Stand: Juli/August 2019
Beschlussempfehlung:
Der Kreisausschuss berät die Vorlage der Verwaltung und nimmt diese zur Kenntnis.
Sachverhalt:
- Regionalrat
Am 27.06.2019 fand bei der Bezirksregierung Düsseldorf die 77. Sitzung des Regionalrates statt. Zu seiner Vorbereitung tagten am 12.06.2019 der Strukturausschuss, am 13.06.2019 der Verkehrsausschuss und am 19.06.2019 der Planungsausschuss.
Folgende Tagesordnungspunkte waren von besonderer Bedeutung:
·
1. Änderung des Regionalplanes Düsseldorf
(RPD) „Mehr Wohnbauland am Rhein“
Der Regionalrat Düsseldorf hat in seiner Sitzung am
27.06.2019 den Erarbeitungsbeschluss zur 1. Änderung des Regionalplans - Mehr
Wohnbauland am Rhein gefasst.
Mit der Planänderung sollen zusätzliche Flächen für
den Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) in der gesamten Planungsregion des
Regionalrats Düsseldorf dargestellt werden. Es wird somit der
Bevölkerungsentwicklung und aktuellen Bevölkerungsvorausberechnungen aus dem
Jahr 2018 Rechnung getragen, die ein deutlich höheres Wachstum der Bevölkerung
prognostizieren als die Basisdaten aus 2012 bei Aufstellung des Regionalplans.
Die Anpassung der Flächendarstellungen im
Regionalplan an die aktuelle Bedarfslage soll auch dazu beitragen, den Kommunen
in der Planungsregion auf Ebene des Regionalplans genügend Alternativen für
eine kurzfristige Flächenentwicklung zur Verfügung zu stellen, um der hohen
Nachfrage nach Wohnraum entsprechen zu können. Mit der Regionalplanänderung
werden auch - in Abstimmung mit der Regionalplanungsbehörde Köln - Flächen für
die Aufnahme von Wohnraumbedarfen aus der „Wachstumsregion Köln“ aufgenommen.
In der Summe sollen regionsweit rd. 100 neue
Flächen mit einer Gesamtgröße von rd. 1.500 ha im Regionalplan neu dargestellt
werden.
Zur Identifizierung geeigneter Flächen wurden
Kommunalgespräche mit allen Städten und Gemeinden der Planungsregion geführt.
Die Flächenauswahl erfolgte auf Basis der ermittelten lokalen und regionalen
Bedarfe anhand eines einheitlichen Kriterienkatalogs zu den Bereichen
Erreichbarkeit/Verkehr, Ökologie, Infrastrukturausstattung, Städtebau/Dichte
(Flächenranking).
Im Kreisgebiet wurden 36 Flächen mit einem
geschätzten Potential von 15.600 Wohneinheiten berücksichtigt. Aufgeteilt nach
den Kommunen des Rhein-Kreises Neuss ergibt sich folgendes Bild:
|
Anzahl der untersuchten Flächen/ berücksichtigten Flächen |
Zum Erarbeitungsbeschluss der
1. Änderung geplante Neudarstellungen für lokalen Bedarf (Basisbedarf) (in WE) |
Zum Erarbeitungsbeschluss der
1. Änderung geplante Neudarstellungen für regionalen Bedarf (in WE) |
Dormagen |
7/7 |
1.340 |
1.529 |
Grevenbroich |
14/6 |
1.750 |
675 |
Jüchen |
5/2 |
430 |
1.195 |
Kaarst |
6/5 |
811 |
|
Korschenbroich |
5/4 |
826 |
|
Meerbusch |
8/5 |
500 |
3.050 |
Neuss |
6/3 |
1.460 |
|
Rommerskirchen |
7/4 |
250 |
1.784 |
Seitens der Regionalplanungsbehörde wurde zur 1.
Änderung des Regionalplans Düsseldorf das Beteiligungsverfahren eingeleitet.
Den verfahrensbeteiligten Behörden, den Trägern öffentlicher Belange sowie der
Öffentlichkeit wurde Gelegenheit gegeben, zur geplanten Regionalplanänderung
bis zum 30. September 2019 ihre Stellungnahme abzugeben.
