Betreff
Überörtliche Prüfung: Informationstechnik des Rhein-Kreises Neuss im Jahr 2017
Vorlage
014/3319/XVI/2019
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Kreistag schließt sich der Stellungnahme des Landrates zu den im Prüfungsbericht enthaltenen Feststellungen und Empfehlungen an.

 

 


Sachverhalt:

Die Gemeindeprüfungsanstalt NRW (gpaNRW) hat im Rahmen der überörtlichen Prüfung des Kreises die Informationstechnik des Rhein-Kreis Neuss im Jahr 2017 geprüft. Die Prüfung wurde in dem Zeitraum vom 11. November 2016 bis 30. Oktober 2018 durchgeführt.

 

Nach § 105 Abs. 6 GO NRW legt der Landrat den Prüfungsbericht dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Beratung vor; er hat zu den Feststellungen und Empfehlungen, die im Prüfungsbericht gegenständlich sind, Stellung zu nehmen. (Anmerkung: Laut Prüfbericht hat die gpaNRW keine Feststellungen getroffen, die eine Stellungnahme erforderlich macht). Der Rechnungsprüfungsausschuss unterrichtet den Kreistag über das Ergebnis seiner Beratungen.

 

Der Prüfungsbericht sowie die Stellungnahme des Landrates ist den Mitgliedern des Kreistages mit der Einladung zum Rechnungsprüfungsausschuss zugegangen.

 

Nach § 105 Abs. 7 GO NRW beschließt der Kreistag über die gegenüber der Gemeindeprüfungsanstalt und der Aufsichtsbehörde abzugebende Stellungnahme in Bezug auf die im Prüfungsbericht enthaltenen Feststellungen und Empfehlungen in öffentlicher Sitzung.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 05.06.2019 über den Prüfungsbericht beraten und den Bericht der Gemeindeprüfungsanstalt NRW über die überörtliche Prüfung „Informationstechnik des Rhein-Kreises Neuss im Jahr 2017“ nach Beratung zur Kenntnis genommen.

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat beschlossen, den Kreistag über den wesentlichen Inhalt des Prüfungsberichtes und das Ergebnis seiner Beratungen durch Vorlage der Zusammenfassung (Managementübersicht), der Stellungnahme der Verwaltung sowie der Niederschrift über die Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses zu unterrichten. Der Managementbericht sowie die Stellungnahme der Verwaltung sind als Anlage beigefügt.

 

 

Hinweis: Mit Zuleitung des Prüfungsberichtes ist das Prüfungsverfahren durch die gpaNRW abgeschlossen. Über die Weiterverfolgung der getroffenen Feststellungen entscheidet die Bezirksregierung Düsseldorf als Kommunalaufsichtsbehörde in eigener Kompetenz.