Sachverhalt:
Die SPD-Kreistagsfraktion hat mit Anfrage vom 17.06.2019 um verschiedene Auskünfte zur Landesinitiative zur Bekämpfung von Wohnungslosigkeit in Nordrhein-Westfalen gebeten. Die Anfrage ist als Anlage beigefügt und wird wie folgt beantwortet:
1. Beteiligt
sich der Rhein-Kreis Neus mit Projekten an dieser Initiative?
Das
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales in Nordrhein-Westfalen hat die
Landesinitiative mit Schreiben vom 14.05.2019 dem Rhein-Kreis Neuss vorgestellt
und um Teilnahme gebeten.
Über
die Landesinitiative sollen vor allem folgende Ziele umgesetzt werden:
-
Kooperationen
mit der Wohnungswirtschaft,
-
Akquise
von Wohnraum zur Versorgung von Menschen in Wohnungsnotlagen,
-
„Kümmerer“
und Ansprechperson für Vermieter/innen und Mieter/innen,
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Leistung
nachgehender und präventiver Hilfen zur Wohnungssicherung,
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Einleitung
stabilisierender wohnbegleitender Hilfen, um zustande kommende Mietverhältnisse
abzusichern,
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besondere
Ausrichtung auf die Zielgruppe der Frauen und jungen Wohnungslosen,
-
Beratung
und Betreuung der Wohnungslosen und von Wohnungslosigkeit Bedrohten.
Nach
den Förderrichtlinien können zur Umsetzung dieser Ziele im Rhein-Kreis Neuss
bis zu drei Stellen gefördert werden.
Die
im Rhein-Kreis Neuss in der Betreuung des Personenkreises nach § 67 SGB XII
tätigen Verbände SKF Neuss und Caritasverband Rhein-Kreis Neuss e.V. sind
interessiert, an der Landesinitiative teilzunehmen und haben Förderanträge
vorgelegt. Diese müssen vom Rhein-Kreis Neuss als örtlichen Träger der Sozialhilfe
bestätigt werden; die Entscheidung hierüber trifft die Bezirksregierung
Düsseldorf. Zu den Anträgen bzw. Konzepten sind z.Zt. die kreisangehörigen
Kommunen um Stellungnahme gebeten.
2. Sind
Kooperationsvereinbarungen mit örtlichen Wohnungsgesellschaften, Wohnungsbaugenossenschaften
oder privaten Vermietern geplant?
Die
Konzeption der CaritasSozialdienste Rhein-Kreis Neuss GmbH sieht u.a. eine
Kooperationsvereinbarung mit dem Neusser Bauverein vor. Die geplante Umsetzung
soll dabei nicht nur konkret den Hilfesuchenden eine Perspektive geben, sondern
auch Erfahrungswerte generieren, die auch in anderen Kommunen, anderen
Bauvereinen und Wohnungsbaugesellschaften kreisweit genutzt werden können.
3. Wie
hoch ist die aktuelle Zahl an wohnungslosen Menschen im Rhein-Kreis Neuss?
Nach
dem aktuellen Wohnungsnotfall-Bericht 2018 waren zum Stichtag 30.06.2018 im Rhein-Kreis Neuss 1.364 Personen wohnungslos gemeldet. Im Vergleich zum Vorjahr mit 384 Personen hat sich die Zahl nahezu vervierfacht. Grund hierfür ist unter
anderem, dass anerkannte Asylbewerberinnen und –bewerber, die in kommunalen (Not)Unterkünften
wohnen, weil sie auf dem angespannten Wohnungsmarkt keinen
bezahlbaren Wohnraum finden, zu den kommunal und ordnungsrechtlich
untergebrachten Wohnungslosen
gezählt
werden.
Nach
einer Kreiserhebung zur Zahl der Obdachlosen von Juli 2018 wurden von den
Kommunen kreisweit 385 Personen (ohne Flüchtlingsstatus) darunter 101 Frauen
(26%) gemeldet.
4. Welche
konkreten Maßnahmen werden derzeit unternommen, um wohnungslosen Menschen
Wohnraum zu versorgen?
Für
die Bekämpfung von Obdach- und Wohnungslosigkeit sind die kreisangehörigen
Kommunen als Ordnungsbehörden zuständig. Hier gibt es insgesamt Strukturen,
u.a. spezielle Fachstellen für Wohnungsnotfälle, die schon präventiv tätig
werden, wenn durch die Amtsgerichte über anhängige Räumungsklageverfahren
informiert wird (Mitteilungen insb. nach § 22 Abs. 9 SGB II). Diese Fachstellen
prüfen dann, sofern die Fälle nicht bereits bekannt sind, in Zusammenarbeit mit
dem Jobcenter und den örtlichen Sozialämter, ob z.B. noch eine
Schuldenübernahme gerechtfertigt ist. Desweiteren entscheiden die Kommunen über
Wohnberechtigungsscheine. Von zentraler Bedeutung ist jedoch die Schaffung von preisgünstigem
Wohnraum. Dazu soll auch die im Kreisausschuss am 03.06.2019 vorgestellte
„Service- und Koordinierungsgesellschaft für preisgünstigen Wohnraum“
beitragen. Auf die Vorlage 013/3323/XVI/2019 wird verwiesen.
5.
Wie wird die medizinische Versorgung von
wohnungslosen Menschen im Rhein-Kreis Neuss sichergestellt?
Die
medizinische Versorgung Wohnungsloser wird finanziell durch Krankenkassen und
subsidiär durch die örtlichen Sozialämter und das Jobcenter sichergestellt.
Dementsprechend können die Betreffenden niedergelassene Ärzte oder Krankenhäuser
aufsuchen. Über die Caritas in Neuss ist darüber hinaus eine Sprechstunde mit
einem niedergelassenen Arzt organisiert. Nichtsesshafte können auch dort
vorstellig werden.