Betreff
Regionalarbeit
Stand: Juli/August 2019
Vorlage
61/3361/XVI/2019
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Kreisausschuss berät die Vorlage der Verwaltung und nimmt diese zur Kenntnis.


Sachverhalt:

  1. Regionalrat

 

Am 27.06.2019 fand bei der Bezirksregierung Düsseldorf die 77. Sitzung des Regionalrates statt. Zu seiner Vorbereitung tagten am 12.06.2019 der Strukturausschuss, am 13.06.2019 der Verkehrsausschuss und am 19.06.2019 der Planungsausschuss.

 

Folgende Tagesordnungspunkte waren von besonderer Bedeutung:

 

·       1. Änderung des Regionalplanes Düsseldorf (RPD) „Mehr        Wohnbauland am Rhein“

 

Der Regionalrat Düsseldorf hat in seiner Sitzung am 27.06.2019 den Erarbeitungsbeschluss zur 1. Änderung des Regionalplans - Mehr Wohnbauland am Rhein gefasst.

Mit der Planänderung sollen zusätzliche Flächen für den Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) in der gesamten Planungsregion des Regionalrats Düsseldorf dargestellt werden. Es wird somit der Bevölkerungsentwicklung und aktuellen Bevölkerungsvorausberechnungen aus dem Jahr 2018 Rechnung getragen, die ein deutlich höheres Wachstum der Bevölkerung prognostizieren als die Basisdaten aus 2012 bei Aufstellung des Regionalplans.

Die Anpassung der Flächendarstellungen im Regionalplan an die aktuelle Bedarfslage soll auch dazu beitragen, den Kommunen in der Planungsregion auf Ebene des Regionalplans genügend Alternativen für eine kurzfristige Flächenentwicklung zur Verfügung zu stellen, um der hohen Nachfrage nach Wohnraum entsprechen zu können. Mit der Regionalplanänderung werden auch - in Abstimmung mit der Regionalplanungsbehörde Köln - Flächen für die Aufnahme von Wohnraumbedarfen aus der „Wachstumsregion Köln“ aufgenommen.

In der Summe sollen regionsweit rd. 100 neue Flächen mit einer Gesamtgröße von rd. 1.500 ha im Regionalplan neu dargestellt werden.

Zur Identifizierung geeigneter Flächen wurden Kommunalgespräche mit allen Städten und Gemeinden der Planungsregion geführt. Die Flächenauswahl erfolgte auf Basis der ermittelten lokalen und regionalen Bedarfe anhand eines einheitlichen Kriterienkatalogs zu den Bereichen Erreichbarkeit/Verkehr, Ökologie, Infrastrukturausstattung, Städtebau/Dichte (Flächenranking).

Im Kreisgebiet wurden 36 Flächen mit einem geschätzten Potential von 15.600 Wohneinheiten berücksichtigt. Aufgeteilt nach den Kommunen des Rhein-Kreises Neuss ergibt sich folgendes Bild:

 

 

Anzahl

der untersuchten Flächen/

berücksichtigten Flächen

Zum Erarbeitungsbeschluss der 1. Änderung

geplante Neudarstellungen für lokalen Bedarf (Basisbedarf) (in WE)

Zum Erarbeitungsbeschluss der 1. Änderung

geplante Neudarstellungen

für regionalen Bedarf

(in WE)

Dormagen

7/7

1.340

1.529

Grevenbroich

14/6

1.750

675

Jüchen

5/2

430

1.195

Kaarst

6/5

811

 

Korschenbroich

5/4

826

 

Meerbusch

8/5

500

3.050

Neuss

6/3

1.460

 

Rommerskirchen

7/4

250

1.784

 

Seitens der Regionalplanungsbehörde wurde zur 1. Änderung des Regionalplans Düsseldorf das Beteiligungsverfahren eingeleitet. Den verfahrensbeteiligten Behörden, den Trägern öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit wurde Gelegenheit gegeben, zur geplanten Regionalplanänderung bis zum 30. September 2019 ihre Stellungnahme abzugeben.

