Beschlussempfehlung:
Der Sozial- und Gesundheitsausschuss empfiehlt dem Kreistag die Delegationssatzung SGB IX und die Delegationssatzung SGB XII jeweils mit Wirkung ab dem 01.01.2020 in der vorgelegten Form zu beschließen.
Sachverhalt:
Durch das Bundesteilhabegesetz wird mit Wirkung ab dem
01.01.2020 die reformierte Eingliederungshilfe aus dem Zwölften Buch
Sozialgesetzbuch herausgelöst und als „Besondere Leistungen zur
selbstbestimmten Lebensführung für Menschen mit Behinderungen“ im Neunten Buch
Sozialgesetzbuch geregelt.
Vor diesem Hintergrund ist eine neue
Heranziehungssatzung bezogen auf die Durchführung der Eingliederungshilfe im
Rhein-Kreis Neuss zu erlassen. Gleichzeitig ist insoweit eine Änderung der
bisherigen Satzung über die Durchführung der Sozialhilfe im Rhein-Kreis Neuss
vom 14.12.2017 (Delegationssatzung SGB XII) vorzunehmen. Hierfür ist das
Benehmen mit den kreisangehörigen Kommunen herzustellen.
Dieser Vorlage sind die Entwürfe der Satzungen sowie
eine Synopse beigefügt, welcher die wesentlichen Änderungen durch die
Entwurfsfassung der Satzung über die Durchführung der Sozialhilfe im
Rhein-Kreis Neuss im Verhältnis zu der derzeit aktuellen SGB XII-Satzung
entnommen werden können.
Hierbei handelt es sich vornehmlich um redaktionelle
Änderungen, die zugunsten einer gängigeren
Formulierung nach Wegfall einer
Gemeinde vorgenommen wurden.
Zudem musste aufgrund der Herauslösung der
Eingliederungshilfe aus dem SGB XII der Umfang der Aufgaben, zu welchen der
Rhein-Kreis Neuss die Kommunen heranzieht, angepasst werden. Diese Änderung
bedingte wiederum weitere redaktionelle Änderungen.
Klarstellend wird nunmehr auch eine Regelung zur
örtlichen Zuständigkeit innerhalb des Kreisgebietes aufgenommen.
Aufgrund der Dienstanweisung über Stundung,
Niederschlagung und Erlass von privatrechtlichen und öffentlich-rechtlichen
Ansprüchen des Rhein-Kreises Neuss sowie die Aussetzung der Vollziehung, welche
zum 01.01.2018 in Kraft getreten ist, war auch die Anpassung der entsprechenden
Beträge unter § 3 Absatz 2 der aktuellen Satzung vorzunehmen.
Schließlich wurde – wie in der SGB IX-Satzung nunmehr
ebenfalls vorgesehen – eine Verjährungsregelung unter dem neu eingefügten
Absatz 4 des § 6 der Entwurfssatzung aufgenommen.
Die grundlegenden Inhalte der Satzungen wurden bereits
am 08.05.2019 mit der Sozialdezernentin und den Sozialdezernenten im Rhein-Kreis
Neuss abgestimmt. Nach Erlass der Delegationssatzung des Landschaftsverbandes
vom 08.07.2019 wurden die Satzungen den Bürgermeisterinnen und Bürger-meistern
der Städte und der Gemeinde im Rhein-Kreis Neuss mit Schreiben vom 08.08.2019 zur
Benehmensherstellung vorgelegt.
Vorbehaltlich der entsprechenden Empfehlung durch den Sozial- und
Gesundheitsausschuss soll die Entwurfsfassungen
vom Kreistag in der Sitzung vom 25.09.2019 beschlossen werden.