Betreff
Gewährung eines Zuschusses an den Verein für Behinderte e.V. Meerbusch
Vorlage
50/926/2009
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Rhein-Kreis Neuss gewährt dem Verein für Behinderte e.V. Meerbusch zu den nicht gedeckten Kosten für Maßnahmen der ambulanten Behindertenhilfe für das Jahr 2009 einen Zuschuss in Höhe von 11.520,00 €.

Die Mittel sind in dieser Höhe bei dem Produkt 050.331.010 veranschlagt.

 


Sachverhalt:

Der Verein für Behinderte e.V. Meerbusch betreut seit über 30 Jahren Menschen mit geistigen, körperlichen oder mehrfachen Behinderungen und nimmt in diesem Rahmen Aufgaben der Eingliederungshilfe wahr.

Durch die Angebote, wie z.B. Hilfestellungen durch den Familienunterstützenden Dienst, Sport- und Freizeitgruppen, Ausflüge und Ferienmaßnahmen soll den behinderten Menschen die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft ermöglicht werden.

Die einzelnen Maßnahmen werden durch Spenden, Mitgliedsbeiträge, Zuwendungen der Aktion Mensch sowie Kostenbeiträgen für Freizeitmaßnahmen und gelegentlich durch Erbschaften finanziert.

Der Verein für Behinderte e.V. Meerbusch führt auch 2009 wieder umfangreiche Maßnahmen und Angebote im Bereich der Offenen Behindertenhilfe durch, wie verschiedene Freizeitgruppen (Kinder-, Jugend- und Erwachsenengruppen), Ausflüge, besondere Freizeitprojekte (Tanzkurse, Musikworkshop), Ferienmaßnahmen sowie vier Ferienfahrten. Der Bereich der Freizeitangebote für Kinder nimmt stetig zu, so dass der Verein sein Angebot im Bereich der Ferien noch erweitern könnte. Auch im Erwachsenenbereich ist ein Zulauf zu verzeichnen.

Da der Betreuungsaufwand in der Arbeit mit Menschen mit Behinderung und die damit verbundenen Kosten sehr hoch sind und der erwirtschaftete Überschuss aus dem FuD-Bereich das Defizit im Freizeitbereich nicht ausgleichen kann, wird der Verein auch in diesem Jahr nicht in der Lage sein, kostendeckend zu arbeiten. Die Stadt Meerbusch beteiligt sich wie im Jahre 2008 mit einem Zuschuss von 14.725,00 €.