Betreff
Bericht zur Flüchtlingssituation
Vorlage
KI/3382/XVI/2019
Art
Bericht

Beschlussvorschlag:

Der Kreisausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.


Sachverhalt:

 

Im Rhein-Kreis Neuss lebten zum Stichtag 30. Juni 2019 insgesamt 10.026 Flüchtlinge.

Dies sind 183 Flüchtlinge mehr als zum 31.03.2019 und 814 mehr als zum Stichtag 30. Juni 2017 (erstmalige Erhebung der Gesamtzahlen aus dem Ausländerzentralregister) sowie 588 mehr als Ende Dezember 2017 und 95 mehr als Ende Dezember 2018. Über eine Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis verfügten 7.146 Flüchtlinge und damit 224 mehr als zum letzten Stichtag am 31.03.2019 (30. Juni 2017: 5.428).

 

Die Zahl der Flüchtlinge im laufenden Asylverfahren ist auf 1.658 zurückgegangen (30. Juni 2017: 2.750). Hiervon kommen 625 Flüchtlinge aus einem Land mit hoher Bleibeperspektive (Syrien, Iran, Irak, Eritrea, Somalia). Aus Afghanistan, bei dem man nicht mehr von einer hohen oder erhöhten Bleibeperspektive reden kann, kommen 232 Flüchtlinge im laufenden Asylverfahren.

 

Aus diesen Herkunftsländern haben insgesamt 788 Menschen im Rhein-Kreis Neuss einen Aufenthaltstitel aus familiären Gründen. Dieser Wert ist gegenüber dem 30. Juni 2017 (hier waren es 621 Personen) um 167 Personen gestiegen, gegenüber dem 31.03.2018 sind 28 Personen mehr zu verzeichnen. Der Grund des Familiennachzuges lässt sich in der Statistik nicht differenzieren. Diese Personengruppe zählt rechtlich auch bei einem Nachzug zu einem Familienmitglied mit anerkanntem Flüchtlingsstatus nicht als Flüchtling. Da diese Personengruppe aber hinsichtlich der notwendigen Integrationsmaßnahmen vergleichbar ist, werden die Zahlen hier mit aufgeführt.

 

Die Zahl der Flüchtlinge mit einer Aussetzung der Abschiebung liegt bei 1.222 Personen (30. Juni 2017: 1.034). Häufigste Gründe für die Aussetzung der Abschiebung sind fehlende Passunterlagen sowie die Reiseunfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen.

 

Eine detaillierte Übersicht über die Flüchtlingszahlen Im Rhein-Kreis Neuss gesamt sowie eine grafische Darstellung der ausgewerteten Quartale zum 30. Juni 2019 liegen als Anlage 1 und Anlage 2 bei.

 

Asylgeschäftsbericht des BAMF (Juni 2019):

 

Bezogen auf das gesamte Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ergibt eine Auswertung des Asylgeschäftsberichtes des BAMF zu den Flüchtlingszahlen 9.691 gestellte Erst- und Folgeanträge im Juni 2019 gegenüber 12.762 im März 2019, 8.900 im Dezember 2018, 12.976 im September 2018, 13.255 im Juli 2018, 12.622 im März 2018, 14.293 im Dezember 2017, 16.520 im September 2017 und 15.261 Erst- und Folgeanträgen im Juni 2017, wobei die Spitze der gestellten Erst- und Folgeanträge mit 18.711 im November 2017 lag.

 

Die beim BAMF anhängigen Verfahren konnten von 146.551 im Juni 2017 auf 52.457 im Juni 2019 abgebaut werden, im März 2019 waren noch 53.224 Verfahren anhängig, sodass hier ein weiterer Abbau verzeichnet werden kann. Im Juni 2019 hat das BAMF 12.948 Entscheidungen getroffen, davon 4.795 positive Entscheidungen. Die Schutzquote betrug im Juni 2019  37 % (gegenüber40,3 % im März 2019, 38,5 % im Dezember 2018, 38,9 % im September 2018, 26,4 % im Juni 2018, 30,5 im März 2018, 37,0 im Dezember 2017, 39,7 % im September 2017 und 39,9 % im Juni 2017). Eine entsprechende Übersicht liegt als Anlage 3 bei.

 

Eine Aufstellung und Grafik zur Entwicklung der Asyl-Erstanträge aus den Ländern mit hoher Bleibeperspektive (Syrien, Iran, Irak, Eritrea, Somalia) und Afghanistan ist als Anlage 4 beigefügt.