Betreff
Landesinitiative zur Bekämpfung von Wohnungslosigkeit in NRW
Vorlage
50/3423/XVI/2019
Art
Anfrage (alt)

Sachverhalt:

Die SPD-Kreistagsfraktion hat mit Anfrage vom 17.06.2019 um verschiedene Auskünfte zur Landesinitiative zur Bekämpfung von Wohnungslosigkeit in Nordrhein-Westfalen gebeten. Die Anfrage ist als Anlage beigefügt und wird wie folgt beantwortet:

 

1.    Beteiligt sich der Rhein-Kreis Neus mit Projekten an dieser Initiative?

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales in Nordrhein-Westfalen hat die Landesinitiative mit Schreiben vom 14.05.2019 dem Rhein-Kreis Neuss vorgestellt und um Teilnahme gebeten.

 

Über die Landesinitiative sollen vor allem folgende Ziele umgesetzt werden:

 

-          Kooperationen mit der Wohnungswirtschaft,

-          Akquise von Wohnraum zur Versorgung von Menschen in Wohnungsnotlagen,

-          „Kümmerer“ und Ansprechperson für Vermieter/innen und Mieter/innen,

-          Leistung nachgehender und präventiver Hilfen zur Wohnungssicherung,

-          Einleitung stabilisierender wohnbegleitender Hilfen, um zustande kommende Mietverhältnisse abzusichern,

-          besondere Ausrichtung auf die Zielgruppe der Frauen und jungen Wohnungslosen,

-          Beratung und Betreuung der Wohnungslosen und von Wohnungslosigkeit Bedrohten.

Nach den Förderrichtlinien können zur Umsetzung dieser Ziele im Rhein-Kreis Neuss bis zu drei Stellen gefördert werden.

 

Die im Rhein-Kreis Neuss in der Betreuung des Personenkreises nach § 67 SGB XII tätigen Verbände SKF Neuss und Caritasverband Rhein-Kreis Neuss e.V. sind interessiert, an der Landesinitiative teilzunehmen und haben Förderanträge vorgelegt. Diese müssen vom Rhein-Kreis Neuss als örtlichen Träger der Sozialhilfe bestätigt werden; die Entscheidung hierüber trifft die Bezirksregierung Düsseldorf. Zu den Anträgen bzw. Konzepten sind z.Zt. die kreisangehörigen Kommunen um Stellungnahme gebeten.

 

2.    Sind Kooperationsvereinbarungen mit örtlichen Wohnungsgesellschaften, Wohnungsbaugenossenschaften oder privaten Vermietern geplant?

Die Konzeption der CaritasSozialdienste Rhein-Kreis Neuss GmbH sieht u.a. eine Kooperationsvereinbarung mit dem Neusser Bauverein vor. Die geplante Umsetzung soll dabei nicht nur konkret den Hilfesuchenden eine Perspektive geben, sondern auch Erfahrungswerte generieren, die auch in anderen Kommunen, anderen Bauvereinen und Wohnungsbaugesellschaften kreisweit genutzt werden können.

 

3.    Wie hoch ist die aktuelle Zahl an wohnungslosen Menschen im Rhein-Kreis Neuss?

Nach dem aktuellen Wohnungsnotfall-Bericht 2018 waren zum Stichtag 30.06.2018 im Rhein-Kreis Neuss 1.364 Personen wohnungslos gemeldet. Im Vergleich zum Vorjahr mit 384 Personen hat sich die Zahl nahezu vervierfacht. Grund hierfür ist unter anderem, dass anerkannte Asylbewerberinnen und bewerber, die in kommunalen (Not)Unterkünften wohnen, weil sie auf dem angespannten Wohnungsmarkt keinen bezahlbaren Wohnraum finden, zu den kommunal und ordnungsrechtlich untergebrachten Wohnungslosen gezählt werden.

 

Nach einer Kreiserhebung zur Zahl der Obdachlosen von Juli 2018 wurden von den Kommunen kreisweit 385 Personen (ohne Flüchtlingsstatus) darunter 101 Frauen (26%) gemeldet.

 

4.    Welche konkreten Maßnahmen werden derzeit unternommen, um wohnungslosen Menschen Wohnraum zu versorgen?

Für die Bekämpfung von Obdach- und Wohnungslosigkeit sind die kreisangehörigen Kommunen als Ordnungsbehörden zuständig. Hier gibt es insgesamt Strukturen, u.a. spezielle Fachstellen für Wohnungsnotfälle, die schon präventiv tätig werden, wenn durch die Amtsgerichte über anhängige Räumungsklageverfahren informiert wird (Mitteilungen insb. nach § 22 Abs. 9 SGB II). Diese Fachstellen prüfen dann, sofern die Fälle nicht bereits bekannt sind, in Zusammenarbeit mit dem Jobcenter und den örtlichen Sozialämter, ob z.B. noch eine Schuldenübernahme gerechtfertigt ist. Desweiteren entscheiden die Kommunen über Wohnberechtigungsscheine. Von zentraler Bedeutung ist jedoch die Schaffung von preisgünstigem Wohnraum. Dazu soll auch die im Kreisausschuss am 03.06.2019 vorgestellte „Service- und Koordinierungsgesellschaft für preisgünstigen Wohnraum“ beitragen. Auf die Vorlage 013/3323/XVI/2019 wird verwiesen.

 

5.    Wie wird die medizinische Versorgung von wohnungslosen Menschen im Rhein-Kreis Neuss sichergestellt?

Die medizinische Versorgung Wohnungsloser wird finanziell durch Krankenkassen und subsidiär durch die örtlichen Sozialämter und das Jobcenter sichergestellt. Dementsprechend können die Betreffenden niedergelassene Ärzte oder Krankenhäuser aufsuchen. Über die Caritas in Neuss ist darüber hinaus eine Sprechstunde mit einem niedergelassenen Arzt organisiert. Nichtsesshafte können auch dort vorstellig werden.