Betreff
Antrag von hoch3 - Klassenfahrten und Gruppenprogramme gemeinnützige UG - auf Projektförderung für den Bau einer Theke mit Jugendlichen im Jugendcafe b@mm, Jüchen-Hochneukirch
Vorlage
51/3336/XVI/2019
Art
Antrag

Beschlussempfehlung:

hoch3 –Klassenfahrten und Gruppenprogramme gemeinnützige UG- erhält gemäß Position 6.2.4 des Jugendförderplanes zu den anerkennungsfähigen Kosten in Höhe von 11.460 € für das Projekt „Bau einer Theke mit Jugendlichen“ im Jugendcafe b@mm in Jüchen-Hochneukirch einen Zuschuss in Höhe von 10.314,00 €.

Aus Mitteln des Landes stehen hierfür 3.683,00 € zur Verfügung. Die restlichen Mittel in Höhe von 6.631,00 € werden aus dem PSP Element Jugendarbeit angewiesen, vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltes 2019.

 


Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 26.05.2019 beantragt der Träger hoch3 -Klassenfahrten und Gruppenprogramme UG- einen Zuschuss zum Projekt „Bau einer Theke mit Jugendlichen“ im Jugendcafe b@mm in Jüchen-Hochneukirch. Die Projektbeschreibung sowie der Kosten- und Finanzierungsplan sind als Anlage beigefügt.

Die Gesamtkosten sind mit 11.460 € berechnet worden. Hierzu beantragt der Träger eine Bezuschussung zu 90% (10.314 €) als Projektförderung nach den Richtlinien des Kreisjugendförderplanes, Position 6.2.4.

Als Fördermaßnahmen werden hier zeitlich begrenzte Sonderveranstaltungen mit Modellcharakter und Projekte, die eine bestehende Kinder- und Jugendarbeit um die Bereiche schulbezogene Jugendarbeit, geschlechterdifferenzierte Angebote, Medienerziehung, interkulturelle Arbeit oder Partizipation ergänzen und erweitern. Die Projekte sollten, unter der Berücksichtigung der Interessen und Bedürfnisse der Teilnehmer, so ausgerichtet werden, dass die Inhalte / Programme sich bei Erfolg und Bewährung in das kontinuierliche Programm übernehmen lassen.

Die Voraussetzung für eine Projektförderung gemäß Kreisjugendförderplan ist somit erfüllt.

 

Da der Rhein-Kreis Neuss in diesem Jahr einen höheren Zuschuss des Landes zur Förderung der Offenen Kinder- und Jugendarbeit zum eigenverantwortlichen Mitteleinsatz erhalten hat, kann ein Betrag in Höhe von 3.683,00 € hieraus bezahlt werden. Die restlichen Mittel in Höhe von 6.631,00 € stehen im Haushalt beim PSP Element Jugendarbeit zur Verfügung, vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltes 2019.