Betreff
Förderung ambulanter Dienste im Rhein-Kreis Neuss
Vorlage
50/928/2009
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Rhein-Kreis Neuss gewährt den Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege – entsprechend dem Antrag der Arbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbände – für das Jahr 2009

-          für die Familienpflege einen Zuschuss in Höhe von insgesamt 66.669,86 €,

-          zur Durchführung der Beratung im Rahmen der Altenhilfe gemäß § 71 SGB XII einen Zuschuss von insgesamt 358.863,11 €,

-          zur Durchführung des „Mobilen Sozialen Dienstes“ einen Zuschuss von insgesamt 120.258,33  €.

Mittel stehen beim Produkt 050 331 010 zur Verfügung.

 


Sachverhalt:

Für 2009 hat die Arbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtsverbände im Rhein-Kreis Neuss für folgende ambulante Dienste um Bezuschussung der Personalkosten gebeten:

 

·         Familienpflegedienste

·         Beratungsdienste im Rahmen der Altenhilfe gem. § 71 SGB XII

·         Mobile Soziale Dienste (MSD)

 

Die Familienpflegedienste unterstützen Familien in besonderen Not- und Krisensituationen. Sie tragen dazu bei, die Funktionsfähigkeit der Familie zu erhalten und Fremdunterbringung von Kindern zu vermeiden. Dieser wichtigen Aufgabe widmen sich die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege bereits seit vielen Jahren. Sie gewährleisten im Rhein-Kreis Neuss eine flächendeckende Versorgung.

6,06 Fachkräfte Familienpflege

6,06  x  11.001,63 €  =       66.669,86 €

Bereits mit Verabschiedung des fortgeschriebenen Altenhilfegutachtens „Silberner Plan“ im Jahr 1989 wurden flächendeckend Altenhilfeberatungsstellen im Rhein-Kreis Neuss eingerichtet. Um dem Grundsatz der Subsidiarität gerecht zu werden, werden entsprechende Angebote von den Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege vorgehalten und daher vom Rhein-Kreis Neuss finanziell unterstützt. Durch die demographische und gesellschaftliche Entwicklung erhält der im „Silbernen Plan“ geforderte Beratungsauftrag eine neue Qualität. Diesen Herausforderungen stellt sich der Rhein-Kreis Neuss und wird dabei unterstützt durch die von den Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege vorgehaltenen flächendeckenden Angebote.

Die Arbeitsgemeinschaft der Verbände der Freien Wohlfahrtspflege hat in Zusammenarbeit mit dem Rhein-Kreis Neuss in Ergänzung zum bereits bestehenden Angebot ein umfassendes Beratungskonzept entwickelt, welches die Grundlage für eine weitere Optimierung bildet.

Für die Beratungstätigkeit im Rahmen der Altenhilfe gemäß § 71 SGB XII erbittet die Arbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtsverbände für das Jahr 2009 folgenden Zuschuss:

8 Fachkräfte der Beratungsdienste

8  x  44.857,89 €      =       358.863,11 €

Die Fortführung der Alten- bzw. Seniorenberatung im bisherigen Umfang in 2010 ist abhängig davon, ob künftig im Rhein-Kreis Neuss Pflegestützpunkte eingerichtet werden.

Der „Mobile Soziale Dienst“ (MSD) wird von den Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege unterhalten und von motivierten und engagierten Zivildienstleistenden getragen. Sie betreuen alte, behinderte und kranke Menschen in ihrer häuslichen Umgebung und tragen somit dazu bei, dass diese Menschen so lange wie möglich dort verbleiben können.

Folgende Hilfen werden zum Beispiel angeboten:

·         Hilfen zur Erhaltung und Erweiterung der Kontakte zur Umwelt

·         Hilfen im Haushalt sowie

·         Pflegerische Dienste

Insbesondere die pflegerischen Hilfen erfolgen in enger Zusammenarbeit mit den Pflegefachkräften.

Für die engagierte Tätigkeit der Zivildienstleistenden im „Mobilen Sozialen Dienst“ erbittet die Arbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtsverbände für das Jahr 2009 folgenden Zuschuss:

35,13 Zivildienststellen

35,13  x 3.423,24 €   =       120.258,33 €