Stand: Juli/August 2019
Beschlussempfehlung:
Der Kreisausschuss berät die Vorlage der Verwaltung und nimmt diese zur Kenntnis.
Sachverhalt:
- Strukturwandel
1.1
Revierkonferenz
der Zukunftsagentur Rheinisches Revier
Am 05. Juli fand in Mönchengladbach die
Revierkonferenz der ZRR mit rd. 200 Teilnehmern statt. Im Fokus der
Veranstaltung stand der derzeit voranschreitende Gesetzgebungsprozess für ein
Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen. Staatssekretär Christoph Dammermann wies
darauf hin, dass das Land davon ausgeht, dass der Bundestag im 2. Halbjahr 2019
das Strukturstärkungsgesetz verabschieden wird.
Alexandra Landsberg, Leiterin der
Stabsstelle Strukturwandel beim Ministerium für Wirtschaft, Innovation,
Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen, gab einen Überblick
über derzeit bereits lfd. Projekte und Aktivitäten im Rahmen des sogenannten
Sofortprogramms sowie einen konkreten Ausblick über den Gesetzgebungsprozess
für das Strukturstärkungsgesetz. Dieses soll im November 2019 voraussichtlich
durch Bundestag und Bundesrat beschlossen werden. Ebenfalls in der 2.
Jahreshälfte 2019 sollen entsprechende, korrespondierende
Bund-/Ländervereinbarungen verabschiedet werden.
Die Vortragsfolien der Konferenz sind als Anlage beigefügt.
Am 06.09.2019 wird in der Zeit von 14:00
Uhr - 18:00 Uhr die Auftaktkonferenz zur Arbeit der Revierknoten stattfinden.
Details zum Ort der Konferenz, zum Programm und zu Anmeldemöglichkeiten werden
demnächst bekanntgegeben.
1.2
ALU-Valley
Im Jahr 2019 wurde das
Büro G & K (Görgen & Köller) mit der externen Beratung der Phase 1 für
das Projekt ALU-Valley 4.0 Rheinisches Revier beauftragt. Derzeit laufen
zahlreiche Gespräche mit Vertretern von Industrie und Wirtschaft, Ministerien und
Verbänden sowie weiteren Stakeholdern mit dem Ziel, in den nächsten Monaten ein
arbeitsfähiges Netzwerk für das ALU-Valley 4.0 zu etablieren. Darüber hinaus
werden derzeit zahlreiche, mögliche Referenzbeispiele, wie z. B. der CFK Valley
e. V. in Stade, im Hinblick auf ihren Modellcharakter für das Projekt
ALU-Valley untersucht.
Der CFK Valley e. V.
ist ein weltweit führendes Kompetenznetzwerk für die gesamte
Faserverbundwertschöpfungskette mit mehr als 100 regionalen, nationalen und
internationalen Mitgliedern. Der Verein wurde 2004 in Kooperation mit Airbus,
die einen Standort in Stade betreiben, gegründet.
Das Kompetenznetzwerk
zeichnet sich durch seine hohe Anzahl an regionalen, nationalen und
internationalen Mitgliedsunternehmen sowie durch Arbeitsgruppen entlang der
gesamten Wertschöpfungskette aus. Durch das erfolgreiche Vernetzen von
Unternehmen aus dem Bereich CFK (Kohlefaser, Karbon) und einer engen
Zusammenarbeit mit Wissenschaftseinrichtungen konnten etwa 1.000 Arbeitsplätze
am Standort Stade erhalten bzw. geschaffen werden.
- Braunkohlenplanung
A. Aktuelle Termine
1. Sitzung des Braunkohlenausschusses
Die nächste Sitzung des Braunkohlenausschusses findet am 06. September 2019 statt.
Eine Tagesordnung liegt noch nicht vor.
B. Betriebsplanungen
. / .
C. Sonstiges
1. Geschäftsbericht des Verbandes
bergbaugeschädigte Haus- und Grundeigentümer e. V. (VBHG) für das Jahr 2018
Mit Schreiben vom 05.06.2019 hat der VBHG seinen aktuellen Geschäftsbericht für das Jahr 2018 übersandt. In einem statistischen Gesamtüberblick gibt er Auskunft über die durchgeführten technischen Vorprüfungen.
Im Rhein-Kreis
Neuss verteilen sich die technischen Vorprüfungen wie folgt:
Zeitraum:
1987
- 2018 2018
Gemeldete Schadensfälle: 606 2
Davon
abgeschlossene technische Vorprüfungen: 606 2
Schadenskategorie A
(baukonstr./physikal.
Ursache, kein Bergschaden): 392 1
Schadenskategorie B
(baukonstr./physikal.
Ursache, bergbaul. Mitverur-
sachung
nicht auszuschließen): 113 -
Schadenskategorie C
(Bergschäden
möglich, zusätzliche
Daten/Untersuchungen
erforderlich): 52 -
Schadenskategorie D
(Bergschaden
wahrscheinlich): 28 1
Schadenskategorie E
(Bergschäden): 3 -
Keine Vorprüfung: 18 -
Offen gebliebene
Vorprüfung: - -
- Energiewirtschaft
3.1 Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragungsleitung (HGÜ) A-Nord
Mit Schreiben vom 10.05.2019 hat die Amprion GmbH bei
der Bundesnetzagentur einen Antrag auf Fristverlängerung zur Einreichung der
Unterlagen nach § 8 NABEG gestellt. Diesem Antrag auf Fristverlängerung wurde
stattgegeben. Die einzureichenden Unterlagen sollen nun Ende November 2019
eingereicht werden. Dies betrifft auch den Abschnitt D (Raum
Borken/Schermbeck-Osterath) des Leitungsbauvorhabens. Die Behörden- und
Öffentlichkeitsbeteiligung wird dementsprechend voraussichtlich im 1. Quartal
2020 stattfinden.