Die Planunterlagen wurden auf den Internetseiten der Bezirksregierung Düsseldorf unter folgendem Link eingestellt:

http://www.bezreg-duesseldorf.nrw.de/planen_bauen/regionalplan/rpdaenderungen/01rpdaen.html

Seitens des Rhein-Kreises Neuss wird die Darstellung weiterer ASB Flächen in den Städten und der Gemeinde des Kreises grundsätzlich begrüßt, da sie die Gestaltungsspielräume der Kommunen zur Entwicklung von Wohnraum im Kreisgebiet erweitert. Die einzelnen Flächenvorschläge der Regionalplanungsbehörde werden derzeit geprüft.

 

·       Förderprogramm für das Städtebauförderprogramm 2019

 

                          Die Bezirksregierung Düsseldorf legte den Programmvorschlag für das Städtebauförderprogramm 2019 vor. Die Städte und Gemeinden des Regierungsbezirks Düsseldorf haben 57 Förderanträge mit einem Zuschussvolumen i. H. v. ca. 168,9 Mio. € vorgelegt. Entsprechend des Aufstellungserlasses werden im Städtebauförderprogramm 2019 rd. 345 Mio. € (davon ca. 144 Mio. € Bundes- sowie ca. 201 Mio. € Landesmittel) für Maßnahmen der Stadterneuerung bereitgestellt. Damit hat sich das Gesamtfördervolumen gegenüber dem Vorjahr nur geringfügig verändert (rd. 4 Mio. € weniger). Für das Stadterneuerungsprogramm 2019 wurde eine Priorisierung der Maßnahmen in Kategorien A, B und C vorgenommen. Dem Vorschlag lag folgende Priorisierung der Anträge zugrunde:

 

Aus dem Rhein-Kreis Neuss sind folgende Maßnahmen mit Priorität A enthalten:

 

Einplanung Programm 2019

in TEUR

 

Mittel-

empfänger

Stadt/

Gemeinde/GV

Bezeichnung Maßnahme/

Gebiets-

kulisse

Förder-

priorität

zwf.

Ausgaben

 Förde-rung

2019

Projekt-

beschreibung

Dormagen

(162004)

Soziale Stadt,

Dormagen-

Horrem

A

1.225

858

1)   Wohnumfeld Bürgerpark

(öffentl. Park und priv. Wohnumfeld)*);

2)   Wettbewerb

Neue Mitte

Horrem-Knechtstedener Str. 3;

3)   Verfügungs-fonds

Kaarst

(162016)

Aktive Zentren Kaarst Innenstadt

A

119

60

1.    TM „Weiterent-wicklung und Ausdifferen-zierung des Stadtparks“;

2.    Öffentlichkeits-arbeit;

3.    Erstellung eines Lichtkonzeptes

 

·       Vorschlag für den Investitionspakt „Soziale Integration im Quartier

                       2019“

 

                       Gegenstand des Sonderförderprogramms „Investitionspakt Soziale Integration im Quartier 2019“ sind einzelne Maßnahmen in Gebieten, die in Programmen der Städtebauförderung aufgenommen wurden und keine städtebaulichen Gesamtmaßnahmen darstellen. Gefördert werden grundsätzlich die bauliche Modernisierung und Erweiterung von Bestandsgebäuden der sozialen Infrastruktur.

 

                       Im Jahr 2019 werden wie im Vorjahr rd. 55 Mio. € an Fördermitteln landesweit zur Verfügung gestellt werden. Der Bezirk Düsseldorf erhält demnach 16,1 Mio. €. Die Gemeinden und Städte im Zuständigkeitsbereich des Regionalrats Düsseldorf reichten 12 Förderanträge mit beantragtem Zuschussvolumen i. H. v. ca. 16 Mio. € ein.

 

                       Aus dem Rhein-Kreis Neuss ist folgende Maßnahme enthalten:

 

 

 

 

 

 

 

Einplanung Programm 2019

in TEUR

 

Mittel-

empfänger

Stadt/

Gemeinde/GV

Bezeichnung Maßnahme/

Gebiets-

kulisse

Förder-

priorität

zwf.

