Stellungnahme der Verwaltung
Die Anfrage der Bündnis
90/Die Grünen Kreistagsfraktion vom 03.09.2019 wird wie folgt beantwortet:
Zu 1.
a) Es gibt keine
Einnahmeausfälle für den Gesamthaushalt aus der Arbeitskreisrechnung zum GFG
2020 vom 29.07.2019. Der Landschaftsverband beabsichtigt eine Umlagesenkung,
beim Aufkommen der Kreisumlage kommt es wegen der Entwicklung der
Umlagegrundlagen zu Mitnahmeeffekten.
Auf die
Sitzungsvorlage–Nr. 20/3389/XVI/ 2019 zum TOP 4 des Finanzausschusses am
23.09.2019 verwiesen.
b) Die
Bedarfsermittlung zum GFG 2020 erfolgt seitens des Landes wie im Vorjahr.
Aufgrund
gegensätzlicher Vorstellungen bei den kommunalen Spitzenverbänden zu dem vom
Land in Auftrag gegebenen Gutachten zur Einwohnergewichtung wurde zum jetzigen
Zeitpunkt von einer Änderung der Parameter abgesehen.
Auch hier wird
im Übrigen auf die Sitzungsvorlage verwiesen.
Zu 2.
Es liegt
derzeit ein Referentenentwurf eines Gesetzes zur Entlastung
unterhaltspflichtiger Angehöriger in der Sozialhilfe vor.
Ausgehend von
den Planansätzen im Haushalt 2020 sind Mindererträge i.H.v. ca. 350.000 € im
Bereich der Hilfe zur Pflege möglich.
Zu 3.
Durch das am
24.07.2019 in Kraft getretene Gesetz zur
Änderung des Teilhabe- und Integrationsgesetzes und des Gesetzes zur Ausführung
des Asylbewerberleistungsgesetzes vom 12.07.2019 wurde das Teilhabe- und
Integrationsgesetz vom 14.02.2012 geändert und u.a. § 14 c – Zuweisung für
Integrationsmaßnahmen 2019 – eingefügt
Hiernach erhalten die
Kreise 2019 „zur Unterstützung bei der besonderen Koordinierungsfunktion
gegenüber den kreisangehörigen Gemeinden, insbesondere im Bereich des
kommunalen Integrationsmanagement und für eigene Integrationsmaßnahmen“
Zuweisungen in Höhe von insgesamt 32,8 Millionen Euro.
Die Verteilung
der Integrationspauschale erfolgt aufgrund einer sehr komplexen Berechnung nach
einem – derzeit noch nicht bekannten – Schlüssel.
Nach § 14 c
Abs. 5 Teilhabe- und Integrationsgesetz darf die Zuweisung nicht nur für neue
sondern ebenfalls für bereits laufende Integrationsmaßnahmen verwendet werden.
Es erfolgt daher zurzeit eine Prüfung, für welche Maßnahmen die
Integrationspauschale eingesetzt werden kann/soll.
Zu 4.
Der durch das
Inkrafttreten des „Starke-Familien-Gesetz“ (1. Stufe zum 01.07.2019 und 2. Stufe zum 01.01.2020) entstehende
Mehraufwand wurde bereits bei der Haushaltsauf-stellung 2019/2020
berücksichtigt.
Mit dem 1.
Veränderungsnachweis zum Haushaltsentwurf 2019/2020 vom 11.02.2019 wurde für
das Haushaltsjahr 2019 ein Mehraufwand i.H.v. 790.000 € und für 2020 ein
Mehraufwand i.H.v. 1.430.000 € veranschlagt.
Der entstandene
Mehraufwand wird durch die Bundesbeteiligung für das Bildungs- und
Teilhabepaket vollständig erstattet.
Zu 5.
a) Der Gesamtbetrag der
Fördermittel „Gute Schule 2020“ für die Jahre 2017 – 2020 beträgt 7.405.932 €.
Jährlich können 1.851.483 € abgerufen werden. Von den Fördermitteln 2017 wurden
1.777.736 € abgerufen und auch komplett verausgabt. Der Restbetrag der
Fördermittel aus 2017 und die Fördermittel 2018 wurden im Dezember 2018
abgerufen. Von diesem Betrag wurden bis heute 791.500,96 € verausgabt. Insgesamt wurden bis heute 2.569.237,35 € verausgabt.
b) Die Mittel
aus dem zwischen Bund und Ländern ausgehandelten „DigitalPakt Schule“ sollen in
Nordrhein-Westfalen in Kürze auf die Kommunen verteilt werden. Mit Datum vom
13.08.2019 wurde vom Ministerium für Schule und Bildung der „Entwurf zur
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Digitalisierung
der Schulen in NRW“ an den Landkreistag NRW versandt und am 20.08.2019 an den
Rhein-Kreis Neuss weitergeleitet.
Nach dem
Verteilerschlüssel erhält der Rhein-Kreis Neuss als Träger von zwölf
Kreisschulen voraussichtlich 3,231.555 Millionen Euro; damit steht der
Kreisverwaltung im Zeitraum 2019 bis 2024 zuzüglich des Eigenanteils ein
förderfähiger Gesamtbetrag von rund 3,6 Millionen Euro zur Verfügung. Viele
förderfähige IT-Maßnahmen sind nach dem Digitalisierungsprogramm des Kreises
für die Schulen aber schon projektiert oder in der Umsetzung. Die Kreisverwaltung
arbeitet derzeit an einem Konzept, die verschiedenen Förderprogramme sinnvoll
und förderrechtlich in Einklang zu bringen. Das Konzept wird in den Ausschüssen
vorgestellt. Ziel ist, wie bei den bereits laufenden Förderprogrammen
Kommunalinvestitionsförderungsgesetz Kapitel I und II sowie Gute Schule 2020,
die zur Verfügung stehenden Mittel aus dem „DigitalPakt Schule“ vollständig
abzurufen, um die Kreisschulen in den nächsten Jahren mit einer modernen
digitalen Infrastruktur auszustatten und auf die Lern- und Berufswelt von
morgen vorzubereiten.