Betreff
Anfrage der CDU und FDP Kreistagsfraktionen vom 02.09.2019 zum Thema "Kreishaushalt 2020"
Vorlage
20/3457/XVI/2019
Art
Anfrage (alt)

Stellungnahme der Verwaltung

 

Die Anfrage der CDU und FDP Kreistagsfraktionen vom 02.09.2019 wird wie folgt beantwortet:

 

Zu 1.

Auf der Grundlage der Arbeitskreisrechnung zum GFG 2020 vom 29.07.2019 wird der Rhein-Kreis Neuss bei der Landschaftsumlage mit rd. 1,8 Mio. EUR weniger belastet. Eine weitere Absenkung um beispielsweise 0,1% entspricht derzeit 786.822 EUR.

 

Zu 2.

Bund und Länder haben sich am 06.06.2019 über die Fortführung der Beteiligung des Bundes an den flüchtlingsbezogenen Kosten von Ländern und Kommunen für 2020 und 2021 geeinigt. Die Abwicklung der KdU soll wie bisher so erfolgen, dass keine Bundesauftragsverwaltung entsteht.

Nach dem Gesetzentwurf des Bundesministeriums für Finanzen zur Beteiligung des Bundes an den Integrationskosten der Länder und Kommunen in den Jahren 2020 und 2021 vom 29.08.2019 soll § 46 Abs. 7 Nr. 3 SGB II insoweit geändert werden, als die bis 2018 vorgesehene 10,2%ige Bundesbeteiligung an den flüchtlingsbedingten Aufwendungen auf 2,7 Prozentpunkte abgesenkt wird. Der Haushaltplan 2020 sieht eine Absenkung auf 3,3 Prozentpunkte vor.

Außerdem ist wiederum eine Kompensation über den gemeindlichen Umsatzsteueranteil möglich. Die Regelungen des Art. 104 a des Grundgesetzes sollen nicht geändert werden.

 

Zu 3.

Diese Frage ist in den zurückliegenden Jahren im Rahmen der Fortschreibung der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung gemäß § 9 KomHVO beraten worden.

Im Übrigen wird auf die Beschlussfassung zum Doppelhaushalt 2019/2020 vom 27.03.2019 verwiesen.