Betreff
Grundwasserverunreinigung in Kaarst-Holzbüttgen
Vorlage
68/3377/XVI/2019
Art
Bericht

Sachverhalt:

 

Zuletzt wurde in der 49. Sitzung des Kreisausschusses am 10.04.2019 über die Grundwasserverunreinigung berichtet.
Danach hat sich der Sachstand wie folgt entwickelt: 

 

Zu der gemeinsamen Bürgerversammlung des Rhein-Kreises Neuss und der Stadt Kaarst erschienen am 16.04.2019 rund 100 Bürger, Stadtverordnete und Kreistagsabgeordnete, um sich über die Grundwasser-Situation in Kaarst-Holzbüttgen zu informieren. In der Veranstaltung wurde den Brunnenbesitzern angeboten, auf Kosten des Kreisumweltamtes eine Untersuchung ihres Gartenbrunnens durchführen zu lassen.

Herr Kreisumweltdezernent Mankowsky hatte außerdem eine weitere Bürgerversammlung zugesagt, sollten neue Fakten und Erkenntnisse vorliegen. 

 

Im Juni und Juli wurde das Wasser aus 71 Gartenbrunnen beprobt und auf leichtflüchtige halogenierte Kohlenwasserstoffe (LHKW) untersucht. Bei 55 Brunnen wurden überhaupt keine LHKW nachgewiesen.

 

4 Brunnen wiesen Werte oberhalb von Grenzwerten der Trinkwasserverordnung (TVO) bzw. der Weltgesundheitsorganisation (WHO) auf. In weiteren 12 Brunnen wurden LHKW nachgewiesen. Diese lagen jedoch unterhalb der Grenzwerte der TVO bzw. der WHO.

 

Alle Gartenbrunnenbesitzer, die an der Beprobungskampagne teilgenommen haben, sind mit Schreiben vom 01.08.2018 vom Kreisumweltamt über die Ergebnisse der Untersuchung ihres Gartenbrunnens informiert worden.

 

In allen Fällen wurde darauf hingewiesen, dass die im März dieses Jahres vorsorglich ausgesprochene Empfehlung, Wasser aus privaten Gartenbrunnen nicht für Außenduschen, Plansch- oder Schwimmbecken und die Bewässerung von Nahrungsmittelpflanzen zu nutzen, weiter aufrechterhalten und in räumlich in östliche Richtung ausgedehnt wird.
Die aktuellen (rot umrandeten) Grenzen des Bereichs, für den die Verzichtsempfehlung besteht, können Sie der beigefügten Karte entnehmen. (Anlage 1)

 

Diese Verzichtsempfehlung wurde auch für die Brunnen, deren Beprobungsergebnis unterhalb von Grenzwerten lag sowie für die Brunnen, die ohne Befund waren, aus Gründen äußerster Vorsorge ausgesprochen. Es ist zu berücksichtigen, dass Grundwasseruntersuchungen stets nur eine Momentaufnahme darstellen und es eine Reihe von Faktoren gibt, die die hydrologische Situation in den betreffenden Bereichen verändern und ggf. zu einer Veränderung der Grundwasserqualität in diesen Brunnen führen können.

 

Die Bürgermeisterin der Stadt Kaarst, Frau Dr. Ulrike Nienhaus, ist im Rahmen eines persönlichen Gesprächs am 01.08.2019 über die festgestellten Untersuchungsergebnisse informiert worden.

 

Seitens des Kreisumweltamtes wird nun in einem nächsten Schritt im Bereich Kaarst-Holzbüttgen durch den Bau von 3 neuen Grundwassermessstellen das bestehende Netz von Grundwassermessstellen verdichtet. Dadurch soll die Ausdehnung der Belastung noch genauer erkundet und das Grundwasser engmaschig überwacht werden.

 

Über den weiteren Umgang mit der Grundwasserverunreinigung wird der Rhein-Kreis Neuss mit der Stadt Kaarst in einer erneuten Bürgerversammlung am 30.08.2019 um 17.00 Uhr im Forum des Georg-Büchner-Gymnasium, Am Holzbüttger Haus 1 in 41564 Kaarst informieren. 

 

Am 05.08.2019 ist vom Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit die beigefügte Pressemitteilung zu der Thematik herausgegeben worden. (Anlage 2)