Die Planunterlagen wurden auf den Internetseiten
der Bezirksregierung Düsseldorf unter folgendem Link eingestellt:
http://www.bezreg-duesseldorf.nrw.de/planen_bauen/regionalplan/rpdaenderungen/01rpdaen.html
Seitens des Rhein-Kreises Neuss wird die Darstellung weiterer ASB
Flächen in den Städten und der Gemeinde des Kreises grundsätzlich begrüßt, da
sie die Gestaltungsspielräume der Kommunen zur Entwicklung von Wohnraum im
Kreisgebiet erweitert. Die einzelnen Flächenvorschläge der
Regionalplanungsbehörde werden derzeit geprüft.
·
Förderprogramm für das
Städtebauförderprogramm 2019
Die Bezirksregierung Düsseldorf legte den
Programmvorschlag für das Städtebauförderprogramm 2019 vor. Die Städte und
Gemeinden des Regierungsbezirks Düsseldorf haben 57 Förderanträge mit einem
Zuschussvolumen i. H. v. ca. 168,9 Mio. € vorgelegt. Entsprechend des
Aufstellungserlasses werden im Städtebauförderprogramm 2019 rd. 345 Mio. €
(davon ca. 144 Mio. € Bundes- sowie ca. 201 Mio. € Landesmittel) für Maßnahmen
der Stadterneuerung bereitgestellt. Damit hat sich das Gesamtfördervolumen
gegenüber dem Vorjahr nur geringfügig verändert (rd. 4 Mio. € weniger). Für das
Stadterneuerungsprogramm 2019 wurde eine Priorisierung der Maßnahmen in
Kategorien A, B und C vorgenommen. Dem Vorschlag lag folgende Priorisierung der
Anträge zugrunde:
Aus dem Rhein-Kreis Neuss sind
folgende Maßnahmen mit Priorität A enthalten:
Einplanung
Programm 2019
in TEUR
Mittel- empfänger Stadt/ Gemeinde/GV |
Bezeichnung
Maßnahme/ Gebiets- kulisse |
Förder- priorität |
zwf. Ausgaben |
Förde-rung 2019 |
Projekt- beschreibung |
Dormagen (162004) |
Soziale Stadt, Dormagen- Horrem |
A |
1.225 |
858 |
1)
Wohnumfeld
Bürgerpark (öffentl. Park und priv. Wohnumfeld)*); 2)
Wettbewerb Neue Mitte Horrem-Knechtstedener Str. 3; 3)
Verfügungs-fonds |
Kaarst (162016) |
Aktive Zentren Kaarst
Innenstadt |
A |
119 |
60 |
1.
TM „Weiterent-wicklung
und Ausdifferen-zierung des Stadtparks“; 2.
Öffentlichkeits-arbeit; 3.
Erstellung eines
Lichtkonzeptes |
·
Vorschlag für den Investitionspakt „Soziale
Integration im Quartier
2019“
Gegenstand
des Sonderförderprogramms „Investitionspakt Soziale Integration im Quartier
2019“ sind einzelne Maßnahmen in Gebieten, die in Programmen der
Städtebauförderung aufgenommen wurden und keine städtebaulichen Gesamtmaßnahmen
darstellen. Gefördert werden grundsätzlich die bauliche Modernisierung und
Erweiterung von Bestandsgebäuden der sozialen Infrastruktur.
Im Jahr 2019 werden wie im Vorjahr rd. 55 Mio.
€ an Fördermitteln landesweit zur Verfügung gestellt werden. Der Bezirk
Düsseldorf erhält demnach 16,1 Mio. €. Die Gemeinden und Städte im
Zuständigkeitsbereich des Regionalrats Düsseldorf reichten 12 Förderanträge mit
beantragtem Zuschussvolumen i. H. v. ca. 16 Mio. € ein.
