Betreff
Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie in NRW
Vorlage
68/935/2009
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

 

Der Planungs- und Umweltausschuss stimmt den Stellungnahmenentwürfen der Verwaltung zu nachfolgenden Dokumenten zu:

  • dem vom Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW vorgelegten Entwurf des Umweltberichts (Stand 18.03.2009), der im Rahmen der Strategischen Umweltprüfung zum nordrhein-westfälischen Maßnahmenprogramm erstellt worden ist,
  • dem Maßnahmenprogramm und dem Bewirtschaftungsplan für das Teileinzugsgebiet Rheingraben-Nord (Planungseinheit 1200),
  • dem Bewirtschaftungsplan und dem Maßnahmenprogramm für das Teileinzugsgebiet Niers/Schwalm (Planungseinheit 1100) und
  • dem Bewirtschaftungsplan und dem Maßnahmenprogramm für die Untere Erft (Planungseinheit 1000) zu.

Sachverhalt:

In der letzten Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses am 03.03.2009 erfolgte ein umfassender Sachstandsbericht zur Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie. Außerdem berichtete Herr Capito für die Bezirksregierung Düsseldorf über die Umsetzung und die Entwürfe des Bewirtschaftungsplanes und des Maßnahmenprogramms in der Planungseinheit Rheingraben-Nord mit den Wasserkörpergruppen

·         Jüchener Bachsystem

·         Nordkanal mit Erftkanal/Obererft

·         Meerscher Mühlenbach/Stinkesbach und

·         Die Burs Bach.

Herr Dr. Kern informierte für den Erftverband über den Stand der Umsetzung und die Entwürfe des Bewirtschaftungsplanes und des Maßnahmenprogramms für die Fließgewässer im Rhein-Kreis Neuss, die vom Erftverband unterhalten werden (Erft, Gillbach, Jüchener Bach, Norf und Teile des Korschenbroicher Grabensystems).

 

Im März hat das Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucher-schutz NRW (MUNLV NRW) die Strategische Umweltprüfung (Anlage 1) zum nordrheinwestfälischen Maßnahmenprogramm gemäß EG-Wasserrahmenrichtlinie erstellt. Im Ergebnis kommt die Strategische Umweltprüfung zu der Prognose, dass das Maßnahmenprogramm auf eine Verbesserung des Umweltzustands im Hinblick auf das Schutzgut Wasser und für die anderen Schutzgüter in der Regel positive Umweltauswirkungen erwarten lässt. Das Maßnahmenprogramm ist im Wortsinne als „Programm“ zu verstehen. Es hat nicht die Detailschärfe einer konkreten Ausführungsplanung und greift nicht den für den Einzelfall erforderlichen Verwaltungsverfahren und -entscheidungen vorweg. Das Maßnahmenprogramm stellt insoweit eine fachliche Rahmenplanung dar, die alle sechs Jahre überprüft wird.

 

Die Fachöffentlichkeit und die Öffentlichkeit im Übrigen hat nun Gelegenheit, zu der Strategischen Umweltprüfung und den Bewirtschaftungsplänen sowie den Maßnahmenprogrammen bis zum 21.06.2009 Stellung zu nehmen.

 

In seiner Sitzung am 30.04.2009 hat der Landschaftsbeirat bei der Unteren Landschaftsbehörde sich mit der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie befasst und weder gegen die Entwürfe der Bewirtschaftungspläne und der Maßnahmenprogramme noch gegen die Strategische Umweltprüfung Bedenken oder Anregungen vorgebracht.

 

Mit dem Ziel einer möglichst umfassenden Abstimmung hat die Verwaltung am 24.03.2009 die kreisangehörigen Städte und Gemeinden sowie den Wasser- und Bodenverband Nordkanal und den Deichverband Meerbusch-Lank angeschrieben und angeboten, bis zur Sitzung des Ausschusses ihre Stellungnahmen zu übermitteln. Der Erftverband und der Niersverband teilten auf telefonische Nachfrage hin mit, dass ihnen aufgrund der internen Entscheidungswege eine Stellungnahme in dem angestrebten Zeitrahmen nicht möglich ist.

 

Zudem bestand bzw. besteht für den Rhein-Kreis Neuss, die Städte und Gemeinden und für die Verbände die Möglichkeit, ihre Fragen, Anregungen oder Bedenken im Rahmen nachfolgender Runder Tische einzubringen und zu diskutieren:

 

für das Teileinzugsgebiet Niers/Schwalm am 09.06.2009 bei der Bezirksregierung in Düsseldorf

für das Teileinzugsgebiet Rheingraben-Nord: am 25.05.2009 bei der Bezirksregierung in Düsseldorf,

für die Untere Erft am 20.05.2009 im Kreishaus in Grevenbroich.

 

Nachfolgende Stellungnahmen lagen zum Redaktionsschluss vor:

 

Deichverband Meerbusch-Lank zum Bewirtschaftungsplan (Anlage 2),

Gemeinde Jüchen (Anlage 3),

Stadt Dormagen (Anlage 4),

Stadt Grevenbroich (Anlage 5).

 

Die Städte Neuss und Korschenbroich teilten mit, dass ihnen aufgrund des stadtinternen Ab-stimmungsbedarfs und der noch ausstehenden Runden Tische eine Stellungnahme noch nicht möglich ist.

 

Auf der Grundlage der kreisinternen Beteiligung und der eingegangenen Stellungnahmen hat die Verwaltung Entwürfe zu nachfolgenden Stellungnahmen erarbeitet:

 

  • Stellungnahme zu dem vom Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW vorgelegten Entwurf des Umweltberichts (Stand 18.03.2009), der im Rahmen der Strategischen Umweltprüfung zum nordrhein-westfälischen Maßnahmenprogramm erstellt worden ist
    (Anmerkung: Stellungnahme ist Bestandteil der nachfolgenden Stellungnahmen),
  • Stellungnahme zu dem Maßnahmenprogramm und dem Bewirtschaftungsplan für das Teileinzugsgebiet Rheingraben-Nord (Planungseinheit 1200), (Anlage 6),
  • Stellungnahme zu dem Bewirtschaftungsplan und dem Maßnahmenprogramm für das Teileinzugsgebiet Niers/Schwalm (Planungseinheit 1100), (Anlage 6) und
  • Stellungnahme zu dem Bewirtschaftungsplan und dem Maßnahmenprogramm für die Untere Erft (Planungseinheit 1000) (Anlage 7).