Beschlussempfehlung:
Der Sportausschuss
nimmt den Bericht zustimmend zur Kenntnis.
Sachverhalt:
Der Landesleistungsstützpunkt Radsport ist im Sportforum Büttgen
angesiedelt. Die dortige Radbahn wurde 1970-72 als offene Bahn erbaut. In den
folgenden Jahren erfolgte der Bau der Halle samt Tribünen sowie des Hotels. Vor
rund 17 Jahren ist der Komplex mit Hilfe des Landes NRW letztmalig saniert
worden.
Auf der Bahn
trainieren Radsportler des VfR Büttgen sowie der SG Kaarst. Hinzu kommen
Trainingsstunden und Lehrgänge des Landes- und Bundesverbandes sowie
internationaler Verbände.
2018 wurde seitens des Rates der Stadt Kaarst der Beschluss gefasst,
die Förderung des Sportforums um weitere 5 Jahre (bis 2023) zu verlängern.
Der Rhein-Kreis
Neuss hatte sich zusammen mit dem Trägerverein des Sportforums und in Absprache
mit der Stadt Kaarst beim Land NRW darum beworben, das Sportforum zu einer
Hochleistungstrainingsstätte für den Radsport auszubauen. Das Land hat aber mit
Schreiben vom 29.05.2019 mitgeteilt, dass das zukünftige Bahnradsportzentrum
für NRW in Köln realisiert wird. Nichtdestotrotz sind diverse Maßnahmen am
Landesleistungsstützpunkt Radsport dringend erforderlich. Dies sind:
-
Verbesserung des
Klimaschutzes, insbesondere durch eine energetische Sanierung der Außenfassade
-
Anstrich der
Außenfassade
-
Abschleifen der
Radbahn
-
Anschaffung
diverser Trainingsgerätschaften (Zeitmess-System, Startmaschinen/Startpistolen,
Videogroßbildschirm etc.)
- Erhöhung der Sicherheit im Sport durch eine
barrierefreie Untertunnelung der Radbahn zuzügl. Anbau diverser Räumlichkeiten
Diese Maßnahmen
sind erforderlich, um dauerhaft einen qualifiziertes Radsporttraining, einen
verbesserten Klimaschutz und die Sicherheit auf der Bahn zu gewährleisten.
Derzeit erstellt ein Architekt erste Pläne und eine Kostenannahme. Diese werden
dann mit der Stadt Kaarst und dem Land NRW und dem Radsportverband NRW besprochen.
Mit dem Landesradsportverband wird auch final geklärt, ob die eigentliche Bahn
in ihrem jetzigen Design den Anforderungen eines Landesstützpunktes entspricht.
Bei einer grundsätzlichen Bereitschaft die Arbeiten zu unterstützen, werden
anschließend aussagekräftige Pläne und eine Kostenschätzung nach DIN 276 in
Auftrag gegeben. Diese werden dann dem Kreissportausschuss und dem städtischen
Sportausschuss vorgelegt.
Die übliche leistungssportliche Förderung durch das Land NRW ist zu erwarten.