Ausgaben

 Förde-rung

2019

Projekt-

beschreibung

Dormagen

(162004)

Einrichtung

eines Multifunktions-gebäudes

A

400

360

Qualifizierung der städt. Sportanlage durch Errichtung eines Multifunktions-gebäudes für die Erweiterung der Sprach-/Integrations-förderung sowie Gesundheits- u. Sportangebote für alle Generationen

 

2.   Region Köln/Bonn

 

2.1        Sitzung des Vorstandes

 

Am 26.06.2019 fand in der Geschäftsstelle des Region Köln e. V. die 113. Vorstandssitzung statt. Im Rahmen der Sitzung hat Landrat Stephan Santelmann vom Rheinisch-Bergischen Kreis den Vorstandsvorsitz vom bisherigen Vorsitzenden Landrat Jochen Hagt, Oberbergischer Kreis, übernommen. Erster stellv. Vorsitzender ist nunmehr der Oberbürgermeister Uwe Richrath von der Stadt Leverkusen. Das Amt des zweiten stellv. Vorsitzenden übernahm Alexander Wüerst, Vorstandsvorsitzender der Kreissparkasse Köln. Auf der Tagesordnung standen weiterhin Sachstandsberichte zum Agglomerationskonzept und der Klimawandelvorsorgestrategie als Projekte des Vereins, sowie zu den aktuellen Themen „Rheinisches Revier“ und „Bonn-Vertrag“. Weiterhin wurde die Mitgliederversammlung des Region Köln/Bonn e. V., die am 05. September 2019 stattfinden wird, vorbereitet.

 

2.2        Agglomerationskonzept

 

Am 23.09.2019 findet im Maternushaus in Köln die Transferkonferenz statt. Hiermit findet der Planungs- und Dialogprozess zum Agglomerationskonzept für die Region Köln/Bonn seinen Abschluss. Erstmalig werden die finalen Ergebnisse des Prozesses präsentiert und der Transfer in andere Regionen angestoßen. Eine Anmeldung zur Konferenz wird voraussichtlich im August 2019 möglich sein.

 

3.   Abfallwirtschaftsverein Region Rhein-Ruhr-Wupper

 

In seiner turnusmäßigen Sitzung am 03.07.2019 befasste sich der Vereinsvorstand mit dem zukünftigen Umgang von Elektro(alt)geräten. Hierzu referierte ein Vertreter des Umweltministeriums über aktuelle Überlegungen, die stoffliche Verwertung zu verbessern. In der anschließenden Diskussion wurden Probleme im praktischen Vollzug insbesondere durch illegale Sammlungen dargestellt. Auch wurde ein unzureichender Informationsfluss über im Handel zurückgenommene Altgeräte dargelegt, der einen Nachweis über die Erfüllung der gesetzlichen Mindesterfassungsquote erschwert.

In einer allgemeinen abfallwirtschaftlichen Diskussion mit dem Ministeriumsvertreter wurde auch die im Kreislaufwirtschaftsgesetz normierte und ab 1. Januar 2020 vorgegebene stoffliche Recyclingquote von 65 Gewichtsprozent thematisiert. Es bestand Konsens zwischen den im Verein organisierten öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern und dem Ministeriumsvertreter, dass v. g. Quote mit den derzeitigen Rahmenbedingungen und verfügbaren Technologien nicht einhaltbar ist.

Der Vorstand befasste sich auch mit der aktuell vom Umweltministerium geplanten Fortschreibung des Abfallwirtschaftsplanes, Teilplan gefährliche Abfälle. Der Verein wird sich in die laufende Diskussion mit dem Ziel einer weiterhin ausreichenden Entsorgungssicherheit für die Region einbringen.

Der Vorstand begrüßte auch die Zusage des Landrates Hans-Jürgen Petrauschke, wunschgemäß die Haushaltsführung des Vereins in der nächsten Zeit durch das Rechnungsprüfungsamt des Kreises prüfen zu lassen.