentrum des Kreises hat zwischenzeitlich diesbezüglich eine Abfrage durchgeführt.

 

 

Stadt Dormagen:

 

Die Stadt Dormagen betreibt mit Stand 15.05.2019 die folgenden Unterkünfte (UK), in denen Flüchtlinge untergebracht sind:

 

Welcome-Center

Kieler Str. 15-21

41540 Dormagen-Horrem

(temporär errichtete Unterkunft mit bis zu 135 Plätzen)

 

UK Elsa-Brandström-Str. 15

41540 Dormagen-Hackenbroich

(Bestandsunterkunft mit bis zu 85 Plätzen)

 

UK Gabrielstr. 61

41542 Dormagen-Delrath

(Bestandsunterkunft mit bis zu 38 Plätzen)

 

UK Lupinenweg 8 und 10

41539 Dormagen-Rheinfeld

(Bestandsunterkunft mit bis zu 38 Plätzen)

 

UK Marie-Schlei-Straße

41542 Dormagen-Nievenheim

(temporär errichtete Unterkunft mit bis zu 90 Plätzen)

 

UK Rheinfelder Str. 15a

41539 Dormagen-Rheinfeld

(Bestandsunterkunft mit bis zu 56 Plätzen)

 

UK Rudolf-Harbig-Weg 3

41540 Dormagen Horrem

(temporär errichtete Unterkunft mit bis zu 90 Plätzen)

 

UK Walter-Reuber-Weg 3

41540 Dormagen-Delhoven

(temporär errichtete Unterkunft mit bis zu 90 Plätzen)

 

UK Zu den Maieichen 3

41539 Dormagen-Rheinfeld

(temporär errichtete Unterkunft mit bis zu 90 Plätzen)

 

In einigen der vorgenannten Unterkünfte sind neben den Flüchtlingen zudem noch obdachlose  Menschen untergebracht. Zusätzlich gibt es noch eine temporäre Unterkunft nur für Obdachlose an der Böttgerstraße in Dormagen-Hackenbroich. 

 

In den letzten Monaten konnten insgesamt vier Alt- und Übergangsunterkünfte aufgegeben werden. Dies waren die angemieteten Immobilien Kirschfeld 8 (max. 32 Plätze) in 41542 Dormagen-Delrath und die Alte Schneiderei (max. 20 Plätze) in 41540 Dormagen-Knechtsteden, die ban die Eigentümer zurückgegeben wurden bzw. werden, sowie die städtischen Unterkünfte Piwipper Str. 6 (max. 36 Plätze) in 41539 Dormagen-Rheinfeld sowie die Dormagener Straße (max. 25 Plätze) in 41540 Dormagen-Hackenbroich. Die beiden letztgenannten Unterkünfte werden abgerissen und es werden an diesen Stellen neue Wohnungen entstehen.

Auch konnte die Übergangslösung und vorab als Notunterkunft des Landes genutzte Unterkunft Am Wäldchen mit knapp 200 Plätzen bereits 2017 geschlossen werden.

 

Perspektivisch ist die Aufgabe einer weiteren Unterkunft, möglichst im Stadtteil Rheinfeld, vorgesehen. Welche der dortigen Unterkünfte dies sein wird und zu welchem Zeitpunkt steht aktuell noch nicht fest. Auch über eine weitere Verwendung kann derzeit noch nichts gesagt werden.

 

Auch über die spätere Verwendung der nur temporär errichteten Unterkünfte wurde bis zum heutigen Tage noch keine Entscheidung getroffen.

 

 

Stadt Grevenbroich:

 

Folgende Flüchtlingsunterkünfte werden aktuell betrieben:

 

Allrather Platz 12

Grevenbroich-Allrath

(Schule sowie Hausmeisterwohnung)

 

Am Hammerwerk 36-40

Grevenbroich-Elsen

 

Jülicher Str. 14-16

Grevenbroich-Elsen

 

Frimmersdorfer Str. 114 sowie 116

Grevenbroich-Neurath

(einschl. Container)

 

Glück-Auf-Str. 5

Grevenbroich-Neurath

 

Martin-Luther-Str. 4-6

Grevenbroich-Neurath

 

Am Steelchen 1

Grevenbroich-Frimmersdorf

 

Hansend 38

Grevenbroich-Frimmersdorf

 

Josef-Bremer-Platz 1

Grevenbroich-Gustorf

 

Provinzstr. 46

Grevenbroich-Gustorf

 

Landstr. 46

Grevenbroich-Hemmerden

 

Bruchstr. 15, 17 und 19

Grevenbroich-Neuenhausen

 

Wehler Str. 33A und 33B

Grevenbroich-Neukirchen

 

Richard-Wagner-Str. 32

Grevenbroich-Orken

 

Erckensstr. 2

Grevenbroich-Stadtmitte

 

Gilbachstr. 18a-23a

Grevenbroich-Stadtmitte

 

Unter Berücksichtigung der veränderten Anzahl von neu zugewiesenenen Asylbewerbern sowie von Zuweisungen nach § 12 a AufenhG wurde die Flüchtlingseinrichtung „Nordstr. 2“ (Leichtbauhallen) zwischenzeitlich aufgegeben. Die Leichtbauhallen sollen nun verkauft werden.

