Betreff
K 42 - Radweg Lüttenglehn - L 32
-Sachstandsbericht
Vorlage
66/3559/XVI/2019
Art
Bericht

Sachverhalt:

Die Verwaltung hat zuletzt in der Sitzung des Nahverkehrs- und Straßenbauausschusses am 05. Februar 2019 zum Verfahrensstand des Radwegebauprojektes berichtet.

Durch den erstmaligen Bau eines kombinierten Rad- und Gehweges entlang der Kreisstraße 42 soll eine sichere Radwegführung entlang der K 42 gewährleistet werden, welche durch die Anbindung an den bestehenden Radweg an der L 32 auch eine Verknüpfung im Radwegenetz herstellt. Darüber hinaus wird hierdurch die Lücke im Radwegenetz zwischen der L 32 und dem Ortsausgang Lüttenglehn geschlossen.

Bei dem vorhandenen Streckenabschnitt der K 42 handelt es sich um einen beidseitig anbaufreien Bereich zwischen dem Ortseingang Lüttenglehn und der Landstraße L 32. Die derzeitige Fahrbahn der K 42 hat eine Breite von etwa 5.00 m. Hinzu kommt ein beidseitiges Bankett mit einer Gesamtbreite von etwa 1.50 m. Gehwege sind im Bereich der freien Strecke nicht vorhanden. Der Radweg soll als einseitiger Zweirichtungsradweg ausgeführt werden und verläuft vom Ortsausgang Lüttenglehn auf einer Länge von ca. 1.660 m nordöstlich der K 42 und schließt an den vorhandenen Radweg der L 32 an.

Seitens des Rhein-Kreises Neuss werden konsequent Lückenschlüsse und Angebotsverbesserungen im Radwegenetz vorgenommen, um die Attraktivität des Radwegenetzes zu steigern und die Verkehrssicherheit der Radfahrer im Kreisstraßennetz zu erhöhen.

Dem Radwegelückenschluss kommt zusätzlich eine unterstützende Funktion im Bereich der Naherholung zu. Die Einrichtungen des Rittergutes Birkhof (Golfplatz, Ausflugslokal mit Gastronomie und Gartencenter) und diverse Freizeitrouten für den Radverkehr, die über Wirtschaftswege verlaufen, werden so besser erschlossen.

Die Grunderwerbsverhandlungen für die Maßnahme sind Ende 2017 erfolgreich abgeschlossen worden, so dass alle für den geplanten Radwegebau benötigten Flächenanteile zur Verfügung stehen.

Die Realisierung der Radwegemaßnahme könnte somit zeitnah erfolgen, sodann der Zuwendungsgeber und das Verkehrsministerium NRW die Radwegmaßnahme in das Förderprogramm Nahmobilität 2020 aufnehmen und den für die Ausschreibung und den Baubeginn zwingend notwendigen Bewilligungsbescheid erlassen. Eine finale Entscheidung hierüber wird frühestens im März 2020 mit der Veröffentlichung des Förderprogramms Nahmobilität 2020 erfolgen.

Die Radwegemaßnahme wurde seitens der Verwaltung der Bezirksregierung Düsseldorf bereits im November 2018 — aufgrund des weit fortgeschrittenen Planungsstands — mit der Priorisierung 1 gemeldet.

Die veranschlagten Gesamtkosten für den ca. 1.700 m langen kombinierten Rad- und Gehweg betragen ca. 820.000,00 €, wovon bei einem Fördersatz von 70 % der Kreiseigenanteil (30%) bei 246.000,00 € liegt.