Betreff
Anfrage der Bündnis 90/Die Grünen Kreistagsfraktion vom 03.09.2019 zum Thema "Finanzierungen den Rhein-Kreis Neuss betreffend"
Vorlage
20/3458/XVI/2019
Art
Anfrage (alt)

Stellungnahme der Verwaltung

 

Die Anfrage der Bündnis 90/Die Grünen Kreistagsfraktion vom 03.09.2019 wird wie folgt beantwortet:

 

Zu 1.

a) Es gibt keine Einnahmeausfälle für den Gesamthaushalt aus der Arbeitskreisrechnung zum GFG 2020 vom 29.07.2019. Der Landschaftsverband beabsichtigt eine Umlagesenkung, beim Aufkommen der Kreisumlage kommt es wegen der Entwicklung der Umlagegrundlagen zu Mitnahmeeffekten.

Auf die Sitzungsvorlage–Nr. 20/3389/XVI/ 2019 zum TOP 4 des Finanzausschusses am 23.09.2019 verwiesen.

 

b) Die Bedarfsermittlung zum GFG 2020 erfolgt seitens des Landes wie im Vorjahr.

Aufgrund gegensätzlicher Vorstellungen bei den kommunalen Spitzenverbänden zu dem vom Land in Auftrag gegebenen Gutachten zur Einwohnergewichtung wurde zum jetzigen Zeitpunkt von einer Änderung der Parameter abgesehen.

Auch hier wird im Übrigen auf die Sitzungsvorlage verwiesen.

 

Zu 2.

Es liegt derzeit ein Referentenentwurf eines Gesetzes zur Entlastung unterhaltspflichtiger Angehöriger in der Sozialhilfe vor.

Ausgehend von den Planansätzen im Haushalt 2020 sind Mindererträge i.H.v. ca. 350.000 € im Bereich der Hilfe zur Pflege möglich.

 

Zu 3.

Durch das am 24.07.2019 in Kraft getretene Gesetz zur Änderung des Teilhabe- und Integrationsgesetzes und des Gesetzes zur Ausführung des Asylbewerberleistungsgesetzes vom 12.07.2019 wurde das Teilhabe- und Integrationsgesetz vom 14.02.2012 geändert und u.a. § 14 c – Zuweisung für Integrationsmaßnahmen 2019 – eingefügt

Hiernach erhalten die Kreise 2019 „zur Unterstützung bei der besonderen Koordinierungsfunktion gegenüber den kreisangehörigen Gemeinden, insbesondere im Bereich des kommunalen Integrationsmanagement und für eigene Integrationsmaßnahmen“ Zuweisungen in Höhe von insgesamt 32,8 Millionen Euro.

 

Die Verteilung der Integrationspauschale erfolgt aufgrund einer sehr komplexen Berechnung nach einem – derzeit noch nicht bekannten – Schlüssel.

Nach § 14 c Abs. 5 Teilhabe- und Integrationsgesetz darf die Zuweisung nicht nur für neue sondern ebenfalls für bereits laufende Integrationsmaßnahmen verwendet werden. Es erfolgt daher zurzeit eine Prüfung, für welche Maßnahmen die Integrationspauschale eingesetzt werden kann/soll.

 

Zu 4.

Der durch das Inkrafttreten des „Starke-Familien-Gesetz“ (1. Stufe zum 01.07.2019 und                   2. Stufe zum 01.01.2020) entstehende Mehraufwand wurde bereits bei der Haushaltsauf-stellung 2019/2020 berücksichtigt.

Mit dem 1. Veränderungsnachweis zum Haushaltsentwurf 2019/2020 vom 11.02.2019 wurde für das Haushaltsjahr 2019 ein Mehraufwand i.H.v. 790.000 € und für 2020 ein Mehraufwand i.H.v. 1.430.000 € veranschlagt.

Der entstandene Mehraufwand wird durch die Bundesbeteiligung für das Bildungs- und Teilhabepaket vollständig erstattet.

 

Zu 5.

a) Der Gesamtbetrag der Fördermittel „Gute Schule 2020“ für die Jahre 2017 – 2020 beträgt 7.405.932 €. Jährlich können 1.851.483 € abgerufen werden. Von den Fördermitteln 2017 wurden 1.777.736 € abgerufen und auch komplett verausgabt. Der Restbetrag der Fördermittel aus 2017 und die Fördermittel 2018 wurden im Dezember 2018 abgerufen. Von diesem Betrag wurden bis heute 791.500,96 € verausgabt. Insgesamt wurden bis heute 2.569.237,35 €  verausgabt.

 

b) Die Mittel aus dem zwischen Bund und Ländern ausgehandelten „DigitalPakt Schule“ sollen in Nordrhein-Westfalen in Kürze auf die Kommunen verteilt werden. Mit Datum vom 13.08.2019 wurde vom Ministerium für Schule und Bildung der „Entwurf zur Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Digitalisierung der Schulen in NRW“ an den Landkreistag NRW versandt und am 20.08.2019 an den Rhein-Kreis Neuss weitergeleitet.

Nach dem Verteilerschlüssel erhält der Rhein-Kreis Neuss als Träger von zwölf Kreisschulen voraussichtlich 3,231.555 Millionen Euro; damit steht der Kreisverwaltung im Zeitraum 2019 bis 2024 zuzüglich des Eigenanteils ein förderfähiger Gesamtbetrag von rund 3,6 Millionen Euro zur Verfügung. Viele förderfähige IT-Maßnahmen sind nach dem Digitalisierungsprogramm des Kreises für die Schulen aber schon projektiert oder in der Umsetzung. Die Kreisverwaltung arbeitet derzeit an einem Konzept, die verschiedenen Förderprogramme sinnvoll und förderrechtlich in Einklang zu bringen. Das Konzept wird in den Ausschüssen vorgestellt. Ziel ist, wie bei den bereits laufenden Förderprogrammen Kommunalinvestitionsförderungsgesetz Kapitel I und II sowie Gute Schule 2020, die zur Verfügung stehenden Mittel aus dem „DigitalPakt Schule“ vollständig abzurufen, um die Kreisschulen in den nächsten Jahren mit einer modernen digitalen Infrastruktur auszustatten und auf die Lern- und Berufswelt von morgen vorzubereiten.