Betreff
Errichtung einer Amphibienleiteinrichtung an der L 381, Stadt Korschenbroich
Vorlage
68/3384/XVI/2019
Aktenzeichen
68.4-40.01-5-142-19
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Naturschutzbeirat erhebt keinen Widerspruch gegen die Gewährung von Befreiung gem. § 67 Abs. 1 BNatSchG für die Errichtung eines Amphibienleitsystems an der L 381, Stadt Korschenbroich, durch den Landesbetrieb Straßenbau NRW und die damit verbundene Inanspruchnahme der Grünlandfläche mit Umwandlungsverbot.


Sachverhalt:

Der Landesbetrieb Straßenbau NRW, Regionalniederlassung Niederrhein, beabsichtigt die Errichtung eines Amphibienleitsystems an der L 381 im Stadtgebiet Korschenbroich im Bereich der Trietbachkreuzung.

 

Es handelt sich um eine feste Leiteinrichtung mit zwei Durchlässen, die bereits Gegenstand des Bebauungsplanverfahrens Nr. 10/40 „Straßenausbauplanung L 31 / L 381“ der Stadt Korschenbroich ist.

 

Um den aufstehenden Baumbestand zu schonen, ist durch Rückverlegung der Leiteinrichtung die Inanspruchnahme eines geringen Teils einer nach dem Landschaftsplan III (LSG 6.2.2.9) mit Umwandlungsverbot belegten Grünlandfläche erforderlich. Diese Fläche wird Teil der Amphibienlauffläche. Dies ist unbedenklich, bedarf jedoch formal der Befreiung gem. § 67 Abs. 1 BNatSchG aus Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses.

 

Seitens der Verwaltung bestehen gegen die Gewährung von Befreiung keinerlei Bedenken.