Betreff
Strukturwandel, Braunkohlenplanung und Energiewirtschaft
Stand: Juli/August 2019
Vorlage
61/3362/XVI/2019
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Kreisausschuss berät die Vorlage der Verwaltung und nimmt diese zur Kenntnis.


Sachverhalt:

  1. Strukturwandel

 

1.1        Revierkonferenz der Zukunftsagentur Rheinisches Revier

 

Am 05. Juli fand in Mönchengladbach die Revierkonferenz der ZRR mit rd. 200 Teilnehmern statt. Im Fokus der Veranstaltung stand der derzeit voranschreitende Gesetzgebungsprozess für ein Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen. Staatssekretär Christoph Dammermann wies darauf hin, dass das Land davon ausgeht, dass der Bundestag im 2. Halbjahr 2019 das Strukturstärkungsgesetz verabschieden wird.

 

Alexandra Landsberg, Leiterin der Stabsstelle Strukturwandel beim Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen, gab einen Überblick über derzeit bereits lfd. Projekte und Aktivitäten im Rahmen des sogenannten Sofortprogramms sowie einen konkreten Ausblick über den Gesetzgebungsprozess für das Strukturstärkungsgesetz. Dieses soll im November 2019 voraussichtlich durch Bundestag und Bundesrat beschlossen werden. Ebenfalls in der 2. Jahreshälfte 2019 sollen entsprechende, korrespondierende Bund-/Ländervereinbarungen verabschiedet werden.

 

Die Vortragsfolien der Konferenz sind als Anlage beigefügt.

 

Am 06.09.2019 wird in der Zeit von 14:00 Uhr - 18:00 Uhr die Auftaktkonferenz zur Arbeit der Revierknoten stattfinden. Details zum Ort der Konferenz, zum Programm und zu Anmeldemöglichkeiten werden demnächst bekanntgegeben.

 

1.2        ALU-Valley

 

Im Jahr 2019 wurde das Büro G & K (Görgen & Köller) mit der externen Beratung der Phase 1 für das Projekt ALU-Valley 4.0 Rheinisches Revier beauftragt. Derzeit laufen zahlreiche Gespräche mit Vertretern von Industrie und Wirtschaft, Ministerien und Verbänden sowie weiteren Stakeholdern mit dem Ziel, in den nächsten Monaten ein arbeitsfähiges Netzwerk für das ALU-Valley 4.0 zu etablieren. Darüber hinaus werden derzeit zahlreiche, mögliche Referenzbeispiele, wie z. B. der CFK Valley e. V. in Stade, im Hinblick auf ihren Modellcharakter für das Projekt ALU-Valley untersucht.

 

Der CFK Valley e. V. ist ein weltweit führendes Kompetenznetzwerk für die gesamte Faserverbundwertschöpfungskette mit mehr als 100 regionalen, nationalen und internationalen Mitgliedern. Der Verein wurde 2004 in Kooperation mit Airbus, die einen Standort in Stade betreiben, gegründet.

 

Das Kompetenznetzwerk zeichnet sich durch seine hohe Anzahl an regionalen, nationalen und internationalen Mitgliedsunternehmen sowie durch Arbeitsgruppen entlang der gesamten Wertschöpfungskette aus. Durch das erfolgreiche Vernetzen von Unternehmen aus dem Bereich CFK (Kohlefaser, Karbon) und einer engen Zusammenarbeit mit Wissenschaftseinrichtungen konnten etwa 1.000 Arbeitsplätze am Standort Stade erhalten bzw. geschaffen werden.

 

 

 

 

  1. Braunkohlenplanung

 

A.   Aktuelle Termine

 

1.   Sitzung des Braunkohlenausschusses

 

Die nächste Sitzung des Braunkohlenausschusses findet am 06. September 2019 statt.

 

Eine Tagesordnung liegt noch nicht vor.

 

B.   Betriebsplanungen

 

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C.   Sonstiges

 

 

1.   Geschäftsbericht des Verbandes bergbaugeschädigte Haus- und Grundeigentümer e. V. (VBHG) für das Jahr 2018

 

Mit Schreiben vom 05.06.2019 hat der VBHG seinen aktuellen Geschäftsbericht für das Jahr 2018 übersandt. In einem statistischen Gesamtüberblick gibt er Auskunft über die durchgeführten technischen Vorprüfungen.

 

 

 

 

 

Im Rhein-Kreis Neuss verteilen sich die technischen Vorprüfungen wie folgt:

 

                                                                                                        Zeitraum:

 

                                                                                                             1987 - 2018                 2018

 

Gemeldete Schadensfälle:                                                       606                           2

 

Davon

abgeschlossene technische Vorprüfungen:                                 606                           2

 

            Schadenskategorie A

            (baukonstr./physikal. Ursache, kein Bergschaden):          392                           1

 

 

            Schadenskategorie B

            (baukonstr./physikal. Ursache, bergbaul. Mitverur-

            sachung nicht auszuschließen):                                    113                           -

                                   

            Schadenskategorie C

            (Bergschäden möglich, zusätzliche

            Daten/Untersuchungen erforderlich):                              52                            -

 

            Schadenskategorie D

(Bergschaden wahrscheinlich):                                       28                            1

 

            Schadenskategorie E

(Bergschäden):                                                              3                            -

 

                        Keine Vorprüfung:                                                                    18                            -

 

                        Offen gebliebene Vorprüfung:                                                      -                            -

 

 

 

 

  1. Energiewirtschaft

 

3.1      Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragungsleitung (HGÜ) A-Nord

 

Mit Schreiben vom 10.05.2019 hat die Amprion GmbH bei der Bundesnetzagentur einen Antrag auf Fristverlängerung zur Einreichung der Unterlagen nach § 8 NABEG gestellt. Diesem Antrag auf Fristverlängerung wurde stattgegeben. Die einzureichenden Unterlagen sollen nun Ende November 2019 eingereicht werden. Dies betrifft auch den Abschnitt D (Raum Borken/Schermbeck-Osterath) des Leitungsbauvorhabens. Die Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung wird dementsprechend voraussichtlich im 1. Quartal 2020 stattfinden.