 

Des Weiteren erfolgte im November 2018 die Räumung der Flüchtlingsunterkunft „Langer Weg 37“. Kurzfristig wurde einer der drei dortigen Container als Notschlafstätte im Winter 2018/2019 zur Nutzung bereitgehalten.

 

Weitere Schließungen oder Änderungen des Verwendungszweckes sind hinsichtlich der oben aufgeführten aktuell betriebenen Unterkünfte aktuell nicht beabsichtigt.

 

 

 

Stadt Jüchen:

 

Die Stadt Jüchen betreibt derzeit drei stadteigene soziale Unterkünfte für Flüchtlinge.

 

Jülicher Str. 34

(Maximalkapazität 80)

 

Jülicher Str. 36

(Maximalkapazität 108)

 

Wanloer Str. 22

(Maximalkapazität 80)

 

Außerdem hat die Stadt Jüchen eine soziale Unterkunft für Obdachlose auf der Wickrather Str. 61 (Maximalkapazität 25).

Darüber hinaus hat die Stadt Jüchen eine soziale Unterkunft für Flüchtlinge mit einer Maximalkapazität von 30 Personen auf der Gierather Str. 9 angemietet. Der Mietvertrag kann frühestens zum 28.02.2020 gekündigt werden. Die Entscheidung hierzu steht noch aus.

Neben den sozialen Unterkünften hatte die Stadt Jüchen seit 2015 auch private Wohnungen zur Flüchtlingsunterbringung angemietet. Die Anzahl der Wohnungen wurde seit 2017 drastisch reduziert, sodass zum 01.07.2019 nur noch fünf Wohnungen durch die Stadt Jüchen angemietet sein werden. Die Mietverträge der angemieteten Wohnungen wurden entweder an anerkannte Asylbewerberinnen und Asylbewerber übertragen oder aufgrund der rückläufigen Zuweisungszahlen und dem damit verbundenen fehlenden Bedarf gekündigt. Dies soll langfristig auch mit dem Restbestand der Wohnungen erfolgen.

 

 

Stadt Kaarst:

 

In der Stadt Kaarst sind aktuell die folgenden acht Flüchtlingseinrichtungen in Betrieb:

 

Vom-Stein-Straße 49,

Bäumchensweg 4,

Am Bauhof 3,

Wattmannstr. 2a,

Ludwig-Erhard-Str. 40 + 42,

Daimlerstr. 8,

Daimlerstr. 10,

Novesiastr. 27

 

Die Flüchtlingsunterkunft in der „Rotdornstr. 13“ ist abgerissen. Geplant ist, diese so schnell wie möglich durch eine Nachfolgeeinrichtung zu ersetzen.

 

 

Stadt Korschenbroich:

 

Aktuell sind 468 Personen in städtischen Unterkünften untergebracht. Davon sind 17 Obdachlose und 451 Flüchtlinge. Bei den Unterkünften handelt es sich um acht städtische Häuser bzw. Wohnungen, neun Wohncontainer und 17 angemietete Wohnungen.

 

In Korschenbroich ist es sehr schwierig, angemessenen Wohnraum zu finden. Daher leben noch 174 Personen in städtischen Unterkünften, die bereits anerkannt sind, aber keine Wohnung finden. Die Unterkünfte werden daher weiter benötigt und können nicht aufgegeben werden.

 

 

 

Stadt Meerbusch:

 

Die Stadt Meerbusch hält nachfolgend genannte Flüchtlingseinrichtungen, die in Betrieb sind, vor: 

 

Am Heidbergdamm 2

Lank-Latum

 

Bösinghovener Str. 57

Bösinghoven

 

Cranachstr. 2

Büderich

 

Hülsenbuschweg 1-7

Büderich

 

Eine Schließung dier oben genannten Einrichtungen ist nicht geplant.

 

Aufgrund städtebaulicher Maßnahmen ist allerdings eine Schließung der Flüchtlingseinrichtung Fröbelstr. 4 in Osterath zum Ende des Jahres 2020 geplant.

 

 

Stadt Neuss:

 

Derzeit werden in Neuss an folgenden Standorten Übergangswohnheime betrieben:

 

Bergheimer Str. 250,

Düsseldorfer Str. 152/154,

Berghäuschensweg 90,

Berghäuschensweg 92,

Nordparkbad, Neusser Wehe 18

 

Das Wohnheim am Berghäuschensweg 90 wird in Kürze wegen Baufälligkeit geschlossen. Zur Kompensation für diese Einrichtung und zwei größere Wohnanlagen an der Fesser- und Dunantstraße werden die vorher als Obdachlosenunterkunft genutzte Anlage Am Südpark, Jakob-Koch-Str. 1 sowie eine kleine Wohnanlage im ehemaligen Further Hof, Further Str. 110, in diesem Jahr in Betrieb genommen.

 

 

Gemeinde Rommerskirchen:

 

Laut Auskunft der Gemeinde Rommerskirchen trifft die aktuelle Planung der Gemeinde Rommerskirchen keine andere Disposition hinsichtlich nicht benötigter Unterkünfte. Bestehende Mietverträge werden den Bedarfen angepasst.