Sachverhalt:

Im Kreisausschuss am 28.08.2019 wurde durch die Fraktionen einstimmig vorgeschlagen, den

vorliegenden Entwurf des Strukturstärkungsgesetzes (s. Anlage) sowie die dazugehörigen Anträge (s. Anlage) in den Fraktionen durchzuarbeiten, vorzubereiten und dann im Kreistag am 25.09.2019 zu beraten. Dadurch wäre eine Bewertung der Unterlagen unter Berücksichtigung von Risiken und Chancen möglich.