Betreff
Umsetzung der Investitionsprogramme für die Schulen des Rhein-Kreises Neuss
Vorlage
40/3495/XVI/2019
Art
Bericht

Beschlussvorschlag:

Der Schulausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.


Sachverhalt:

Für Investitionen in die Infrastruktur der Kreisschulen stehen dem Rhein-Kreis Neuss Fördermittel aus folgenden Investitionsprogrammen zur Verfügung:

 

Gute Schule 2020

DigitalPakt Schule

Kommunalinvestitionsförderungsgesetz II

 

Gute Schule 2020

 

Die Verwaltung hat im Schulausschuss regelmäßig über den Fortgang der Maßnahme berichtet, zuletzt in der Sitzung am 07.02.2019.

 

Aus dem Landesprogramm „Gute Schule 2020“ erhält der Rhein-Kreis Neuss für seine Berufskollegs und Förderschulen insgesamt 7.405.932 €. Jährlich können 1.851.483 € abgerufen werden. Die Raten für 2017 und 2018 wurden in voller Höhe abgerufen. Von den Fördermitteln wurden bisher 2.569.237,35 € verausgabt (Stand: 03.09.2019).

 

DigitalPakt Schule

 

Zum DigitalPakt Schule hat die Verwaltung im Finanzausschuss am 23.09.2019 auf Anfrage der Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen wie folgt berichtet (Vorlage 20/3458/XVI/2019):

 

Die Mittel aus dem zwischen Bund und Ländern ausgehandelten „DigitalPakt Schule“ sollen in Nordrhein-Westfalen in Kürze auf die Kommunen verteilt werden. Mit Datum vom 13.08.2019 wurde vom Ministerium für Schule und Bildung der „Entwurf zur Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Digitalisierung der Schulen in NRW“ an den Landkreistag NRW versandt und am 20.08.2019 an den Rhein-Kreis Neuss weitergeleitet.

 

Nach dem Verteilerschlüssel erhält der Rhein-Kreis Neuss als Träger von zwölf Kreisschulen voraussichtlich 3.231.555 €; damit steht der Kreisverwaltung im Zeitraum 2019 bis 2024 zuzüglich des Eigenanteils ein förderfähiger Gesamtbetrag von rund 3,6 Millionen Euro zur Verfügung. Viele förderfähige IT-Maßnahmen sind nach dem Digitalisierungsprogramm des Kreises für die Schulen aber schon projektiert oder in der Umsetzung. Die Kreisverwaltung arbeitet derzeit an einem Konzept, die verschiedenen Förderprogramme sinnvoll und förderrechtlich in Einklang zu bringen. Das Konzept wird in den Ausschüssen vorgestellt. Ziel ist, wie bereits bei den laufenden Förderprogrammen Kommunalinvestitionsförderungsgestz Kapitel I und II sowie Gute Schule 2020, die zur Verfügung stehenden Mittel aus dem „DigitalPakt Schule“ vollständig abzurufen, um die Kreisschulen in den nächsten Jahren mit einer modernen digitalen Infrastruktur auszustatten und auf die Lern- und Berufswelt von morgen vorzubereiten.

 

Auf dem Weg in die digitale Zukunft unterstützt der Rhein-Kreis Neuss seine zwölf Schulen mit einem Testlabor, das im Kreishaus Grevenbroich eingerichtet wurde (Anlage 1).

 

Kommunalinvestitionsförderungsgesetz Kapitel II

 

Aus seinem Kommunalinvestitionsförderungsfonds stellt der Bund den Ländern Finanzhilfen zur Förderung von Investitionen in den Kommunen zur Verfügung. Die Finanzmittel verteilen sich auf zwei  Förderungsprogramme, die in den zwei Kapiteln des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes geregelt sind. Aus den Mitteln in Kapitel II („Schulsanierungsprogramm“) werden gezielt kommunale Investitionen zur Sanierung, zum Umbau und zur Erweiterung von Schulgebäuden gefördert. Der Förderzeitraum endet 2022. Auf den Rhein-Kreis Neuss entfallen Fördermittel in Höhe von rund 5 Millionen €, aus denen Investitionsmaßnahmen mit bis zu 90% gefördert werden. Über den aktuellen Sachstand wird die Verwaltung in der Sitzung berichten.