Betreff
Vertretung für Kindertagespflegepersonen im Krankheitsfall – Bericht über die Erprobungsphase des Vertretungsmodells
Vorlage
51/3335/XVI/2019
Art
Bericht

Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis und beauftrag die Verwaltung in der Stadt Jüchen und in der Gemeinde Rommerskirchen ebenfalls das beschriebene Vertretungssystem zu etablieren.

 


Sachverhalt:

In der Sitzung des Kreisjugendhilfeausschusses vom 01.03.2018 hat die Verwaltung über die gesetzliche Notwendigkeit der Einrichtung eines Vertretungsmodells in der Kindertagespflege berichtet. Das entsprechende Pilot-Projekt wurde im September 2018 mit einer Vertretungstagesmutter in Kleinenbroich gestartet. An dieser Stelle soll über die ersten Erfahrungen berichtet werden.

Im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes des Rhein-Kreis-Neuss sind aktuell 60 Tagespflegepersonen (TPP) tätig, sie betreuen zurzeit 191 Kinder. Diese Betreuungen gliedern sich wie folgt:

Korschenbroich:       30 TPP mit 124 Kindern und 1 Vertretungstagesmutter

Jüchen:                            17 TPP mit 70 Kindern

Rommerskirchen:      12 TPP mit 53  Kindern

Davon arbeiten 17 Tagespflegepersonen in 6 Großtagespflegestellen in Korschenbroich (2), Jüchen (2) und Rommerskirchen (2), sie betreuen insgesamt 54 Kinder; im Jahr 2019 ist die Errichtung von weiteren Großtagespflegestellen geplant, wovon sich eine in Kleinenbroich bereits in der konkreten Planungsphase befindet.

 

Vertretungserfordernis:

Seit Jahren ist ein Anstieg der Nachfrage und der Anzahl der Betreuungsplätze im Rahmen der Kindertagespflege zu verzeichnen. Auch hat sich der Umfang der wöchentlichen Betreuungszeit aufgrund eines Anstiegs der wöchentlichen Arbeitszeit der Eltern, insbesondere der Frauen, stark erhöht; dieser liegt aktuell bei durchschnittlich 35 Wochenstunden.

Im Zuge dessen hat sich in den letzten zwei Jahren auch der Bedarf an Vertretungsplätzen im Rahmen der Kindertagespflege erhöht.

Wie bei allen Beschäftigten treten auch bei Tagespflegepersonen sowie deren eigenen Kindern Erkrankungsphasen auf, durch die unerwartete Ausfallzeiten der Tagespflegepersonen entstehen. Zudem haben immer weniger Eltern die Möglichkeit, diese Ausfallzeiten durch dem Kind bekannte Bezugspersonen abzudecken, insbesondere wenn die Ausfallzeiten länger andauern. Auch der eigene Urlaubsanspruch der Eltern ist begrenzt und kann zudem nicht jederzeit und kurzfristig in Anspruch genommen werden.

Fällt eine Tagespflegeperson aufgrund einer Erkrankung aus, müssen umgehend meist bis zu fünf Kinder durch andere Tagespflegepersonen betreut werden. Daneben müssen unter Umständen in den Ferien- und Urlaubszeiten der Tagespflegepersonen alternative Betreuungsmöglichkeiten gewährleistet werden, falls die Eltern in dieser Zeit keinen Urlaub nehmen können; dieser Bedarf ist jedoch durch Vorlage einer Bescheinigung seitens des Arbeitgebers nachzuweisen. Grundsätzlich sind Tagespflegepersonen und Eltern angehalten ihren Urlaub aufeinander abzustimmen.

Auf der Grundlage der zuvor genannten Rahmenbedingungen ist die Einführung eines Vertretungsmodells, das sowohl den Tagespflegepersonen wie auch den Eltern und Kindern Verlässlichkeit in dieser Betreuungsform bietet, unabdingbar.

