Betreff
106. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Korschenbroich "Feuerwehr Pesch"
Vorlage
61/3498/XVI/2019
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Kreistag widerspricht im Anpassungsverfahren nach § 20 Abs. 4 LNatSchG nicht der vorgelegten 106. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Korschenbroich.


Sachverhalt:

Die Stadt Korschenbroich plant auf einem Grundstück im Gebiet des Landschaftsschutzgebietes „Trietbachaue / Raderbroicher Busch / Hoppbruch“ die Errichtung eines Feuerwehrgerätehauses für die Löschgruppe Pesch (vgl. Plan und Luftbild in der Anlage).

Die Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans der Stadt Korschenbroich hat ergeben, dass die bauliche Funktion des vorhandenen Feuerwehrhauses Pesch nicht den Anforderungen der Feuerwehr entspricht. Daraus ergibt sich die Forderung nach einem Neubau, der planungsrechtlich zu sichern ist. Dazu dient die 106. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Korschenbroich.

Die Stadt Korschenbroich hat bezüglich eines Standortes für die neue Feuerwache Pesch diverse Varianten im Vorfeld der genannten Flächennutzungsplanänderung geprüft (vgl. Begründung in der Anlage). Die möglichen Standorte, insbesondere unter Prüfung der städtischen Grundstücke, wurden betrachtet und auf ihre Vereinbarkeit mit den feuerwehrtechnischen Anforderungen überprüft. Als Ergebnis dieser Prüfung stellt sich die Fläche der 106. Änderung des Flächennutzungsplans als die geeignetste Fläche zur Bebauung eines neuen Feuerwehrhauses dar.

Der Standort liegt unmittelbar neben dem Friedhof Pesch, schließt an die Siedlungsfläche von Pesch direkt an und ist durch vorhandene Straßen erschlossen, die die Anfahrt der Feuerwehrleute und Einsatzfahrten ermöglichen.

Die Fläche ist bislang im Flächennutzungsplan als Friedhofserweiterungsfläche bauleitplanerisch gesichert und war in der Vergangenheit mit Nadelgehölzen bestanden. Diese sind 2012/13 entfernt worden, seitdem hat sich auf der Fläche eine Sukzessionsvegetation entwickelt.

Aus landschaftsplanerischer Sicht ist mit der Planung der Stadt eine Verkleinerung des Landschaftsschutzgebietes verbunden. Der besondere Schutzzweck des Landschaftsschutzgebietes besteht nach Landschaftsplan III aus:

  • der Bedeutung der Waldflächen für die heimische Vogelwelt (z.B. Höhlenbrüter)
  • der Bedeutung des kleinflächigen Mosaiks aus Wald, Grünlandflächen und Feuchtflächen sowie Gräben und Bächen für die Erhaltung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts und für die Vielfalt und Schönheit des Landschaftsbildes
  • der Bedeutung des Gebietes für die Erholung.

 

Der o. g. Schutzzweck des Landschaftsschutzgebietes ist auch bei einer Herausnahme des geplanten Baugrundstückes weiter erfüllt. Bedeutende Waldflächen für Höhlenbrüter liegen nördlich und nordöstlich am Trietbach (Engbrücker Busch). Durch eine landschaftsangepasste Planung, insbesondere durch eine entsprechende Eingrünung, können ein Ausgleich für den Eingriff in den Naturhaushalt geschaffen und Wirkungen auf die Vielfalt und Schönheit des Landschaftsbildes gemindert werden.

Beratungsverlauf

Die 106. Änderung des Flächennutzungsplanes war Gegenstand der Beratungen in der 14. Sitzung des Naturschutzbeirates am 9. Mai 2019. Im Laufe der Diskussion in der Beiratssitzung wurde festgestellt, dass in den seinerzeit vorliegenden Unterlagen zur 106. Änderung des Flächennutzungsplanes u. a. die Eintreffzeit-Isochronen der Brandschutzbedarfsplanung aus dem Jahre 2016 (vgl. Luelf & Rinke Sicherheitsberatung GmbH, 2016, S. 95) zur Begründung der Notwendigkeit der Errichtung des Feuerwehrgerätehauses herangezogen werden.

Diese Darstellung (Abb. 2 in der Planbegründung zur 106. Änderung, Anlage) verortet die Feuerwache Kleinenbroich noch an ihrem bisherigen Standort. Da derzeit ein neuer Standort für die Feuerwehr Kleinenbroich in Planung ist, ist für eine komplette Planbegründung zur 106. Änderung des Flächennutzungsplanes auch eine Berücksichtigung der Standortverschiebung des Feuerwehrgerätehauses Kleinenbroich zu betrachten. Entsprechende Unterlagen wurden daher von der Kreisverwaltung im Nachgang zur Beiratssitzung bei der Stadt angefordert.

Die ergänzende Erklärung unter Berücksichtigung des neuen Feuerwehrstandortes Kleinenbroich wurde inzwischen durch die Stadt Korschenbroich nachgeliefert (Anlage).

Zusammengefasst ist demnach eine Neuerrichtung eines Feuerwehrgerätehauses in Pesch am angedachten Standort zwingend erforderlich, um die Einsatzsicherheit im Brandschutz und der Hilfeleistung in Pesch als auch in den angrenzenden Einsatzbereichen der Feuerwehr dauerhaft zu sichern.

In seiner Sitzung am 12. September 2019 hat der Naturschutzbeirat die Planung erneut beraten und auf Grundlage der ergänzten Unterlagen keine weiteren Bedenken gegen die Planung geäußert.

Stellungnahme der Verwaltung

Das von der Stadt Korschenbroich ins Auge gefasste Grundstück ist nach Prüfung der vorliegenden und ergänzten Planungsunterlagen aus feuerwehr-einsatztaktischer Sicht gut geeignet, die Planung der Stadt wird daher vom Amt für Sicherheit und Ordnung des Kreises ausdrücklich befürwortet.

Nach § 20 Abs. 4 LNatSchG treten bei der Aufstellung, Änderung und Ergänzung eines Flächennutzungsplans im Geltungsbereich eines Landschaftsplans widersprechende Darstellungen und Festsetzungen des Landschaftsplans mit dem Inkrafttreten des entsprechenden Bebauungsplans außer Kraft, soweit der Träger der Landschaftsplanung (Kreistag) im Beteiligungsverfahren diesem Flächennutzungsplan nicht widersprochen hat.

Aufgrund der feuerwehr-einsatztaktischen Eignung des Grundstückes und des Mangels an einem geeigneten Alternativstandort für das Feuerwehrhaus in Pesch empfiehlt die Verwaltung dem Kreistag, der vorgelegten 106. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Korschenbroich im Anpassungsverfahren nach § 20 Abs. 4 LNatSchG nicht zu widersprechen.