Betreff
Satzungen
Vorlage
50/3425/XVI/2019
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Sozial- und Gesundheitsausschuss empfiehlt dem Kreistag die Delegationssatzung SGB IX und die Delegationssatzung SGB XII jeweils mit Wirkung ab dem 01.01.2020 in der vorgelegten Form zu beschließen.

 


Sachverhalt:

 

Durch das Bundesteilhabegesetz wird mit Wirkung ab dem 01.01.2020 die reformierte Eingliederungshilfe aus dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch herausgelöst und als „Besondere Leistungen zur selbstbestimmten Lebensführung für Menschen mit Behinderungen“ im Neunten Buch Sozialgesetzbuch geregelt.

 

Vor diesem Hintergrund ist eine neue Heranziehungssatzung bezogen auf die Durchführung der Eingliederungshilfe im Rhein-Kreis Neuss zu erlassen. Gleichzeitig ist insoweit eine Änderung der bisherigen Satzung über die Durchführung der Sozialhilfe im Rhein-Kreis Neuss vom 14.12.2017 (Delegationssatzung SGB XII) vorzunehmen. Hierfür ist das Benehmen mit den kreisangehörigen Kommunen herzustellen.

 

Dieser Vorlage sind die Entwürfe der Satzungen sowie eine Synopse beigefügt, welcher die wesentlichen Änderungen durch die Entwurfsfassung der Satzung über die Durchführung der Sozialhilfe im Rhein-Kreis Neuss im Verhältnis zu der derzeit aktuellen SGB XII-Satzung entnommen werden können.

 

Hierbei handelt es sich vornehmlich um redaktionelle Änderungen, die zugunsten einer gängigeren  Formulierung  nach Wegfall einer Gemeinde vorgenommen wurden.

 

Zudem musste aufgrund der Herauslösung der Eingliederungshilfe aus dem SGB XII der Umfang der Aufgaben, zu welchen der Rhein-Kreis Neuss die Kommunen heranzieht, angepasst werden. Diese Änderung bedingte wiederum weitere redaktionelle Änderungen.

 

Klarstellend wird nunmehr auch eine Regelung zur örtlichen Zuständigkeit innerhalb des Kreisgebietes aufgenommen.

 

Aufgrund der Dienstanweisung über Stundung, Niederschlagung und Erlass von privatrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Ansprüchen des Rhein-Kreises Neuss sowie die Aussetzung der Vollziehung, welche zum 01.01.2018 in Kraft getreten ist, war auch die Anpassung der entsprechenden Beträge unter § 3 Absatz 2 der aktuellen Satzung vorzunehmen.

 

Schließlich wurde – wie in der SGB IX-Satzung nunmehr ebenfalls vorgesehen – eine Verjährungsregelung unter dem neu eingefügten Absatz 4 des § 6 der Entwurfssatzung aufgenommen.

 

Die grundlegenden Inhalte der Satzungen wurden bereits am 08.05.2019 mit der Sozialdezernentin und den Sozialdezernenten im Rhein-Kreis Neuss abgestimmt. Nach Erlass der Delegationssatzung des Landschaftsverbandes vom 08.07.2019 wurden die Satzungen den Bürgermeisterinnen und Bürger-meistern der Städte und der Gemeinde im Rhein-Kreis Neuss mit Schreiben vom 08.08.2019 zur Benehmensherstellung vorgelegt.


Vorbehaltlich der entsprechenden Empfehlung durch den Sozial- und Gesundheitsausschuss soll die  Entwurfsfassungen vom Kreistag in der Sitzung vom 25.09.2019 beschlossen werden.