Betreff
Antrag der Stadt Jüchen auf Projektförderung für die Einrichtung eines Temporären Bauspielplatzes in Jüchen-Hochneukirch
Vorlage
51/3483/XVI/2019
Art
Antrag

Beschlussempfehlung:

Die Stadt Jüchen erhält gemäß Position 6.2.4 des Jugendförderplanes zu den anerkennungsfähigen Kosten in Höhe von 20.000 € für die Einrichtung eines Temporären Bauspielplatz einen Zuschuss aus Mitteln des Landes von 18.000,00 €.

Aus Mitteln des Landes stehen hierfür 11.369,00 € zur Verfügung. Die restlichen Mittel in Höhe von 6.631,00 € werden aus dem PSP Element Jugendarbeit angewiesen.

 


Sachverhalt:

In Kooperation zwischen hoch3 –Klassenfahrten und Gruppenprogramme gemeinnützige Unternehmensgesellschaft, der Stadt Jüchen und dem Jugendamt des Rhein-Kreises Neuss soll am Wendehammer Mühlenstraße im Außengelände hinter Bahnhofstraße 13-15 ein Temporärer Bauspielplatz entstehen. Für einen begrenzten Zeitraum (von nach den Osterferien bis zu den Herbstferien, jeweils freitags von 16 -19 Uhr und samstags von 12 -15 Uhr) kann den Kindern und Jugendlichen im Alter von 6 bis 14 Jahren ein völlig anderer Erlebnis- und Wahrnehmungsbereich geboten werden, der in der Natur liegt. Das Konzept des Bauspielplatzes ist als Anlage beigefügt.

Die Gesamtkosten sind von der Stadt Jüchen mit 20.000 € berechnet worden.

Hierzu beantragt die Stadt eine Bezuschussung zu 90% (18.000 €) als Projektförderung nach den Richtlinien des Kreisjugendförderplanes, Position 6.2.4.

Als Fördermaßnahmen werden hier zeitlich begrenzte Sonderveranstaltungen mit Modellcharakter und Projekte anerkannt, die eine bestehende Kinder- und Jugendarbeit um die Bereiche schulbezogene Jugendarbeit, geschlechterdifferenzierte Angebote, Medienerziehung, interkulturelle Arbeit oder Partizipation ergänzen und erweitern. Die Projekte sollten unter der Berücksichtigung der Interessen und Bedürfnisse der Teilnehmer so ausgerichtet werden, dass die Inhalte/Programme sich bei Erfolg und Bewährung in das kontinuierliche Programm übernehmen lassen.

Die Voraussetzung für eine Projektförderung gemäß Kreisjugendförderplan ist somit erfüllt.

 

Da zurzeit die immissionsrechtliche Prüfung des Vorhabens durchgeführt wird und noch nicht absehbar ist, wann mit der Einrichtung des Bauspielplatzes begonnen werden kann, beantragt die Stadt einen förderunschädlichen Maßnahmenbeginn.

 

Da der Rhein-Kreis Neuss in diesem Jahr einen höheren Zuschuss des Landes zur Förderung der Offenen Kinder- und Jugendarbeit zum eigenverantwortlichen Mitteleinsatz erhalten hat, kann ein Betrag von 11.369,00 € hieraus bezahlt werden. Die restlichen Mittel in Höhe von 6.631,00 € stehen im Haushalt beim PSP Element Jugendarbeit zur Verfügung.