Beschlussvorschlag:
Der Kreisausschuss nimmt das Vorgehen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.
Sachverhalt:
1.
Kündigung der Öffentlich–rechtlichen
Vereinbarung zwischen der Landeshauptstadt Düsseldorf, dem Kreis Mettmann, dem
Rhein-Kreis Neuss und der Stadt Mönchengladbach über die Untersuchung und
Begutachtung von Lebensmitteln, Bedarfsgegenständen und Kosmetika für den Rhein-Kreis
Neuss und die Stadt Mönchengladbach
Gem. Öffentlich-rechtlicher Vereinbarung aus dem Jahre 2001 führen die
Untersuchungseinrichtungen der Stadt Düsseldorf sowie des Kreises Mettmann die
mit der amtlichen Lebensmittelüberwachung verbundenen Untersuchungen und
Begutachtungen für den Rhein-Kreis Neuss und die Stadt Mönchengladbach zum
überwiegenden Teil durch
(jährlich 1.750 Proben Kreis, 1.050 Proben Mönchengladbach).
Weitere Proben werden derzeit jährlich durch das Chemische- und
Veterinäruntersuchungsamt Rhein-Ruhr-Wupper (CVUA-RRW) – Anstalt des
öffentlichen Rechts- für den Kreis in den Bereichen Tiergesundheit,
Futtermittel, nationalem Rückstandskontrollplan, der Überwachung des Gentechnikrechts sowie ca. 700 Lebensmittelproben
auf hygienische Parameter und Lebensmittelintoxikationen durchgeführt.
Die Öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit Düsseldorf und Mettmann hat
noch eine Laufzeit bis 31.12.2021. Sie verlängert sich jeweils um fünf Jahre,
wenn sie nicht spätestens zwei Jahre vor Ablauf schriftlich gekündigt wird.
Die Stadt Düsseldorf und der Kreis Mettmann beabsichtigen ihre eigenen
Untersuchungseinrichtungen zum 01.01.2020 aufzugeben und die Aufgaben an das
CVUA-RRW zu übertragen.
Im Falle der fristgemäßen Kündigung der Vereinbarung würden die
Regelungen über die Untersuchungen bis 31.12.2021 gegenüber der Stadt
Düsseldorf sowie dem Kreis Mettmann fortbestehen. Die Proben des Kreises würden
lediglich im Auftrag der Stadt Düsseldorf und des Kreises Mettmann seitens des
CVUA RRW untersucht.
Der Fortbestand bezieht sich in diesem Falle auch auf die vereinbarten Kosten
je untersuchter Probe, die an Düsseldorf und Mettmann zu zahlen sind.
Da die über die Öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit
Düsseldorf/Mettmann zu zahlenden Kosten je Probe unter denen des CVUA-RRW
liegen, haben die Stadt Düsseldorf sowie der Kreis Mettmann um eine vorzeitige
einvernehmliche Beendigung der Vereinbarung – zum 01.01.2020 - bei der Stadt
Mönchengladbach sowie dem Kreis nachgefragt. Um finanzielle Nachteile
abzuwenden, kann diesem Ersuchen seitens des
Kreises nicht entsprochen werden. Bei vorzeitiger Auflösung des
Vertrages würde ein finanzieller Nachteil für den Kreis von ca. insgesamt
820.000 Euro entstehen.
Derzeit ist mit der fristgemäßen Kündigung der Vereinbarung zum
31.12.2021 zu rechnen.
2.
Weitere Vorgehensweise des Kreises mit Blick
auf die Beendigung der Zusammenarbeit mit Düsseldorf sowie Mettmann zum
31.12.2021
Die Untersuchungslandschaft für amtliche Proben im Land NRW ist wie
folgt strukturiert:
Landesweit gibt es folgende integrierte Untersuchungsanstalten (CVUA`s)
für den Bereich des Verbraucherschutzes:
CVUA – OWL (Ostwestfalen Lippe)
CVUA – RRW (Rhein-Ruhr-Wupper)
CVUA – MEL
(Münsterland-Emscher-Lippe)
CVUA -
Rheinland
CVUA – Westfalen
Bei den Untersuchungsanstalten handelt es sich um rechtsfähige Anstalten
des öffentlichen Rechts.
Details zu Organisation und Zusammensetzung der Untersuchungsanstalten gehen
aus der Verordnung des Landes zur Errichtung integrierter
Untersuchungsanstalten für die Bereiche des Verbraucherschutzes v. 20.12.2007
hervor. Hiernach orientiert sich die Gliederung der verschiedenen Anstalten an
den bestehenden Regierungsbezirken im Lande.
Für den Rhein-Kreis Neuss würde dies bedeuten, dass bei Wegfall der
Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung eine Zuordnung zum CVUA – RRW erfolgen
würde. Die bisherigen Kooperationspartner des Kreises, Düsseldorf und Mettmann,
treten gem. Planung (vorbehaltlich der Beschlüsse der politischen Gremien) dem
CVUA bereits zum 01.01.2020 bei.
Das CVUA – RRW wurde im Rahmen der Neuorganisation der Chemischen und
Lebensmitteluntersuchungsämter im gesamten Land Nordrhein-Westfalen zum
01.01.2009 als Anstalt des öffentlichen Rechts auf Basis des Gesetzes zur
Bildung integrierter Untersuchungsanstalten sowie auf Grundlage der Verordnung
zur Errichtung der integrierten Untersuchungsanstalten für die Bereiche des
Verbraucherschutzes errichtet.
Aufgaben: Die Aufgaben aller Untersuchungsanstalten
in NRW erstrecken sich nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen überwiegend auf
Untersuchungen und Bewertungen auf dem Gebiet des Lebensmittel- und
Futtermittelrechts, der Tierseuchenbekämpfung, der Tiergesundheit und des
Tierschutzes, einschließlich der Untersuchungen auf dem Gebiet des
Gentechnikrechts und der Tierarzneimittel. Hinzu kommen Untersuchungen von
kosmetischen Mitteln, Bedarfsgegenständen, Erzeugnissen der Weinwirtschaft
sowie Tabakerzeugnissen.
Zum heutigen Zeitpunkt werden seitens der CVUA`s in NRW Entgelte für die
Untersuchung der Proben in unterschiedlicher Höhe erhoben, so dass bereits
durch die Zuordnung zu einem bestimmten CVUA eine intensivere Kostenbelastung erfolgen
kann.
Vor diesem Hintergrund hat der Rhein-Kreis Neuss gemeinsam mit der Stadt
Mönchengladbach, dem Kreis Viersen sowie dem Kreis Kleve ein Schreiben an das
zuständige Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft; Natur- und Verbraucherschutz
NRW gerichtet mit der Bitte, sich für eine effiziente, homogene und
leistungsstarke Untersuchungsstruktur in NRW einzusetzen, der eine einheitliche
und bezahlbare Kostenstruktur zugrunde liegt (s. Anlage).
Frau Ministerin Heinen-Esser hat mit Schreiben vom 26. Juli 2019 darauf
geantwortet und auf Überlegungen zur weiteren Stärkung der
Untersuchungsstruktur in Nordrhein-Westfalen verwiesen, die auch ein
landeseinheitliches kommunales Entgelt für amtliche Untersuchungen umfassen (s.
Anlage).
Die Verwaltung wird den Kreisausschuss über die weitere Entwicklung
informieren.