Betreff
Hybride Wohnformen - Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP vom 08. August 2019
Vorlage
50/3395/XVI/2019
Art
Antrag

Beschlussempfehlung:

Die Verwaltung wird beauftragt bei zukünftigen Beratungsverfahren von Neu- und Umbaumaßnahmen nach dem Alten- und Pflegegesetz Nordrhein-Westfalen (APG NRW) die Betreiber von Pflegeeinrichtungen und ggf. auch deren Investoren oder Architekten auf die Sinnhaftigkeit der Schaffung hybrider Wohnformen (Schaffung von Wohnraum für junge Menschen im baulichen Kontext zu der Schaffung von Pflegeangeboten) hinzuweisen.


Sachverhalt:

Die Verwaltung sieht nach entsprechender Prüfung keine Hinderungsgründe, um gemäß des vorgelegten Antrages bei zukünftigen Abstimmungsverfahren von Neu- und Umbaumaßnahmen nach dem Alten- und Pflegegesetzes Nordrhein-Westfalen (APG NRW) die Betreiber von Pflegeeinrichtungen und ggf. auch deren Investoren oder Architekten auf die Sinnhaftigkeit der Schaffung hybrider Wohnformen hinzuweisen und für die Entstehung solcher Projekte zu werben.