Aus dem Rhein-Kreis Neuss ist folgende
Maßnahme enthalten:
Einplanung Programm 2019
in TEUR
Mittel- empfänger Stadt/ Gemeinde/GV |
Bezeichnung
Maßnahme/ Gebiets- kulisse |
Förder- priorität |
zwf. Ausgaben |
Förde-rung 2019 |
Projekt- beschreibung |
Dormagen (162004) |
Einrichtung eines Multifunktions-gebäudes |
A |
400 |
360 |
Qualifizierung der städt. Sportanlage durch
Errichtung eines Multifunktions-gebäudes für die Erweiterung der
Sprach-/Integrations-förderung sowie Gesundheits- u. Sportangebote für alle
Generationen |
2.
Region
Köln/Bonn
2.1
Sitzung
des Vorstandes
Am 26.06.2019 fand in der Geschäftsstelle des Region Köln e. V. die 113. Vorstandssitzung statt. Im Rahmen der Sitzung hat Landrat Stephan Santelmann vom Rheinisch-Bergischen Kreis den Vorstandsvorsitz vom bisherigen Vorsitzenden Landrat Jochen Hagt, Oberbergischer Kreis, übernommen. Erster stellv. Vorsitzender ist nunmehr der Oberbürgermeister Uwe Richrath von der Stadt Leverkusen. Das Amt des zweiten stellv. Vorsitzenden übernahm Alexander Wüerst, Vorstandsvorsitzender der Kreissparkasse Köln. Auf der Tagesordnung standen weiterhin Sachstandsberichte zum Agglomerationskonzept und der Klimawandelvorsorgestrategie als Projekte des Vereins, sowie zu den aktuellen Themen „Rheinisches Revier“ und „Bonn-Vertrag“. Weiterhin wurde die Mitgliederversammlung des Region Köln/Bonn e. V., die am 05. September 2019 stattfinden wird, vorbereitet.
2.2 Agglomerationskonzept
Am 23.09.2019 findet im Maternushaus in Köln die Transferkonferenz statt. Hiermit findet der Planungs- und Dialogprozess zum Agglomerationskonzept für die Region Köln/Bonn seinen Abschluss. Erstmalig werden die finalen Ergebnisse des Prozesses präsentiert und der Transfer in andere Regionen angestoßen. Eine Anmeldung zur Konferenz wird voraussichtlich im August 2019 möglich sein.
3.
Abfallwirtschaftsverein
Region Rhein-Ruhr-Wupper
In seiner turnusmäßigen Sitzung am
03.07.2019 befasste sich der Vereinsvorstand mit dem zukünftigen Umgang von
Elektro(alt)geräten. Hierzu referierte ein Vertreter des Umweltministeriums
über aktuelle Überlegungen, die stoffliche Verwertung zu verbessern. In der
anschließenden Diskussion wurden Probleme im praktischen Vollzug insbesondere
durch illegale Sammlungen dargestellt. Auch wurde ein unzureichender
Informationsfluss über im Handel zurückgenommene Altgeräte dargelegt, der einen
Nachweis über die Erfüllung der gesetzlichen Mindesterfassungsquote erschwert.
In einer allgemeinen abfallwirtschaftlichen
Diskussion mit dem Ministeriumsvertreter wurde auch die im
Kreislaufwirtschaftsgesetz normierte und ab 1. Januar 2020 vorgegebene
stoffliche Recyclingquote von 65 Gewichtsprozent thematisiert. Es bestand
Konsens zwischen den im Verein organisierten öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern
und dem Ministeriumsvertreter, dass v. g. Quote mit den derzeitigen
Rahmenbedingungen und verfügbaren Technologien nicht einhaltbar ist.
Der Vorstand befasste sich auch mit der
aktuell vom Umweltministerium geplanten Fortschreibung des Abfallwirtschaftsplanes,
Teilplan gefährliche Abfälle. Der Verein wird sich in die laufende Diskussion
mit dem Ziel einer weiterhin ausreichenden Entsorgungssicherheit für die Region
einbringen.
Der Vorstand begrüßte auch die Zusage des
Landrates Hans-Jürgen Petrauschke, wunschgemäß die Haushaltsführung des Vereins
in der nächsten Zeit durch das Rechnungsprüfungsamt des Kreises prüfen zu
lassen.