Betreff
Anfrage der SPD-Kreistagsfraktion vom 27.10.2019 zur Erweiterung der Alleenpflanzung Gustorf (K 43)
Vorlage
66/3572/XVI/2019
Art
Anfrage (alt)

Sachverhalt:

Die Anfrage der SPD-Kreistagsfraktion vom 27.10.2019, die in ähnlicher Form in der Sitzung des Nahverkehrs- und Straßenbauausschusses am 05.02.2019 thematisiert worden war, ist aus Sicht der Verwaltung wie folgt zu beantworten:

 

1.

Die Ergänzung der Allee entlang der K 43 wird insbesondere zur Verbesserung des Landschaftsbildes für sinnvoll erachtet. Gründe des Klimaschutzes sprechen auch für die Pflanzung der Alleebäume, wobei tatsächlich nur ein geringer Effekt zu erwarten ist.

 

2.

Die Förderung der Maßnahme über das Alleenprogramm NRW ist möglich. Das Land fördert im Rahmen der verfügbaren Mittel 80 Prozent der Gesamtkosten bis zu einem Höchstsatz von 750,-- € pro Baum. Auch die Förderung des erforderlichen Grunderwerbes (80 Prozent) in Höhe des Verkehrswertes ist möglich.

 

3.

Zwingende Voraussetzung für die Realisierung der angedachten Baumpflanzungen ist der Grunderwerb der Pflanz- und Abstandsflächen. Bei Umsetzung der Planung sind hier ca. 4300 m² Grunderwerb erforderlich. Die Finanzierung des Grunderwerbes ist möglich, ggf. auch mit dem Einsatz von Mitteln für die Waldvermehrung. Als erhebliches Problem wird jedoch die Bereitschaft der Eigentümer zur Abtretung der erforderlichen Pflanzstreifen angesehen. In der Vergangenheit scheiterten viele Initiativen der Verwaltung zur Ergänzung oder Neuanpflanzung von Alleen entlang von Kreisstraßen oder Wirtschaftswegen an der fehlenden Verkaufsbereitschaft der Eigentümer.