Sachverhalt:
Im Hafenbereich der Stadt Neuss werden drei Ölmühlen betrieben. Der Rhein-Kreis Neuss ist seit dem 01.01.2008 für die Ölmühle Sels zuständig. Die beiden anderen Ölmühlen fallen im Zuständigkeitsbereich der Bezirksregierung Düsseldorf. Für alle drei Ölmühlen wurden in den letzten Jahren Genehmigungsbescheide zur Anpassung der Geruchssituation erlassen. Die von der Bezirksregierung Düsseldorf genehmigten Maßnahmen bei der Firma Sels sind aufgrund des erheblichen finanziellen und organisatorischen Aufwandes für die Firma noch nicht vollständig umgesetzt. Auch nach vollständiger Umsetzung der Maßnahmen ist es nicht ausgeschlossen, dass es in der Nachbarschaft zu Geruchswahrnehmungen durch die Firma Sels kommen kann. Die Anfrage bezüglich der beiden anderen Ölmühlen habe ich zuständigkeitshalber an die Bezirksregierung Düsseldorf mit der Bitte um Beantwortung weitergeleitet. Sobald die Antwort vorliegt, wird der Planungs- und Umweltausschuss informiert.