Beschlussempfehlung:
Der Rhein-Kreis Neuss gewährt dem Verband der Katholischen Kirchengemeinden im Kreisdekanat Rhein-Kreis Neuss, Rheydter Str. 176, zu den im Jahre 2009 nicht gedeckten Personal- und Sachkosten der Ökumenischen TelefonSeelsorge in Neuss einen Zuschuss in Höhe von 10.644,21 €.
Die Mittel werden aus dem Produkt 050 331 010 zur Verfügung gestellt.
Sachverhalt:
Die TelefonSeelsorge ist ein
Beratungs- und Seelsorgeangebot der evangelischen und katholischen Kirche. Sie
ist unter den Rufnummern
0800 -
111 0 111 und 0800 - 111 0 222
kostenfrei rund um die Uhr für ein anonymes und vertrauliches Gespräch zu erreichen
Der Verband der Evangelischen Kirchengemeinden in der Stadt Neuss und der Verband der Katholischen Kirchengemeinden im Kreisdekanat Rhein-Kreis Neuss haben erstmals im Jahr 2001 um einen Kreiszuschuss zu den Personal- und Sachkosten der gemeinsam betriebenen TelefonSeelsorge gebeten. Der Sozial- und Gesundheitsausschusses des Kreistages hat die soziale Aufgabenstellung der TelefonSeelsorge anerkannt und seitdem gefördert.
Die Arbeit der TelefonSeelsorge wird im Internet unter www.telefonseelsorge.de umfassend dargestellt.
Nach Absprache innerhalb des Trägerverbundes soll der Zuschuss an den Verband Kath. Kirchengemeinden im Kreisdekanat Rhein-Kreis Neuss gewährt werden, der federführend auch den Verwendungsnachweis erstellt.
Der Kreistag hat im Haushalt 2009 erneut Mittel für die TelefonSeelsorge bereitgestellt.