Betreff
Hochwasser- und Starkregenrisikomanagement
Bericht der Verwaltung über die Infoveranstaltung für Akteure zum Thema "Hochwasserrisiken gemeinsam meistern" bei der Bezirksregierung Düsseldorf am 04.06.2019
Vorlage
68/3329/XVI/2019
Art
Mitteilung

Sachverhalt:

 

Zum Hochwasser- und Starkregenrisikomanagement wurde zuletzt in der Sitzung vom 21.02.2019 berichtet.

Am 04.06.2019 fand bei der Bezirksregierung Düsseldorf eine Informationsveranstaltung zum Thema „Hochwasserrisiken gemeinsam meistern“ für Akteure im Regierungsbezirk Düsseldorf statt, an der u.a. Vertreter des Umweltministeriums, des LANUV, der Kreise und Kommunen, der Wasser- und Bodenverbände und Deichverbände teilgenommen haben.

Die Bezirksregierung Düsseldorf teilte im Rahmen dieser Veranstaltung mit, dass landesweit 18 Gewässer nicht mehr als Risikogewässer eingestuft wurden. Hierzu gehört auch der Trietbach. Mit der Herausnahme des Trietbachs aus der Kulisse der Risikogewässer ist auch die Verpflichtung zur Umsetzung von Maßnahmen des Hochwasserrisiko-Managementplans für dieses Gewässer entfallen.

Bis Ende 2019 wird eine Aktualisierung der Überflutungsflächen vorgenommen. Für einzelne Ge-wässer haben sich Änderungen bezüglich einer Neuberechnung, einer geänderten Gewässerkulisse oder auch aufgrund neuer geschützter Gebiete ergeben. Die von der Bezirksregierung bereits ermittelten Karten sollen allen Akteuren in den nächsten Tagen zur Plausibilitätsprüfung zur Verfügung gestellt werden.

Die in den Jahren 2014/2015 erstellte Hochwasserrisikomanagementplanung wird 2019/2020 fortgeschrieben. Dies erfolgt gemeinsam durch die Bezirksregierung, die Kreise, die Kommunen und andere Akteure. Dabei übernimmt das Umweltministerium NRW die landesweite Koordination.

Anders als noch 2015 wird es 2021 nach Beschluss aller Bundesländer für die deutschen Teile der länderübergreifenden Flussgebiete (Rhein, Ems, Weser) je einen gemeinsamen Hochwasser-risikomanagementplan geben. Da das deutsche Einzugsgebiet der Maas nicht länderübergreifend ist, wird hier nach wie vor ein Plan allein für NRW erstellt.

 

Der Kern des Hochwasserrisikomanagements sind die Maßnahmen der Akteure vor Ort. Diese werden für die übergeordneten Pläne lediglich zusammengefasst. Die Planung und die Umsetzung selbst geschehen regional und lokal. Das bedeutet auch für die Aktualisierung der Maßnahmenplanung 2019/2020, dass von den Akteuren die Maßnahmen ausgewählt werden, die zur Verringerung des Hochwasserrisikos in den nächsten Jahren umgesetzt werden sollen. Durch die Prüfung und Aktualisierung der Maßnahmenplanung leisten Kommunen, Kreise und andere Akteure einen wichtigen Beitrag zur Risikominderung bei Hochwasserereignissen.

 

Von Überflutungen können auch Grundstückseigentümer betroffen sein, die nicht in der Nähe eines Gewässers wohnen. Gefahren durch Starkregen stellen eine große Herausforderung vor allem für Kommunen, aber auch für Eigentümer von öffentlichen und privaten Gebäuden oder Betreiber von Infrastrukturanlagen dar. Maßnahmen zum kommunalen Starkregenrisikomanagement, wie z.B. die Erstellung von Starkregengefahrenkarten, Risikoanalysen sowie Handlungskonzepten zur effizienten Schadensreduzierung können Beiträge zum Hochwasserrisikomanagement sein. Daher sollen künftig in den Hochwasserrisikomanagementplänen auch Maßnahmen des Starkregenrisiko-managements auf kommunaler Ebene aufgenommen werden.

 

Die kreisangehörigen Kommunen wurden bezüglich der vom Land NRW erstellten „Arbeitshilfe kommunales Starkregenrisikomanagement“ am 07.02.2019 angeschrieben und es wurde der aktuelle Sachstand sowie evtl. Diskussionsbedürfnisse zum „Kommunalen Starkregenrisiko-management“ abgefragt. Starkregengefahrenkarten wurden bereits von der Stadt Korschenbroich und der Stadt Neuss erstellt. Die Starkregengefahrenkarten für das Stadtgebiet Grevenbroich befinden sich noch in der Feinabstimmung.

 

Der Rhein-Kreis Neuss hat zum 30.10.2019 alle kreisangehörigen Kommunen zu einer wasser-wirtschaftlichen Dienstbesprechung eingeladen. Dabei wird das Thema „kommunales Stark-regenrisikomanagement“ zwecks Erfahrungsaustausch und Abstimmung der weiteren Vor-gehensweise ein wichtiger Tagesordnungspunkt dieser Dienstbesprechung sein.