-Sachstandsbericht
Sachverhalt:
Die Verwaltung hat zuletzt in der Sitzung des
Nahverkehrs- und Straßenbauausschusses am 05. Februar 2019 zum Verfahrensstand
des Radwegebauprojektes berichtet.
Durch den erstmaligen Bau
eines kombinierten Rad- und Gehweges entlang der Kreisstraße 42 soll eine
sichere Radwegführung entlang der K 42 gewährleistet werden, welche durch
die Anbindung an den bestehenden Radweg an der L 32 auch eine Verknüpfung im
Radwegenetz herstellt. Darüber hinaus wird hierdurch die Lücke im Radwegenetz
zwischen der L 32 und dem Ortsausgang Lüttenglehn geschlossen.
Bei
dem vorhandenen Streckenabschnitt der K 42 handelt es sich um einen beidseitig
anbaufreien Bereich zwischen dem Ortseingang Lüttenglehn und der Landstraße L
32. Die derzeitige Fahrbahn der K 42 hat eine Breite von etwa 5.00 m. Hinzu
kommt ein beidseitiges Bankett mit einer Gesamtbreite von etwa 1.50 m. Gehwege
sind im Bereich der freien Strecke nicht vorhanden. Der Radweg soll als
einseitiger Zweirichtungsradweg ausgeführt werden und verläuft vom Ortsausgang
Lüttenglehn auf einer Länge von ca. 1.660 m nordöstlich der K 42 und
schließt an den vorhandenen Radweg der L 32 an.
Seitens des Rhein-Kreises
Neuss werden konsequent Lückenschlüsse und Angebotsverbesserungen im
Radwegenetz vorgenommen, um die Attraktivität des Radwegenetzes zu steigern und
die Verkehrssicherheit der Radfahrer im Kreisstraßennetz zu erhöhen.
Dem Radwegelückenschluss kommt zusätzlich eine
unterstützende Funktion im Bereich der Naherholung zu. Die Einrichtungen des
Rittergutes Birkhof (Golfplatz, Ausflugslokal mit Gastronomie und Gartencenter)
und diverse Freizeitrouten für den Radverkehr, die über Wirtschaftswege
verlaufen, werden so besser erschlossen.
Die Grunderwerbsverhandlungen für die Maßnahme
sind Ende 2017 erfolgreich abgeschlossen worden, so dass alle für den geplanten
Radwegebau benötigten Flächenanteile zur Verfügung stehen.
Die Realisierung der Radwegemaßnahme könnte somit
zeitnah erfolgen, sodann der Zuwendungsgeber und das Verkehrsministerium NRW
die Radwegmaßnahme in das Förderprogramm Nahmobilität 2020 aufnehmen und den
für die Ausschreibung und den Baubeginn zwingend notwendigen
Bewilligungsbescheid erlassen. Eine finale Entscheidung hierüber wird
frühestens im März 2020 mit der Veröffentlichung des Förderprogramms
Nahmobilität 2020 erfolgen.
Die Radwegemaßnahme wurde seitens der Verwaltung
der Bezirksregierung Düsseldorf bereits im November 2018 — aufgrund des weit
fortgeschrittenen Planungsstands — mit der Priorisierung 1 gemeldet.
Die veranschlagten Gesamtkosten für den ca. 1.700
m langen kombinierten Rad- und Gehweg betragen ca. 820.000,00 €, wovon bei
einem Fördersatz von 70 % der Kreiseigenanteil (30%) bei 246.000,00 € liegt.