Beschlussvorschlag:
Der Sozial- und Gesundheitsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung
zur Kenntnis.
Sachverhalt:
Im Rhein-Kreis Neuss lebten zum Stichtag 30. Juni 2019 insgesamt 10.026
Flüchtlinge.
Dies sind 183 Flüchtlinge mehr als zum 31.03.2019 und 814 mehr als zum
Stichtag 30. Juni 2017 (erstmalige Erhebung der Gesamtzahlen aus dem Ausländerzentralregister)
sowie 588 mehr als Ende Dezember 2017 und 95 mehr als Ende Dezember 2018. Über
eine Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis verfügten 7.146 Flüchtlinge und
damit 224 mehr als zum letzten Stichtag am 31.03.2019 (30. Juni 2017: 5.428).
Die Zahl der Flüchtlinge im laufenden Asylverfahren ist auf 1.658
zurückgegangen (30. Juni 2017: 2.750). Hiervon kommen 625 Flüchtlinge aus einem
Land mit hoher Bleibeperspektive (Syrien, Iran, Irak, Eritrea, Somalia). Aus
Afghanistan, bei dem man nicht mehr von einer hohen oder erhöhten
Bleibeperspektive reden kann, kommen 232 Flüchtlinge im laufenden
Asylverfahren.
Aus diesen Herkunftsländern haben insgesamt 788 Menschen im Rhein-Kreis
Neuss einen Aufenthaltstitel aus familiären Gründen. Dieser Wert ist gegenüber
dem 30. Juni 2017 (hier waren es 621 Personen) um 167 Personen gestiegen,
gegenüber dem 31.03.2018 sind 28 Personen mehr zu verzeichnen. Der Grund des
Familiennachzuges lässt sich in der Statistik nicht differenzieren. Diese
Personengruppe zählt rechtlich auch bei einem Nachzug zu einem Familienmitglied
mit anerkanntem Flüchtlingsstatus nicht als Flüchtling. Da diese Personengruppe
aber hinsichtlich der notwendigen Integrationsmaßnahmen vergleichbar ist,
werden die Zahlen hier mit aufgeführt.
Die Zahl der Flüchtlinge mit einer Aussetzung der Abschiebung liegt bei
1.222 Personen (30. Juni 2017: 1.034). Häufigste Gründe für die Aussetzung der
Abschiebung sind fehlende Passunterlagen sowie die Reiseunfähigkeit aus
gesundheitlichen Gründen.
Eine detaillierte Übersicht über die Flüchtlingszahlen Im Rhein-Kreis
Neuss gesamt sowie eine grafische Darstellung der ausgewerteten Quartale zum
30. Juni 2019 liegen als Anlage 1 und Anlage 2 zu TOP 2 bei.
Asylgeschäftsbericht des
BAMF (Juni 2019):
Bezogen auf das gesamte Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ergibt
eine Auswertung des Asylgeschäftsberichtes des BAMF zu den Flüchtlingszahlen
9.691 gestellte Erst- und Folgeanträge im Juni 2019 gegenüber 12.762 im März
2019, 8.900 im Dezember 2018, 12.976 im September 2018, 13.255 im Juli 2018,
12.622 im März 2018, 14.293 im Dezember 2017, 16.520 im September 2017 und
15.261 Erst- und Folgeanträgen im Juni 2017, wobei die Spitze der gestellten
Erst- und Folgeanträge mit 18.711 im November 2017 lag.
Die beim BAMF anhängigen Verfahren konnten von 146.551 im Juni 2017 auf
52.457 im Juni 2019 abgebaut werden, im März 2019 waren noch 53.224 Verfahren
anhängig, sodass hier ein weiterer Abbau verzeichnet werden kann. Im Juni 2019
hat das BAMF 12.948 Entscheidungen getroffen, davon 4.795 positive
Entscheidungen. Die Schutzquote betrug im Juni 2019 37 % (gegenüber40,3 % im März 2019, 38,5 % im
Dezember 2018, 38,9 % im September 2018, 26,4 % im Juni 2018, 30,5 im März
2018, 37,0 im Dezember 2017, 39,7 % im September 2017 und 39,9 % im Juni 2017).
Eine entsprechende Übersicht liegt als Anlage 3 zu TOP 2 bei.
Eine Aufstellung und Grafik zur Entwicklung der Asyl-Erstanträge aus
den Ländern mit hoher Bleibeperspektive (Syrien, Iran, Irak, Eritrea, Somalia)
und Afghanistan ist als Anlage 4 zu TOP 2 beigefügt.