Beschlussvorschlag:
Der Kreisausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Sachverhalt:
Im Rhein-Kreis Neuss lebten
zum Stichtag 30. Juni 2019 insgesamt 10.026 Flüchtlinge.
Dies sind 183 Flüchtlinge mehr
als zum 31.03.2019 und 814 mehr als zum Stichtag 30. Juni 2017 (erstmalige
Erhebung der Gesamtzahlen aus dem Ausländerzentralregister) sowie 588 mehr als
Ende Dezember 2017 und 95 mehr als Ende Dezember 2018. Über eine Aufenthalts-
oder Niederlassungserlaubnis verfügten 7.146 Flüchtlinge und damit 224 mehr als
zum letzten Stichtag am 31.03.2019 (30. Juni 2017: 5.428).
Die Zahl der Flüchtlinge im
laufenden Asylverfahren ist auf 1.658 zurückgegangen (30. Juni 2017: 2.750).
Hiervon kommen 625 Flüchtlinge aus einem Land mit hoher Bleibeperspektive
(Syrien, Iran, Irak, Eritrea, Somalia). Aus Afghanistan, bei dem man nicht mehr
von einer hohen oder erhöhten Bleibeperspektive reden kann, kommen 232
Flüchtlinge im laufenden Asylverfahren.
Aus diesen Herkunftsländern
haben insgesamt 788 Menschen im Rhein-Kreis Neuss einen Aufenthaltstitel aus
familiären Gründen. Dieser Wert ist gegenüber dem 30. Juni 2017 (hier waren es
621 Personen) um 167 Personen gestiegen, gegenüber dem 31.03.2018 sind 28
Personen mehr zu verzeichnen. Der Grund des Familiennachzuges lässt sich in der
Statistik nicht differenzieren. Diese Personengruppe zählt rechtlich auch bei
einem Nachzug zu einem Familienmitglied mit anerkanntem Flüchtlingsstatus nicht
als Flüchtling. Da diese Personengruppe aber hinsichtlich der notwendigen
Integrationsmaßnahmen vergleichbar ist, werden die Zahlen hier mit aufgeführt.
Die Zahl der Flüchtlinge
mit einer Aussetzung der Abschiebung liegt bei 1.222 Personen (30. Juni 2017:
1.034). Häufigste Gründe für die Aussetzung der Abschiebung sind fehlende
Passunterlagen sowie die Reiseunfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen.
Eine detaillierte Übersicht
über die Flüchtlingszahlen Im Rhein-Kreis Neuss gesamt sowie eine grafische
Darstellung der ausgewerteten Quartale zum 30. Juni 2019 liegen als Anlage 1
und Anlage 2 bei.
Asylgeschäftsbericht des BAMF (Juni 2019):
Bezogen auf das gesamte
Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ergibt eine Auswertung des
Asylgeschäftsberichtes des BAMF zu den Flüchtlingszahlen 9.691 gestellte Erst-
und Folgeanträge im Juni 2019 gegenüber 12.762 im März 2019, 8.900 im Dezember 2018,
12.976 im September 2018, 13.255 im Juli 2018, 12.622 im März 2018, 14.293 im
Dezember 2017, 16.520 im September 2017 und 15.261 Erst- und Folgeanträgen im
Juni 2017, wobei die Spitze der gestellten Erst- und Folgeanträge mit 18.711 im
November 2017 lag.
Die beim BAMF anhängigen
Verfahren konnten von 146.551 im Juni 2017 auf 52.457 im Juni 2019 abgebaut
werden, im März 2019 waren noch 53.224 Verfahren anhängig, sodass hier ein
weiterer Abbau verzeichnet werden kann. Im Juni 2019 hat das BAMF 12.948
Entscheidungen getroffen, davon 4.795 positive Entscheidungen. Die Schutzquote
betrug im Juni 2019 37 % (gegenüber40,3
% im März 2019, 38,5 % im Dezember 2018, 38,9 % im September 2018, 26,4 % im Juni
2018, 30,5 im März 2018, 37,0 im Dezember 2017, 39,7 % im September 2017 und
39,9 % im Juni 2017). Eine entsprechende Übersicht liegt als Anlage 3 bei.
Eine Aufstellung und Grafik
zur Entwicklung der Asyl-Erstanträge aus den Ländern mit hoher
Bleibeperspektive (Syrien, Iran, Irak, Eritrea, Somalia) und Afghanistan ist
als Anlage 4 beigefügt.