Gesetzliche Grundlagen und sich daraus ergebende Ansprüche:

Die gesetzliche Verpflichtung für die Einführung eines Vertretungsmodells im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes basiert auf § 23 Abs. 4 Satz 2 SGB VIII, der regelt, dass für Ausfallzeiten einer Tagespflegeperson rechtzeitig eine andere Betreuungsmöglichkeit für das Kind sicherzustellen ist. Adressat dieser Verpflichtung ist gem. § 3 Abs. 2 Satz 2 SGB VIII der Träger der öffentlichen Jugendhilfe; des Weiteren muss die Ersatzbetreuung dem Förderauftrag gem. § 22 Abs. 3 SGB VIII gerecht werden und durch geeignete Tagespflegepersonen gem. § 4 KiBiz oder in einer Einrichtung mit Betriebserlaubnis erfolgen.

Aus diesen gesetzlichen Grundlagen lässt sich im Hinblick auf eine größtmögliche Kontinuität in der Kindertagespflege die Verpflichtung des Kreisjugendamtes ableiten, das Risiko eines unvorhergesehenen Betreuungsausfalls durch das Vorhalten eines Vertretungskonzeptes in der Kindertagespflege zu minimieren.

Beschreibung der Erprobungsphase des Vertretungsmodells:

Im September 2018 hat in Korschenbroich eine Vertretungstagesmutter mit ihrer Arbeit nach dem Stützpunktmodell begonnen. Die Vertretungstagesmutter ist ausgebildete Kinderpflegerin und hat vor Ihrer Tätigkeit als Vertretungstagesmutter, ein Jahr als Tagesmutter in ihrem häuslichen Umfeld gearbeitet.

Den Tagesmüttern in Korschenbroich wurde freigestellt an der Erprobung des Vertretungsmodells teilzunehmen. Es haben sich 14 Tagesmütter für die Teilnahme am Vertretungsmodell entschieden. Die anderen Tagesmütter vertreten sich im Krankheitsfall gegenseitig oder haben eine Klausel in Ihren Betreuungsvertrag aufgenommen, dass im Krankheitsfall keine Vertretung in Anspruch genommen werden kann.

Ein Kennenlernen der Vertretungstagesmutter und deren Räumlichkeiten hat zu Beginn der Erprobungsphase stattgefunden. Die Vertretungstagesmutter hat zwei Kennenlernnachmittage bei sich zuhause angeboten, an denen alle Eltern und Kinder teilnehmen konnten. An diesen Nachmittagen konnten die Räumlichkeiten der Vertretungstagesmutter kennengelernt, erste Kontakte zur Vertretungstagesmutter aufgenommen und Fragen bezüglich des Vertretungsmodells mit der Vertretungstagesmutter und der zuständigen Fachberatung geklärt werden.

Die Vertretungstagesmutter hat insbesondere in der Startphase die am Vertretungsmodell teilnehmenden Tagesmütter besucht, um die Kinder kennenzulernen und um eine Bindung zu ihnen aufzubauen.

Diese Besuche werden zu den Zeiten, wo keine Vertretung durch die Vertretungstagesmutter in Anspruch genommen wird, abwechselnd bei den 14 Tagesmüttern zu Kontaktpflege und zum weiteren Bindungsaufbau mit den Kindern durchgeführt. Diese Besuche finden in einem Rhythmus, von zwei Besuchen bei zwei verschiedenen Tagesmüttern, von jeweils zwei Stunden an einem Tag statt.

Das Vertretungssystem ist, wie in der folgenden Tabelle aufgeführt, in Anspruch genommen worden.

 

Die Vertretungstagesmutter berichtet, dass in den Vertretungssituationen alle Kinder problemlos betreut werden konnten, da eine gute Bindung besteht.

Aus der Sicht des Jugendamtes hat sich diese Art des Vertretungssystems gut etabliert und sollte deshalb in Korschenbroich fortgeführt werden. Außerdem erscheint es sinnvoll dieses Konzept ebenfalls in den Kommunen Jüchen und Rommerskirchen einzuführen.

Finanzielle Auswirkungen:

Die monatlichen Aufwendungen für die Vertretungstagesmutter betragen 2.430 Euro inklusive der Zuschüsse zu den Kosten für die Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung.